Heiko Mell 02.01.2016, 10:27 Uhr

Sollte man den Namen des aktuellen Arbeitgebers im Lebenslauf nennen?

In der letzten Zeit sehr widersprüchliche Ratschläge bezüglich der Angabe des aktuellen Arbeitgebers gehört. Auch Personalchefs scheinen sich in dieser Frage nicht einig zu sein. Was ist denn nun aktuelle Mode? Gibt man den aktuellen, ungekündigten Arbeitgeber im Lebenslauf an oder nicht? Wenn man ihn nicht angibt, was schreibt man dann? Nur Branche und Beruf?

Antwort:

Gerade gute und völlig sinnvolle Frage gelesen. Ausspreche höchste Anerkennung. Toller Sprachstil, alle Achtung. Kommt etwas rüber wie Kasinoton à la Graf Bobby von 96. Äh, 1896, versteht sich. Alles schon mal dajewesen. SM hätte höchstselbst jeschmunzelt, wenn er das noch erlebt hätte. Ach und von Mode spricht man bei den Regeln und Gepflogenheiten im Bewerbungsumfeld auch nicht. Schließlich gibt es weder ge- noch ungekündigte Arbeitgeber, sondern nur entsprechende Arbeitsverhältnisse (oder –verträge).

Zur Sache: Eine bindende Vorschrift gibt es nicht, kann es auch nicht geben. Die „Eckpfeiler“, die eine individuell zu findende Lösung eingrenzen, sind:

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1. Der Bewerber will etwas vom Bewerbungsempfänger. Er sucht eine neue Anstellung, von der dann für einige Jahre seine ganze wirtschaftliche Existenz abhängt. Das angeschriebene Unternehmen jedoch hat schon 1.000 Mitarbeiter und sucht den 1.001. Das Unternehmen ist also der stärkere Partner, seine Interessen dominieren.

2. Der „heutige“ Arbeitgeber ist Teil der Gesamtqualifikation des Bewerbers. Das allgemeine oder – noch stärker – das produkt- und branchenbezogene Image des Arbeitgebers „färbt“ auf den Mitarbeiter ab. Es ist ein großer Unterschied, ob ein Kandidat eine bestimmte Tätigkeit bei „Porsche“ (symbolisch) oder bei einem Kleinbetrieb in der Provinz ausübt, von dem „nie jemand gehört“ hat.

Je bedeutender der heutige Arbeitgeber klingt, desto mehr vermuten Bewerbungsempfänger, dass jenes Unternehmen unter den Besten des Landes wählen konnte, dass dort die modernsten Werkzeuge (tools) eingesetzt und das umfassendste Fachwissen vermittelt wurde.

Fazit: Der Bewerbungsempfänger würde gern den Namen des heutigen Arbeitgebers kennen – so wie er ja auch ausnahmslos die Namen aller früheren Arbeitgeber des Kandidaten erfährt.

3. Beide Parteien, Bewerber und Bewerbungsempfänger, haben ihre speziellen Rechte und Möglichkeiten. Sie können in einem weiten Rahmen gerade machen, was sie wollen. Der Bewerber kann ein unbeschriebenes weißes Blatt als Lebenslauf einreichen, der Bewerbungsempfänger kann alle Kandidaten ablehnen, von denen er meint, sie grinsten blöd auf dem Foto.

Es geht also nicht vorrangig darum, was jede Seite darf, sondern was sie der Erfüllung ihrer Ziele näherbringt. Der Bewerber muss bestrebt sein, den Bewerbungsempfänger zu begeistern, ihn für sich einzunehmen, ihm zu gefallen.

4. Der in einem ungekündigten Anstellungsverhältnis beschäftigte Bewerber geht mit der Nennung seines heutigen Arbeitgebers ein theoretisches Diskretionsrisiko ein. Dies ist – pauschal auf alle Bewerbungsfälle in diesem Land bezogen – extrem gering, aber es ist nicht null.

5. Im kapitalistischen System, in dem wir leben, gilt: Kein Geschäft ohne Risiko. Kritisch sind nur schlechte Geschäfte mit hohem Risiko, im Normalfall steigt letzteres proportional zum erwarteten Nutzen aus dem Geschäft. Der Bewerber nun will viel (siehe auch zu 1.).

Ganz ohne Risiko ist der Vorteil, den er sich von dem neuen Job erwartet, nicht zu haben. Beispiel: Er wird jede Einladung zu einem Vorstellungsgespräch begrüßen – begibt sich aber dabei stets in die Gefahr, auf dem Weg dorthin einen tödlichen Verkehrsunfall zu erleiden.

6. Wegen des grundsätzlich vorhandenen Diskretionsrisikos kann(!) der Bewerber den heutigen Arbeitgeber umschreiben, statt ihn zu nennen. Beispiel: „mittelständisches Privatunternehmen, Antriebstechnik für Werkzeug- und Sondermaschinen, ca. 600 MA“.

Achtung: Der Bewerbungsempfänger kann(!) das albern finden oder dafür aus sonstigen Gründen Minuspunkte vergeben.

7. In der Verweigerung der Namensnennung liegt gegenüber dem Bewerbungsempfänger ein ziemlich massiver Misstrauensakt: „Ich traue Ihnen nicht zu, anständig mit der Information umzugehen, daher gebe ich sie Ihnen nicht.“ Der Bewerber will aber gerade ein enges Vertrauens-(Arbeits-)Verhältnis genau mit diesem Partner begründen. Da ist ein so deutliches Misstrauensvotum im Vorstadium keine gute Basis.

Manche Bewerbungsempfänger murmeln bei solchen Zuschriften: „Wenn du uns nicht traust, dann geh lieber woanders hin.“ Oder: „Was denkt der denn, was wir hier mit der Information machen würden.“

8. Nur sehr selten werden Verstöße von Bewerbungsempfängern gegen das selbstverständliche Diskretionsgebot gegenüber einem Bewerber aus ungekündigtem Arbeitsverhältnis bekannt.

Der Bewerbungsempfänger A in der Branche B in München fragt mit höchster Sicherheit nicht nach beim heutigen Arbeitgeber X in der Branche Y in Kiel. Ein bisschen heikler wird die Geschichte, wenn heutiger und neuer Arbeitgeber so nahe beieinander liegen, dass man von vielen personellen Querverbindungen zwischen beiden ausgehen kann. Dann ist es immer noch nicht die Norm, aber möglich, dass der Bewerbungsempfänger „unter der Hand“ bei einem Mitarbeiter des heutigen Arbeitgebers nachfragen lässt, wie der Bewerber „denn so ist“, wie er angesehen wird, ob Negatives über ihn bekannt ist. Es geht nicht um eine offizielle Information des heutigen Arbeitgebers „Ihr Mitarbeiter bewirbt sich gerade“, davon hätte man ja nichts. Es geht um Auskünfte auf informellem(!) Wege, um zu verhindern, dass man mit dem Bewerber jemanden ins Haus bekäme, den die Leute dort unbedingt loswerden möchten.

9. Fazit und Empfehlung:

Grundsätzlich gibt man den Namen des heutigen Arbeitgebers in der Bewerbung an. Nur wenn es besondere Gründe gibt, kann man im Ausnahmefall statt des Namens eine Umschreibung (Größe, Branche) liefern – die aber die Erfolgsaussichten der Bewerbung durchaus mindern könnte.

Achtung: Die Verweigerung der Namensnennung gegenüber einem Berater ist besonders kritisch – ein solcher auf seinen guten Ruf in Bewerberkreisen angewiesener Vollprofi wird sich noch stärker über den „Misstrauensbeweis“ ärgern.

Ich schätze, dass etwa 95% und mehr aller Bewerbungen problemlos den Namen des heutigen Arbeitgebers enthalten.Man könnte übrigens, wenn man sonst schlecht schliefe, unter das Anschreiben den Satz setzen: „Ich bitte um vertrauliche Behandlung meiner Bewerbung.“ Das nützt eigentlich gar nichts, beruhigt aber (zur Sicherheit: Das ist nur sinnvoll, wenn man den Arbeitgebernamen nennt).

Man darf nicht vergessen, dass der ganze heute übliche Bewerbungsvorgang ohnehin höchsten Ansprüchen an Logik, Ehrenhaftigkeit und Seriosität nicht genügt: Der in ungekündigtem Arbeitsverhältnis befindliche Bewerber simuliert morgens Loyalität seinem Chef gegenüber, bewirbt sich mittags heimlich und hinter dem Rücken seines Arbeitgebers vom Firmencomputer aus und erbittet drei Wochen später mit einer gelogenen Begründung Urlaub für Vorstellungsgespräche. Allein deshalb müsste man jeden Bewerber als „moralisch untragbar“ ablehnen. So weit geht aber niemand.

Kurzantwort:

Das Risiko, das bei einer Bewerbung in der Nennung des Namens des heutigen Arbeitgebers liegt, ist nicht null, gilt aber als tragbar. Die Umschreibung dieses Namens im Lebenslauf ist möglich, gilt aber auch als Ausdruck des besonderen Misstrauens gegenüber jenem Unternehmen, das für die nächsten Jahre die einzige und existenzsichernde Einnahmequelle werden soll.

Frage-Nr.: 2721
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 45
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2014-11-06

Ein Beitrag von:

  • Heiko Mell

    Heiko Mell ist Karriereberater, Buchautor und freier Mitarbeiter der VDI nachrichten. Er verantwortet die Serie Karriereberatung innerhalb der VDI nachrichten. Auf Wikipedia erfahren Sie mehr zu Heiko Mell

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