Heiko Mell 02.01.2016, 00:44 Uhr

Gehören Umsatzzahlen in einen Lebenslauf?

Damit sich ein zukünftiger Arbeitgeber ein Bild von meinen ehemaligen Arbeitgebern machen kann, möchte ich die Umsatzzahlen im Lebenslauf angeben.

Mein Problem: Von beiden Arbeitgebern wurden keine für mich zugänglichen Umsatzzahlen veröffentlicht. Recherchen im Internet führten zu keinen Ergebnissen. Fündig wurde ich allerdings in der zum Kennenlernen kostenlosen Datenbank von www…

Dürfen diese Umsatzzahlen bedenkenlos im Lebenslauf aufgeführt werden oder sollten sie bei rechtlichen Bedenken weggelassen werden, da sie nur begrenzt zum Erfolg der Bewerbung beitragen?

Antwort:

Was macht der Leser einer Bewerbung eigentlich mit Umsatzzahlen? Er erkennt daran, in welcher Größenordnung der Bewerber zu arbeiten gewohnt ist. Das wiederum ist ein Teil von dessen Qualifikation.

Es ist generell nicht sinnvoll, einen Kandidaten für eine verantwortungsvolle (Management-)Position in einem Weltkonzern anzustellen, der bisher siebzehn Jahre lang in einem Kleinstunternehmen tätig war. Und umgekehrt! Also will der Bewerbungsleser u. a. wissen, wie groß der prägende Arbeitgeber eines Kandidaten ist oder war.

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Diese Größe wird durch zwei Angaben ausgedrückt:

a) Mitarbeiter,

b) Umsatz. Beides anzugeben ist perfekt. Eines davon ist häufig ausreichend.

Beispiel: Der Produktionsleiter eines Werkes wird eher durch die Zahl der Mitarbeiter des Werkes umschrieben als durch den Werksumsatz (vor allem, wenn man die Fertigungstiefe dort nicht kennt). Aber in jedem Fall ist es besser, im Lebenslauf zu schreiben:

„Produktionsleiter eines Werkes mit 400 Mio. EUR Umsatz der Müller & Sohn GmbH“ als etwa nur „Produktionsleiter bei der Müller & Sohn GmbH“.

Nur der Vertriebsleiter sollte den Umsatz unbedingt nennen, umreißt doch der seinen Verantwortungsumfang besser als die ausschließliche Nennung von Mitarbeiterzahlen.

Konkret zu Ihrer Frage: Der Bewerbungsleser freut sich, wenn im Lebenslauf überhaupt eine Größenordnung bei Arbeitgebern genannt wird. In über 90 % aller Fälle würde die Nennung von Mitarbeiterzahlen dazu ausreichen.

Wer je mit börsennotierten Aktiengesellschaften zu tun hatte (die mit doppelt so vielen Informationen um sich werfen wie man gern hätte), kann kaum verstehen, dass andere Firmen heute noch schlichte Umsatzangaben verweigern. Aber auch das gibt es. Ich sehe keine Probleme, wenn Sie entsprechende Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen entnehmen, auf glatte Beträge auf- oder abrunden und mit der Angabe „ca.“ in den Lebenslauf setzen.

Nur wenn Sie sich beim direkten Wettbewerb bewerben, sollten Sie mit Angaben vorsichtig sein, die Ihr (früherer) Arbeitgeber nicht nach draußen gegeben hat. Aber, da dem möglichen neuen Arbeitgeber dann der Name des Konkurrenten in jedem Fall etwas sagt, hätten Sie durch Nichtnennung keinen Nachteil.

Und natürlich können Sie auch schreiben:

„Müller & Sohn GmbH, Autozulieferer, Metallverarbeitung/Umformtechnik, 800 Mitarbeiter, Umsatzzahlen werden nicht publiziert.“

Bedenken Sie aber: Es geht darum, dass Sie Ihre Qualifikation zur Übernahme der ausgeschriebenen Position darlegen und durch Indizien untermauern. Entsprechende Details zu nennen, liegt in Ihrem Interesse. Im Extremfall kommen Sie mit „Was ich heute mache, sage ich nicht, meine Tätigkeit ist geheim“ nicht weiter bei der Suche nach einem neuen Job.

Kurzantwort:

Die Darlegung seiner Qualifikation ist eine „Bringschuld“ des Bewerbers. Die Größe des heutigen oder früheren Arbeitgebers kann ein wichtiges Detail dabei sein.

Frage-Nr.: 2248
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 33
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2008-08-13

Ein Beitrag von:

  • Heiko Mell

    Heiko Mell ist Karriereberater, Buchautor und freier Mitarbeiter der VDI nachrichten. Er verantwortet die Serie Karriereberatung innerhalb der VDI nachrichten.  Hier auf ingenieur.de haben wir ihm eine eigene Kategorie gewidmet.

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