Heiko Mell 02.05.2018, 11:05 Uhr

Das Arbeitsverhältnis für Führungskräfte – tariflich oder außertariflich

Frage/1

Auch wenn ich nicht mit allen Antworten von Ihnen übereinstimme, zeichnen Sie doch zu jeder Frage ein Bild, das sehr objektiv ist und noch dazu für mich neue Perspektiven im Hinblick auf die Arbeitswelt und ihre Probleme eröffnet.

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Antwort/1

Lassen Sie einmal den ersten Halbsatz Ihrer Einsendung weg (bis einschließlich „übereinstimme“), dann ergibt sich eine durchweg positive Beurteilung meiner Beiträge: „zu jeder Frage … sehr objektiv …, für mich neue Perspektiven … eröffnet“ – was wollte man mehr? Dann jedoch distanzieren Sie sich im ersten Teil von einem Teil meiner Aussagen – eine Distanz, für die lt. zweitem Teil Ihres Satzes eigentlich gar keine Basis vorhanden ist.

Mir geht es nicht um eine etwaige totale Zustimmung durch die Leser. Dazu ist deren Struktur viel zu heterogen. Die Gruppe der Unternehmen ist mindestens ebenso uneinheitlich zusammengesetzt – beides zusammen schließt eine 100%ige Zustimmung absolut aus.

Aber wann immer sich eine Gelegenheit ergibt, erlaube ich mir, die viel zu häufig missachteten Erfolgsfaktoren „Logik der Argumentation“ und „taktisch geschicktes Vorgehen“ ins Bewusstsein der Leser zu rufen.

Da ich natürlich weiß, dass so manchem Betrachter diese meine Analyse ziemlich weit hergeholt erscheint, versuche ich es einmal mit einem anderen Ansatz:

Angenommen, Sie wollen Ihren Geschäftsführer zu einer Gehaltserhöhung bewegen. Würden Sie dann etwa einleitend schreiben: „Auch wenn ich Ihre Entscheidungen keineswegs immer optimal finde, muss ich doch einräumen, dass Sie insgesamt unser Unternehmen recht gut im Griff haben.“ Das wäre keine ihn sonderlich motivierende Eröffnung.

Frage/2

Gleich nach dem Studium mit einem Masterabschluss im Maschinenbau bin ich mit kleiner Personalverantwortung (fünf Leute) in der Instandhaltung einer mittleren Kapitalgesellschaft eingestellt worden. Ich plane alle Instandhaltungen, Reparaturen und Neuanlagen bestimmter Bereiche. Ist keiner der mir unterstellten Kollegen, alles Handwerker, anwesend, so nehme ich auch selber mal das Werkzeug in die Hand.

Antwort/2

Da es hier u. a. um das Selbstverständnis einer Führungskraft, um einen Nachwuchsstatus und Karriereambitionen geht, muss dieser Einwand erlaubt sein: Die Ihnen unterstellten Mitarbeiter sind nicht Ihre Kollegen. Man kann diesen Begriff gesprächsweise (im Beisein eines dieser Mitarbeiter) einmal gebrauchen, aber besser nicht in schriftlichen Darstellungen.

Frage/3

Mein Einstiegsgehalt liegt an der unteren Grenze für Ingenieure. Das wiegt wegen anderer Vorteile für mich nicht so schwer (ich arbeite und wohne am Wunschort, der Anfahrtweg ist kurz). Jedoch weiß ich, dass mein Vorgänger (Meister mit vierzig Dienstjahren) gut 600 € mehr verdient hatte. Noch dazu verdienen meine mir unterstellten Kollegen mehr als ich, was sich teils durch ihre Schichtarbeit ergibt. Vor allem liegt das jedoch daran, dass sie einen Tarifvertrag haben, während ich durch meinen AT-Vertrag deutlich weniger verdiene als es mit einem tariflichen Vertrag der Fall wäre. Einige meiner Kollegen, die hierarchisch auf gleicher Stufe mit mir stehen, haben einen tariflichen Vertrag (das nun sind „richtige“ Kollegen; H. Mell).

Der Wechsel in einen tariflichen Vertrag ist wohl unwahrscheinlich, die Personalabteilung versucht eher, Mitarbeiter mit Personalverantwortung in AT-Verträge zu bringen. Wie und ab wann kann ich die Angleichung an das Gehalt meines Vorgängers anfordern und bei wem?

Antwort/3

Fangen wir mit der letzten Frage an: gar nicht; das Gehalt dieses völlig anders qualifizierten Vorgängers (das Sie noch dazu nicht kennen dürfen) ist kein Maßstab.

„Echte“ Kollegen sind mittelfristig sehr wohl ein Maßstab, aber da gibt es diverse Bandbreiten, in denen Qualifikation, Leistung, Erfahrung/Dienstalter eine Rolle spielen. Zuständig für Ihre allmähliche Angleichung an diese Kollegen ist Ihr Chef.

Eine Rückstufung (AT gilt grundsätzlich eher als Aufstieg/Beförderung/Zukunftshoffnung) in den Tarif ist praktisch ausgeschlossen, das wäre das Ende Ihrer internen Weiterentwicklung. Dass Ihre unterstellten Mitarbeiter mehr verdienen als Sie, ist ein Argument. Wenn das allerdings vor allem durch Schichtzulagen zustande kommt (während Sie die Belastungen durch Schichtarbeit nicht haben), hat wieder der Chef ein Argument gegen Ihren Antrag.

Sehen Sie es einmal so: Sie sind Master, Führungskraft und im AT-Verhältnis. Da steht Ihnen – gerade auch extern – eine schöne Laufbahn zum Chef einer ganzen Instandhaltung offen. Ihre unterstellten Mitarbeiter („alles Handwerker“) haben diese Chance nicht, Ihre „echten“ Kollegen im Tarif haben eine geringere Aussicht auf weitere Karriere als Sie (Regel: „wer aufstiegsorientiert ist, strebt ins AT-Verhältnis“).

Ihr Grundproblem gab es schon vor fünfzig Jahren. Ich habe damals schon meine Kollegen mit dem Spruch erheitert: „Arbeiten Sie jetzt, verdienen Sie später.“ Man kann das auch anders sagen: „Abgerechnet wird zum Schluss.“ Wenn Sie sich an diesem Problem festbeißen, können Sie auch gleich Ihren Master in Frage stellen. Denken Sie eher mittel- und langfristig!

Frage-Nr.: 2.944
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 17
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2018-04-27

Ein Beitrag von:

  • Heiko Mell

    Heiko Mell ist Karriereberater, Buchautor und freier Mitarbeiter der VDI nachrichten. Er verantwortet die Serie Karriereberatung innerhalb der VDI nachrichten.  Hier auf ingenieur.de haben wir ihm eine eigene Kategorie gewidmet.

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