Heiko Mell 02.01.2016, 06:40 Uhr

Ist ein spätes Ausstelldatum beim Zwischenzeugnis ein Problem?

Frage: Ich bin wegen politischer Unruhen im Entsendungsland aus dem Auslandseinsatz zurück ins deutsche Stammhaus gerufen worden. Da sich mein Arbeitgeber zur gleichen Zeit in sehr umfangreichen Umstrukturierungsmaßnahmen befand und mein damaliger Vorgesetzter das Unternehmen verlassen hatte, wurde mir auf meine Bitte hin ein Zwischenzeugnis ausgestellt.
Den Entwurf habe ich erstellt, er wurde von meinem ehemaligen (inzwischen ausgeschiedenen) Vorgesetzten an die Personalabteilung weitergeleitet mit der Bitte um Ausstellung und Datierung auf zwei Monate nach Rückkehr aus dem Ausland. Er hatte auch angeboten, dieses Dokument zu unterschreiben, wenn man es ihm vorlegen würde.

Jetzt habe ich das Dokument erhalten, es trägt aber ein Ausstellungsdatum, das sechs Monate nach Rückkehr liegt. Unterschrieben hat es der Bereichsleiter des Stammhauses, der für jenes Auslandsgeschäft zuständig war.

1. Wie denkt ein Bewerbungsempfänger über das späte Ausstellungsdatum?

2. Soll oder kann ich das Datum korrigieren lassen?

3. Soll ich in Bewerbungsschreiben proaktiv auf diese Diskrepanz hinweisen und die Umstände erläutern?

Antwort:

Seien Sie ein bisschen vorsichtig mit dem Modewort „proaktiv“. Der deutsche Duden kennt das überhaupt nicht. Wikipedia weist vorsichtig darauf hin, dass dieses Wort im angelsächsischen Sprachraum verbreiteter ist. Lassen wir es dabei. In Ihrem Fall hätte „aktiv“ völlig genügt.

Aber das allein hilft Ihnen noch nicht weiter. Vielleicht tut es aber diese Feststellung: Sie haben ein ganz kleines Problem, das eigentlich keines ist und ein ganz großes, von dem Sie noch nichts wissen.Zuerst das kleine: Es betrifft Ihre Fragen:

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Ich warne stets vor zu großen Abweichungen zwischen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses und Ausstelldatum des Zeugnisses. Das betrifft aber nur Endzeugnisse, die nach dem endgültigen Ausscheiden erstellt werden. Dort gilt es, dem Verdacht entgegenzutreten, man hätte in den vielen Monaten zwischen beiden Daten unter Einsatz von Anwälten und Gerichten über die Formulierungen gestritten. Ein „anständiges“, halbwegs durchorganisiertes Unternehmen händigt das Endzeugnis am letzten Arbeitstag aus, fertig. Bei Zwischenzeugnissen ist dieser Punkt nicht von besonderer Bedeutung. Sie brauchen wegen des Datums nichts zu unternehmen.

Nun aber das große Problem. Ich habe Ihr Zeugnis analysiert und bin auf folgende „Knackpunkte“ gestoßen:

Es gibt kein Entsendungsdatum in jenes Land, von dem wir hier sprechen. Es heißt, Sie seien vorher von … bis … in einem anderen Land gewesen und dann zurückgekommen. Weiter heißt es: „… konnten wir ihm eine weitere Auslandsposition in … anbieten.“ Ob Sie davor zwei Tage oder sechs Monate im Stammhaus waren, ist offen, der Beginn dieser neuen Tätigkeit ist unklar.

Wenn jemand vorne die Daten vergisst, ist er auch hinten konsequent – für die Rückkehr gibt es auch kein Datum. Es heißt nur, aufgrund der militärischen Auseinandersetzungen, „die im Monat … in … begannen“, musste man Sie vorzeitig nach Deutschland zurückrufen. Den Leser interessiert weniger der Beginn des Bürgerkriegs dort, sondern das Ende Ihrer Tätigkeit.

Beides ist keine große Katastrophe, da die Interpretation bei Entsendung und Rückkehr eigentlich nur jeweils um eine begrenzte Zeit danebenliegen kann, aber so etwas ist nicht professionell.Wohl aber eine große Katastrophe ist die Tatsache, dass die Aussage des Dokuments nicht nur nicht sehr gut ist, sie ist nicht einmal gut. In der zentralen Aussage, in der gemeinhin die Zufriedenheit des Arbeitgebers zum Ausdruck kommt, heißt es nur:“… hat die ihm übertragenen Aufgaben sehr selbstständig und mit großem Engagement ausgeführt.“ Von einer Zufriedenheit ist keine Rede; man kann auch selbstständig und mit großem Engagement alles falsch oder nichts richtig machen. Dann wird nur auf einem speziellen „Nebenkriegsschauplatz“, für den Sie auch zuständig waren, von „effizient“ und „mit Erfolg“ gesprochen, nicht jedoch in der Hauptsache bzw. der Gesamtheit.

Und es gibt nicht die in Zwischenzeugnissen übliche „Hoffnung auf eine Weiterführung der erfolgreichen Zusammenarbeit“.

Wenn Sie selbst das alles so formuliert haben, dann war es nicht besonders gut. Ob Sie noch eine Chance haben, sachliche Korrekturen durchzubringen, kann ich nicht beurteilen. Aber ein Versuch wäre schon ratsam.

Kurzantwort:

Eine wichtige Tätigkeitsphase innerhalb einer Anstellung, deren Bewertung später kaum noch nachvollzogen werden kann (Auslandseinsatz, Vorgesetzter ist ausgeschieden), sollte durch ein Zwischenzeugnis dokumentiert werden.

Frage-Nr.: 2544
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 9
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2012-03-01

Ein Beitrag von:

  • Heiko Mell

    Heiko Mell ist Karriereberater, Buchautor und freier Mitarbeiter der VDI nachrichten. Er verantwortet die Serie Karriereberatung innerhalb der VDI nachrichten. Auf Wikipedia erfahren Sie mehr zu Heiko Mell

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