Bewerbertipps 02.05.2003, 00:00 Uhr

Was gehört in die Bewerbungsmappe?

Welche Zeugnisse gehören in die Bewerbungsmappe? Muss ich jede Praktikumsbescheinigung beifügen? Ein zu viel in der Bewerbungsmappe ist ebenso ungünstig wie ein zu wenig. Wichtig ist, dass die Unterlagen auf die ausgeschriebene Stelle zugeschnitten sind.

Den Inhalt der Bewerbungsmappe an das Stellengesuch anpassen.

Den Inhalt der Bewerbungsmappe an das Stellengesuch anpassen.

Foto: panthermedia.net/undrey

Minimalisten unter den Bewerbern geben oft die zu schlanke Bewerbungsmappe mit wenigen Unterlagen ab und laufen Gefahr in der Kategorie „Flachzange“ zu landen. Andere Kandidaten liefern ein halbes Buch ab. Je älter der Kandidat, desto dicker das Buch! Letztlich ist weder das eine noch das andere Vorgehen sinnvoll. Beizufügen sind Pflichtnachweise. Mit weiteren vorteilhaften Zwischenzeugnissen oder Einzelstudiennachweisen, Bescheinigungen zu Engagements neben dem Studium usw. können die Unterlagen angereichert werden. Die Gretchenfrage, die sich hierzu jeder Bewerber beantworten muss lautet: Welche Nachweise sind neben den Pflichtanlagen für die ausgeschriebene Stelle wirklich interessant?

In jede Bewerbungsmappe gehören Diplom-Zeugnisse: Doktor-Diplom, Universitäts- oder FH-Diplom. Bei Diplomen sind Urkunden und Zeugnisse zu unterscheiden. Schwache Studienleistungen werden häufig damit vertuscht, dass statt des Diplom-Zeugnisses nur die Diplom-Urkunde beigefügt wird. Ein gutes Diplom-Zeugnis sollte sich daher auf jeden Fall in der Bewerbungsunterlage wiederfinden. So kommt erst gar keine Skepsis auf. Für Absolventen und Young Professionals kommt die Hochschulzugangsberechtigung (meist das Abiturzeugnis) dazu.

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Arbeitszeugnisse sind Pflicht in der Bewerbungsmappe

Pflichtanlagen in der Bewerbungsmappe sind auf jeden Fall die erhaltenen Arbeitszeugnisse aus Vollzeitstationen vor, während und nach dem Studium. Zeugnisse aus DDR-Zeiten brauchen keinesfalls versteckt zu werden! Ein Zwischenzeugnis kann beigefügt werden, wenn vorhanden, kein potenzieller Arbeitgeber erwartet jedoch in einer Bewerbung das Zwischenzeugnis des aktuellen Arbeitgebers. Bei Kandidaten mit keiner oder geringer Berufspraxis empfiehlt sich der Nachweis aller Praktika und Jobs.

Selbstverständlich ist es am besten, wenn Praktika und Jobs zu den angepeilten Stellen passen. Zwingende Voraussetzung ist das aber nicht. Wenn ein guter Hochschulabsolvent – neben fachbezogenen Praktika – während der Semesterferien Mittel zur Finanzierung seines Studiums bei Lagerarbeiten erworben hat, spricht das eigentlich nur für ihn. Wer allerdings als Ingenieur ausschließlich nebenbei als Verkäufer an der Tankstelle jobbte, setzt seine Karriere am besten gleich im Einzelhandel fort. Ein diesbezüglicher Nachweis in der Bewerbungsmappe scheint daher wenig sinnvoll.

Grundlagenkenntnisse: Nachweis gehört nicht in die Bewerbungsmappe

Belege zu den Praktika im Ausland sind interessant und dürfen in der Bewerbungsmappe nicht fehlen. Bei englischsprachigen Nachweisen muss schlichtweg davon ausgegangen werden, dass sie die Personaler lesen können. Sind Bescheinigungen in anderen Fremdsprachen ausgestellt, ist eine Übersetzung sinnvoll, wenn die Inhalte für die ausgeschriebene Stelle von hoher Relevanz sind.

Englisch wird heute als selbstverständlich vorausgesetzt. Nachweise zu Grundlagenkenntnissen sind daher in der Bewerbungsmappe überflüssig. Ganz im Gegenteil signalisieren sie eher, dass der Bewerber nicht mehr als die Basics drauf hat. Erworbene Sprachdiplome, Bescheinigungen über die Teilnahme an Fachenglisch-Kursen oder TOEFEL-Nachweise sind vorzeigbar. Bezüglich anderer Fremdsprachen sind selbstverständlich auch Grundlagennachweise interessant.

Nicht mehr als 15 Bescheinigungen in die Bewerbungsmappe

Wenig empfehlenswert ist die Anlage aller erworbenen EDV-Bescheinigungen. Nur wer über Basiskenntnisse hinausgehendes Wissen nachweislich erworben hat, sollte die Bescheinigungen der Bewerbungsmappe beifügen. Auf diese Weise können profunde Kenntnisse in Programmiersprachen, Betriebssystemen, wichtige Anwenderprogramme etwa aus dem Bereich SAP und ingenieurspezifische Software belegt werden. Uralt-Bescheinigungen über obsoletes EDV-Wissen bringen nichts.

Als Peilregel gilt: Nicht wesentlich mehr als 15 Bescheinigungen der oben aufgeführten Kategorien der Bewerbungsmappe beifügen. Andere Unterlagen wie Arbeitsproben sollten nur auf Verlangen versendet werden. Die Publikationsliste ist in der Regel nur für Bewerbungen im wissenschaftlichen Bereich wichtig. Keinesfalls sollten vom aktuellen Arbeitgeber Betriebsinterna wie Organisationsdiagramme, Auszüge aus Personallisten, Projektunterlagen usw. beigelegt werden! Auch Stellen- und Tätigkeitsbeschreibungen gehören nicht in die Bewerbung.

Bewerbungsmappe: Unterlagen nach Aktualität sortieren

Die Unterlagen sollten im Anschluss an den Lebenslauf nach Bedeutung in der Bewerbungsmappe abgelegt werden. Arbeitszeugnisse zu den Praxisstationen nach dem Studium bilden die erste Kategorie. Im Anschluss daran folgen Hochschulzeugnisse, Nachweise zu Praxisstationen während des Studiums, Ausbildungs- und Arbeitsstationen vor dem Studium (wenn vorhanden) und die sonstigen Nachweise.

An letzter Stelle in der Bewerbungsmappe liegt die Hochschulzugangsberechtigung. Innerhalb der einzelnen Kategorien findet sich der aktuellste Beleg an oberster Stelle. Übrigens verlangen Arbeitgeber keine beglaubigten Kopien der Nachweise. Eine Ausnahme bilden Bewerbungen im Staatsdienst. Trotzdem empfiehlt es sich selbst im Zeitalter der High-Tech-Kopie nicht, die Zeugnisnoten wohlwollend zu frisieren. Immer mehr Arbeitgeber lassen sich in letzter Konsequenz die Zeugnisoriginale vorlegen.

 

Ein Beitrag von:

  • Bernd Andersch

    Bernd Andersch ist Karriere-Coach, Sachbuchautor und Spezialist für Bewerbungsstrategien.

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