Patentstreit in der Robotik: Auch andere Hersteller sollten sich gegen Firmen aus China wehren
Universal Robots sieht mehrere Schutzrechte durch chinesische Wettbewerber verletzt. Worum es geht und warum sich auch andere Hersteller wehren sollten, ordnet David Brandt, CTO und VP R&D des Unternehmens ein.
Um solche Roboter geht es in der Klage. Zwei dieser Cobots vom Typ UR10 arbeiten parallel an der Türmontagelinie. Kommt die Tür an der Station an, übt dieser mithilfe einer an seinem Handgelenk befestigten Rolle konstanten Druck auf den Stoff aus und presst ihn so auf das Türblatt.
Foto: Teradyne Robotics
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Ingenieur.de: Beim Thema Roboter staunen aktuell viele Menschen über die Neuheiten bei Humanoiden aus China. Gleichzeitig gehen Sie in gleich zwei Fällen gegen IP-Schutz-Verletzungen durch chinesische Hersteller vor. Bitte ordnen Sie das kurz ein?
Brandt: Wir sehen zwei Dinge gleichzeitig. Einerseits werden massive Investitionen in Humanoide getätigt, wobei die „World Humanoid Games“ im August ein wichtiges Schaufenster für die Fortschritte in diesem Bereich waren. Andererseits gibt es jedoch auch erhebliche Probleme mit anderen chinesischen Unternehmen, die im Bereich der industriellen Automatisierung gegen geistiges Eigentum und Patente verstoßen.
Zum Thema Humanoide: Einige dieser Vorführungen sind beeindruckend, andere eher lächerlich. Man sollte jedoch nicht vergessen, dass eine Vorführung noch keinen Einsatz darstellt. Der industrielle Nutzen entsteht durch Roboter, die auf eine bestimmte Aufgabe zugeschnitten sind, nicht auf die menschliche Gestalt. Wenn die Technologien ausgereifter sind, werden Humanoide für einige wenige Anwendungen geeignet sein, nicht für alle.
Deswegen zieht Universal Robots vor das Patentgericht EPG
Worum geht es Ihnen konkret?
Wogegen wir uns wehren, ist, dass jemand unsere Technologie stiehlt. Auf diesem Markt herrscht ein gesunder Wettbewerb, der uns alle dazu zwingt, besser zu werden. Wir sind in diesem Wettbewerb seit zwei Jahrzehnten und haben in diesem Zeitraum viel investiert.
In diesem Jahr haben wir in Europa zwei Maßnahmen ergriffen: ein Urheberrechtsverfahren in Deutschland wegen der Nutzung der Software von Universal Robots und ein Patentverfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht (EPG) in Kopenhagen gegen eine deutsche Tochtergesellschaft des chinesischen Roboterherstellers Jaka. Dieses Verfahren deckt ein breites Spektrum seiner in der EU verkauften Cobot-Modelle ab.
Hier geht es nicht um Nationalität. Ob ein Unternehmen chinesisch ist oder nicht, spielt für mich keine Rolle – es geht um das Verhalten. Und für jedes Unternehmen, egal wo, gelten dieselben Standards.
Klagt der Europäische Teil von Teradyne oder der US-Mutterkonzern?
Die Klage wurde von Teradyne Robotics A/S, unserer dänischen Tochtergesellschaft mit Sitz in Odense, eingereicht. Diese Gesellschaft ist zusammen mit ihrem Geschäftsbereich Universal Robots A/S Inhaberin der betreffenden Patente, und die mutmaßliche Patentverletzung findet auf dem europäischen Markt statt – einschließlich Dänemark. Daher ist die europäische Tochtergesellschaft die richtige Klägerin, und Europa ist der richtige Ort für die Durchsetzung.
Wir schließen nicht aus, über die EU hinauszugehen. Wir halten Patente in den USA und anderen Ländern, und wir werden diese Maßnahmen möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt ausweiten – wir haben uns lediglich noch nicht entschieden. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um ein globales Problem, nicht um ein isoliertes europäisches.
Brandt: „Schwache Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums schadet der europäischen Industrie.“
Sollten westliche Roboterhersteller in der aktuellen Wettbewerbssituation generell stärker mit dem Schutz ihres geistigen Eigentums beschäftigen?
Ja, und ich sage es ganz offen: Das geht über uns hinaus. Eine schwache Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums und Patenten schadet der europäischen Industrie. Sie begünstigt Nachahmer gegenüber den Unternehmen, die tatsächlich erfinden, und schreckt vor Investitionen in Robotik und Automatisierung ab. Und genau das sind die Technologien, die Europa braucht: für die Produktivität, zur Bewältigung des Arbeitskräftemangels sowie für den ökologischen und digitalen Wandel.
Wenn Europa im Bereich der physischen und industriellen KI mithalten will, muss es seine eigenen Regeln durchsetzen. Wir sind inzwischen gegen mehrere Unternehmen vorgegangen und möchten andere europäische Technologieunternehmen ermutigen, beim Schutz ihrer Innovationen standhaft zu bleiben.
Kommen wir zu den Details Ihrer Fälle. Ihre jüngsten Patentklage gegen Jaka haben Sie an der Lokalkammer des Einheitlichen Patentgerichts (EPG) in Kopenhagen eingereicht. Ist das Verfahren inzwischen vom Gericht eingeleitet und was erwarten sie sich von dem Prozess?
Die Klage ist eingereicht worden, und das EPG ist ein schnell arbeitendes Rechtssystem. Nach dessen Regeln muss Jaka etwaige Einwände innerhalb von drei Monaten vorbringen, und für die nachfolgenden Schritte gelten ebenso strenge Fristen. Wir rechnen mit einer Entscheidung innerhalb von 12 bis 14 Monaten.
Wir haben das Gericht gebeten, den Verkauf von Robotern, die unsere Patente verletzen, zu untersagen und einen Rückruf bereits verkaufter Roboter anzuordnen. Das Gericht wird das Ausmaß der Patentverletzung prüfen und etwaige, daraus resultierende Schadensersatzansprüche festlegen. Wir sind der Ansicht, dass wir eine starke Position innehaben, aber ich möchte keine Vorhersagen darüber treffen, wie das Gericht entscheiden wird. Wir respektieren das Verfahren und werden es seinen Lauf nehmen lassen.

Im Verfahren gegen Elite Robots geht es aus Ihrer Sicht um Urheberrechtsverletzungen bezüglich des Einsatzes der UR-Software PolyScope. Wie ist da der Stand und was bedeutet das für die Kunden von UR sowie Elite Robots?
Dazu kann ich zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Informationen geben.
Schutz beginnt schon vor dem Gerichtssaal
Wie lassen sich künftige Neuentwicklungen bei Teradyne Robotics ggf. besser schützen?
Für mich beginnt der Schutz schon lange vor dem Gerichtssaal. Wir bauen unser Patent- und Urheberrechtsportfolio sowohl im Hardware- als auch im Softwarebereich kontinuierlich aus, während wir neue Produktgenerationen entwickeln – in Europa und in anderen Rechtsräumen – und wir beobachten den Markt genau.
Doch was ein einzelnes Unternehmen leisten kann, hat seine Grenzen, und KI erleichtert es, Produkte mit geringfügigen Änderungen zu kopieren und nachzubilden. Das stellt die Urheberrechtsvorschriften auf die Probe und bringt die bestehende Gesetzgebung an ihre Grenzen. Die eigentliche Lösung liegt daher in der Durchsetzung, und wir sehen drei Prioritäten für die EU.
Wie sehen Ihre Lösungen aus?
Erstens muss es einfacher werden, Urheberrechtsverletzungen nachzuweisen. Heutzutage ist es unverhältnismäßig schwierig, auf rechtlichem Wege zu dokumentieren, dass das eigene geistige Eigentum kopiert wurde.
Zweitens müssen die Lücken bei der Durchsetzung geschlossen werden, damit Urteile in jedem Mitgliedstaat ihre praktische Wirkung entfalten und rechtsverletzende Produkte tatsächlich vom Markt genommen werden.
Drittens müssen die Zertifizierung und die Marktüberwachung gestärkt werden – die Kommission selbst bezeichnet Verstöße gegen Produktkonformitätsvorschriften als eines der schädlichsten Hindernisse für den Binnenmarkt, und eine EU-Marktüberwachungsbehörde wäre ein guter Schritt.
Kurz gesagt: weniger neue Vorschriften, sondern eine bessere Durchsetzung der bereits Bestehenden.
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