Heiko Mell 02.01.2016, 08:38 Uhr

Keine Übernahme nach Dualem Studium

Frage: Ich befinde mich zurzeit in einem Ausbildungsverhältnis (Duales Studium) bei einem großen Konzern. Mein Studium neigt sich nun dem Ende zu.Von Unternehmensseite wurde signalisiert, dass eine Übernahme aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage in meiner Sparte eher unwahrscheinlich ist. Nun ist es jedoch so, dass ein tariflicher Anspruch auf Übernahme besteht. Für mich stellt sich nun die Frage, ob ich darauf bestehen soll und es eventuell zu einer Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht kommen lasse.
Ich würde sehr gerne weiterhin in meiner Abteilung bleiben. Es wäre auch genug Arbeit vorhanden. Die direkten Vorgesetzten würden mich übernehmen, die Vorgabe zum Einstellungsstopp kommt von ganz oben.Denken Sie, dass man sich durch einen solchen Rechtsstreit seine Karrierechancen in dem betreffenden Unternehmen verbaut?
Ich werde mich auch auf andere Stellen außerhalb des Unternehmens bewerben. Wie würden Sie in diesem Fall einem Bewerbungsempfänger erklären, dass Ihr Ausbildungsunternehmen Sie „verschmäht“ hat?
PS. Bekommt man Bescheid, wenn die im Rahmen dieser Serie gestellte Frage in die Auswahl kommt?

Antwort:

1. Der zentrale Zweck des vom Ausbildungsunternehmen engagiert geförderten und dort erhebliche Kosten verursachenden Dualen Studiums besteht darin, dass dieses Unternehmen nach Abschluss des Studiums einen jungen Dipl.-XY hat, der das Haus schon kennt, teilweise eingearbeitet ist und dort nun weiter beschäftigt wird. Aus diesem Grund beteiligt sich das Unternehmen überhaupt an diesem teuren Programm. Außerdem lernt das Unternehmen den Studenten sehr viel besser kennen als einen völlig fremden Berufseinsteiger, der sich extern bewirbt. Und es formt den Studenten schon ein wenig nach seinen Maßstäben.

Ein Absolvent des Dualen Studiums, der nach dessen Abschluss nicht von diesem Unternehmen übernommen wird, steht also erst einmal unter „Generalverdacht“: Gerade weil man ihn so gut kennt, will man ihn nicht („Gewogen und zu leicht befunden“, nach einer populären Geschichte aus der Bibel). Der kurze Hinweis des Bewerbers, es herrsche Einstellstopp, gilt in Zeiten einer guten Konjunkturentwicklung (haben wir) und ausgewiesenen Ingenieurmangels (haben wir offiziell auch) als nicht besonders überzeugende Ausrede. Der Bewerbungsempfänger denkt: „Da hat der Konzern einen Haufen Geld in seine Ausbildung investiert, nun will er ihn nicht. Da ist doch etwas faul.“Fazit: So schön es ist, von der weltberühmten XY AG ausgebildet worden zu sein, so niederschmetternd ist es grundsätzlich, von diesem Super-Unternehmen danach nicht gewollt zu werden.

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2. Dass Sie als Student behaupten, es sei genug Arbeit da, hat keinerlei Aussagekraft.

3. Dass Ihre direkten Vorgesetzten Sie gern weiter beschäftigen würden, ist nett, aber ohne Bedeutung und vor allem erst einmal nicht beweisbar. Diese Vorgesetzten werden letztlich tun, was man ihnen von oben her sagt.

4. Bitte prüfen Sie genau, was es mit der tarifvertraglichen Übernahmeverpflichtung in Ihrem speziellen Fall auf sich hat. Nach meiner Erfahrung neigen Konzern nicht dazu, geltende Tarifverträge, Gesetze oder sonstige Vereinbarungen bewusst zu missachten. Lassen Sie sich ggf. vom Betriebsrat beraten.

5. Bleibt das Unternehmen (ob mit oder ohne Tarifvertrag) offiziell bei seinem Nein zu Ihrer Übernahme, so sollten Sie das aus zwei Gründen akzeptieren:

a) Sie stehen am Anfang Ihres Berufslebens und sollten nicht vor dem eigentlichen Beginn der Berufstätigkeit schon Prozesse gegen Arbeitgeber führen. Sie kennen die – geschriebenen und ungeschriebenen – Gesetze dieses Metiers noch nicht und können Folgen eines eventuellen spontanen Handelns noch nicht abschätzen.

b) Wenn Sie verlieren, hatten Sie nichts außer Ärger und Zeitverlust. Wenn Sie gewinnen, sind Sie gegen den Willen des Unternehmens (der ganz „oben“ definiert wird) dort beschäftigt. Das hat keine Zukunft! Ein Arbeitgeber, der Sie nicht haben wollte, aber beschäftigen muss, findet immer(!) Mittel und Wege, Sie doch noch loszuwerden.

6. Was ist eigentlich mit Ihrer möglichen Übernahme durch eine völlig andere Sparte des Konzerns? Dieser würde seiner von Ihnen behaupteten Übernahmeverpflichtung nachkommen, Sie hätten einen Job und müssten sich nicht extern bewerben und dabei Erklärungen abgeben.

7. Wenn das alles nichts wird und Sie sich doch extern bewerben müssen, dann brauchen Siea) eine vernünftige Begründung der Nichtübernahme in Ihrer Bewerbung (Anschreiben), z. B. so:“Ich bin dankbar für die sehr fundierte Ausbildung, die ich bei und mit Unterstützung der XY AG erhalten habe. Gern hätte ich in den nächsten Jahren dort gearbeitet und meine erworbene Qualifikation in dieses Unternehmen eingebracht. Meine Vorgesetzten hätten diesen Weg begrüßt. Leider sah sich der Konzern aus wirtschaftlichen Gründen zu einem pauschalen Einstellstopp gezwungen, von dem auch die Absolventen im zuvor geförderten Dualen Studium betroffen sind. Das beigefügte … bestätigt diese Umstände.“b) einen Schrieb, der gemäß a) formuliert ist und dessen Bezeichnung in jene Pünktchen eingefügt wird. Sehr gut eignet sich ein Zwischenzeugnis, das Sie der Bewerbung anhängen. Das sollte in der Beurteilung möglichst positiv sein und am Schluss etwa so lauten:“Nach dem Abschluss seines Studiums hätten wir Herrn … gern übernommen. Seine Vorgesetzten haben sich ausdrücklich dafür ausgesprochen. Leider zwingen uns übergeordnete Gründe zu einem pauschalen Einstellstopp, der auch die von uns geförderten Absolventen des dualen Studiums betrifft. Wir bedauern diese Entwicklung sehr und betonen ausdrücklich, dass unsere Entscheidung weder mit den Leistungen noch mit der Person von Herrn … in Zusammenhang steht. Wir wünschen Herrn …, der mit Ablauf seines befristeten Ausbildungsvertrages bei uns ausscheidet, für seine Zukunft viel Erfolg und alles Gute.“

Sie können das Unternehmen nicht dazu zwingen. Aber wenn das alles so wäre, dürften Sie darum bitten – und der Arbeitgeber könnte (und sollte) das problemlos tun.

PS: Eine individuelle Nachricht, ob und wann eine Einsendung in dieser Rubrik beantwortet wird, ist im festgelegten Rahmen meiner Zusammenarbeit mit dieser Zeitung leider nicht möglich. Die wichtigsten Argumente: Streng nach Posteingang abzuarbeiten würde bedeuten, dass wir jetzt etwa Zuschriften aus 2002 abhandeln. Morgen eingehende interessantere (für die Serie) Fragen verdrängen interessante von heute; oft muss eine besonders lange und/oder eine Frage, die eine besonders lange Antwort erfordert, zurückgestellt werden, weil sie in Kombination mit einer anderen Einsendung die mir vorgegebene Gesamtlänge überschreitet. Vor etwa vierzehn Tagen nach Eingang bei mir (auf dem Weg über den Verlag) ist ein Abdruck technisch nicht möglich, nach etwa drei Monaten ab Eingang ist der Abdruck nicht mehr wahrscheinlich.

Seien Sie versichert: Was später im Abdruck so „einfach“ aussieht, ist nicht nur vom Inhalt der einzelnen Beiträge her harte Arbeit.

Kurzantwort:

1. Ein frisch gebackener Berufseinsteiger sollte seinen nun anstehenden Weg nicht mit einem Arbeitsgerichtsprozess gegen einen Konzern beginnen.

2. Eine Bewerbung, die beim Leser vorhersehbare Fragen aufwirft, sollte unaufgefordert Antworten darauf an zentraler Stelle enthalten. Diese Erklärungen sind eine „Bringschuld“ des Bewerbers.

Frage-Nr.: 2639
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 31
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2013-08-03

Ein Beitrag von:

  • Heiko Mell

    Heiko Mell ist Karriereberater, Buchautor und freier Mitarbeiter der VDI nachrichten. Er verantwortet die Serie Karriereberatung innerhalb der VDI nachrichten.  Hier auf ingenieur.de haben wir ihm eine eigene Kategorie gewidmet.

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