Heiko Mell 01.01.2016, 07:33 Uhr

Sollte ich einen befristeten Arbeitsvertrag annehmen?

Ich habe gerade ein Vorstellungsgespräch absolviert, dessen Verlauf mich noch immer beschäftigt.

Ich bin Ende 30 und an meinem derzeitigen Arbeitsplatz eigentlich ganz zufrieden. Aufgrund flacher Hierarchien bin ich zwar schon vor einiger Zeit am Ende der hier möglichen Karriere angekommen, aber das stört mich nicht über die Maßen.

Vor ein paar Wochen las ich nun die Stellenanzeige eines Unternehmens, für das ich mich schon länger interessiere. Der Text las sich so, als suchte man ganz speziell mich, die Position klang sehr reizvoll, und so schickte ich einfach meine Unterlagen hin. Und in der Tat – das Unternehmen zeigte sich interessiert und lud mich zum Vorstellungsgespräch ein.

Dabei rückten die Herren schließlich mit der Information raus. Dass der Arbeitsvertrag zunächst auf ein Jahr befristet sei – mit Chance zur Übernahme, falls(!) ich mich im Job bewähre. Das sei so ihre Methode, die Probezeit zu verlängern.

Ich habe eine solide Ausbildung (Dipl.-Wirt.-Ing.), 15 Jahre Berufserfahrung, nachweisbare Erfolge und einen unbefristeten, ungekündigten Arbeitsvertrag. Daher fand ich das Ansinnen, mich auf einen Zeitvertrag einlassen zu sollen, ehrlich gesagt ein bisschen befremdlich. Ich habe meine Bewerbung daraufhin zurückgezogen.

Sehenden Auges einen befristeten Vertrag anzunehmen mit nichts als der mündlichen Aussage im Gepäck, dass man vielleicht nach Ablauf eines Jahres in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen wird, das halte ich für extrem leichtsinnig. Ein solcher Schritt aus einem regulären Arbeitsverhältnis heraus könnte doch nur eine kopflose Verzweiflungstat sein. Zumindest würden spätere potenzielle Arbeitgeber ihn so werten.

Oder bin ich mit dieser Ansicht hoffnungslos unflexibel und altmodisch?

Antwort:

Fangen wir damit an, warum dieses Unternehmen so handelt:

Man will den neuen Mitarbeiter im Falle des Falles möglichst „geräuschlos“ wieder loswerden können. Weil der nichts taugt, ein Krankheitsrisiko ist, schwanger wird oder Widerworte gibt (willkürliche Beispiele). Oder weil man heimlich fürchtet, das entsprechende Projekt werde nach relativ kurzer Zeit vom Vorstand gestoppt, vom Markt „kaputtgemacht“ oder was auch immer.

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Die klassische Probezeit von sechs Monaten, bei der die betroffenen Mitarbeiter ohnehin schon nach vier bis fünf Monaten nervös auf das erlösende Zeichen warten, gilt als zu kurz. Manche Unternehmen haben auch tatsächlich Angst, den Kündigungstermin zu verschlafen – und dann rutscht ein eigentlich zu entlassender Arbeitnehmer plötzlich in das unbefristete Arbeitsverhältnis (ich weiß auch, wie schwach dieses Argument im IT-Zeitalter ist, es ist aber eines!).

Und selbst wenn eine Kündigung nach sechs Monaten regulärer Probezeit durchgeführt wird – es ist immer eine Kündigung! Sie ist unangenehm, man fällt damit statistisch auf und belastet auch noch den armen Mitarbeiter, der später sagen muss: „Ich wurde in der Probezeit gefeuert!“

Ein befristetes Arbeitsverhältnis hingegen endet, indem man – gar nichts tut! Es hört einfach auf. Vor allem aber: Man muss kein Kündigungsgesetz beachten, keinen Betriebsrat fragen(!), keine (teuren) Aufhebungsverträge schließen und riskiert keine arbeitnehmerseitigen Kündigungsschutzklagen.

Andererseits ist bei uns das unbefristete Arbeitsverhältnis der Normalfall.

Zu Recht darf der Bewerber erwarten, dass dieser Standard auch bei dieser zu besetzenden Position gilt. Und er darf sich entrüstet zeigen, wenn im Gespräch plötzlich das „Kistenteufelchen Befristung“ herausspringt und natürlich darf er seine Bewerbung zurückziehen.Raten kann man Betroffenen:

1. Der Eintausch einer unbefristeten, ungekündigten und unbelasteten Anstellung gegen einen auf ein Jahr befristeten Vertrag ist im Normalfall ein extrem „schlechtes Geschäft“, das eigentlich gar nicht zu verantworten ist. Auch spätere Bewerbungsempfänger würden den Kopf schütteln!

2. Generell gilt: Man tauscht eine Situation gegen eine andere ein, wenn die neue insgesamt „besser“ ist. Befristete Arbeitsverträge sind jedoch besser als keine, also z. B. für Langzeitarbeitslose absolut empfehlenswerter als der bisherige Status.

3. Mündliche Zusagen über den Vertragstext hinaus („wir werden Sie ganz sicher übernehmen, bisher sind alle übernommen worden“) sind ohne jeglichen Wert! Es gilt nur, was im Vertrag steht. Und da steht, er ende am 31.X.XX. Darauf allein kann man sich verlassen.

4. Da die Unternehmen auch zu den Betroffenen gehören: Wenn Sie berufserfahrene Mitarbeiter suchen und nur befristete Verträge schließen wollen, sagen Sie das in der Anzeige. Für Bewerber bedeutet insbesondere die Anreise zum Vorstellungsgespräch einen erheblichen Aufwand. Da ist es nicht fair, bei dieser wichtigen und ernsten Angelegenheit mit „Kistenteufelchen“ zu spielen. Wer zur Vorstellung fährt, muss das guten Glaubens tun dürfen und nicht damit rechnen, dass man ihm sagt: „Ätsch, wir bieten gar nicht das, was Sie natürlich gedacht haben.“

Und Sie, geehrte Einsenderin, sind absolut nicht unflexibel und altmodisch. Sie kamen zu dem Schluss, dass der neue Vertrag schlechter gewesen wäre als ihr alter und haben die Verhandlungen abgebrochen. Das war sicher sehr vernünftig.

Kurzantwort:

Für berufserfahrene Bewerber ist der unbefristete Arbeitsvertrag zweifelsfrei der Normalfall. Suchende Arbeitgeber, die das nicht bieten wollen, sollten es in ihrer Ausschreibung deutlich sagen.

Frage-Nr.: 1504
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 26
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2000-07-07

Ein Beitrag von:

  • Heiko Mell

    Heiko Mell ist Karriereberater, Buchautor und freier Mitarbeiter der VDI nachrichten. Er verantwortet die Serie Karriereberatung innerhalb der VDI nachrichten.  Hier auf ingenieur.de haben wir ihm eine eigene Kategorie gewidmet.

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