Heiko Mell 01.01.2016, 05:57 Uhr

Sollte ich bei einem Firmenverkauf meinen Job wechseln?

Ich bin der Überzeugung, daß ich dank Ihrer sehr offenen Darstellung des oftmals rauhen Berufsalltags keinen allzu großen Praxisschock beim Eintritt in mein Berufsleben vor zwei Jahren erlitten habe, wofür ich mich an dieser Stelle gern bei Ihnen bedanken möchte.

Ich bin heute als Assistent des … in einem Tochterunternehmen eines sehr namhaften deutschen Konzerns tätig. Die Arbeit macht mir überwiegend sehr viel Spaß.

Seit einigen Wochen kursieren nun in unserer Firma Gerüchte über einen möglichen Verkauf des Unternehmens, die inzwischen auch von der Geschäftsführung bestätigt wurden. Als Käufer wurde eine ausländische Investorengruppe genannt, die in Deutschland kaum bekannt ist.

1. Kann ich meinen Arbeitgeber um ein Arbeitszeugnis bitten, ohne ernste Konsequenzen befürchten zu müssen? Ein solches Dokument mit dem Namen eines renommierten Konzerns ist mir wichtig, um in späteren Bewerbungsverfahren hiermit hoffentlich einen gewissen Bonus gewährt zu bekommen.

2. Sollte sich durch den Verkauf unseres Unternehmens mein Arbeitsplatz sehr negativ verändern, wie groß sind dann meine Chancen, durch Initiativbewerbungen einen neuen Arbeitsplatz zu finden?

Oder bin ich mit meinen dann voraussichtlich drei Jahren Berufserfahrung bereits gezwungen, mich auf konkrete Stellenanzeigen zu konzentrieren?

3. Sie haben mehrfach geschrieben, daß es Berufsanfängern verziehen wird, wenn sie nach zwei Jahren wechseln, während man sonst grundsätzlich fünf Jahre pro Arbeitgeber anstreben sollte. Gilt diese Nachsicht auch für Anfängerdienstzeiten von drei bis vier Jahren oder wird eine Dienstzeit von nur zwei Jahren lediglich mit der Begründung akzeptiert, daß sich der Berufsanfänger bei der Wahl seiner ersten Anstellung geirrt hat und diesen Irrtum nun auch möglichst schnell beheben sollte?

4. Beginnt mit dem Verkauf des Unternehmens auch eine neue Fünf-Jahres-Frist hinsichtlich der optimalen Betriebszugehörigkeit?

5. Wie stellt man den zwangsweisen Wechsel des Arbeitgebers, der durch den Verkauf eines Unternehmens für den Angestellten eintritt, im Lebenslauf dar?

Antwort:

Durch den Verkauf der Gesellschaft entsteht für die Mitarbeiter praktisch ein völlig neues Unternehmen. Es ist als hätten sie tatsächlich den Arbeitgeber gewechselt. Nur die alten Kollegen, z. T. die alten Chefs und die gewohnte räumliche Umgebung sind noch da. Und dieses vertraute „alte“ Umfeld trübt leicht den Blick für die total neue Gesamtsituation.

Wenn dann noch die neuen Eigentümer eine völlig andere Mentalität mitbringen, wird der Effekt „neues Unternehmen“ noch verstärkt. Führungsstil, Arbeitsregeln und bald auch -gepflogenheiten werden „anders“ werden – ohne daß die meisten Mitarbeiter (und vor allem die Chefs!) einen Sinn in den Veränderungen sehen oder gar Vorteile erkennen. Also leisten sie hinhaltenden Widerstand, das schadet dem Betriebsklima.

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„Wehe den Besiegten“ sagte man schon sehr viel früher – damals galt das rein militärisch, heute kommen die „Verkauften“ hinzu. Besonders betroffen sind übrigens die (dienst-)älteren Führungskräfte, je ranghöher, desto stärker. Bedenken Sie auch: Unternehmen werden nicht von Geschäftsführern verkauft, sondern von Eigentümern. Die GF sind meist auch nur „Opfer“ und machen sich – berechtigte – Sorgen um ihre Zukunft, können also im Vorfeld gar keine verbindlichen Informationen geben.

Aber: Für junge Nachwuchskräfte mit Potential und Ehrgeiz, aber noch ohne Gefahr, etwas zu verlieren, ist jede interne Veränderung vor allem auch Chance, nicht nur Risiko.

Und ganz pauschal gilt: Jeder Bewerber sollte eine gute Begründung für seinen beabsichtigten Wechsel haben. „Firmenverkauf“ ist uneingeschränkt eine solche – wenn er nur droht, wenn er gerade stattfindet und in den ersten ein bis zwei Jahren danach.

Zu 1: Ja, Sie können. Jeder wird das verstehen (ich kann nicht garantieren, daß Ihre Chefs auch jubeln ob der Mühe, die sie mit den Formulierungen haben werden).

So ganz furchtbar dramatisch ist die Angelegenheit übrigens nicht. Wenn Sie im Lebenslauf für die erste Phase Ihrer Tätigkeit dort den „alten“ Konzernnamen nennen, glaubt das jeder. Die Grundentscheidung über den „Wert“ einer Bewerbung fällt beim Lebenslaufstudium. Die Zeugnisse sichern das Urteil ab, relativieren es – stoßen es auch schon einmal um. Aber wenn Sie im Lebenslauf schreiben „Ich war beim XY-Konzern“, dann wird das erst einmal geglaubt (wie es ja beim ungekündigten Arbeitsverhältnis, noch ohne Zeugnis, auch geglaubt wird).

Zu 2: Das verstehe ich nicht. Wieso ist man „gezwungen“, sich auf Stellenanzeigen hin zu bewerben? Das ist doch das weitaus interessantere Verfahren! Sie wissen, wer wo wann was sucht. Sie müssen also nicht, Sie dürfen sich auf richtige Stellenanzeigen bewerben. Das macht ein wenig mehr Mühe, hat aber zahlreiche Vorteile. Bei Initiativbewerbungen wissen Sie ja nicht einmal, ob der Adressat überhaupt Leute sucht, geschweige denn, welche.

Folgerichtig gilt: Wer sich mit Berufserfahrung aus ungekündigter Position bewirbt, sollte mit Initiativbewerbungen vorsichtig sein. Seinem Status entspricht jetzt nur noch das Bemühen um eine konkrete, von ihm vorselektierte Position, weniger die Aussage: „Suche Job, alles andere nicht so wichtig“ (so werden Initiativbewerbungen oft gesehen).

Zu 3: Es gibt nichts zu verzeihen; ich sage auch stets „es wird toleriert“. Diese Toleranz gegenüber dem allgemein zu schnellen Wechsel nach nur zwei Dienstjahren beim ersten Arbeitgeber beruht nicht auf dem „Recht auf Irrtum“, das man etwa jungen Leuten zugesteht, sondern eher auf dem „Recht auf Hitzköpfigkeit / mangelnde Übersicht“. Weil diese „Fast-noch-Anfänger“ von den realen Arbeitsbedingungen enttäuscht sind, aber nicht merken, daß sie lediglich mit der Praxis konfrontiert wurden. Sie denken hingegen, sie seien bei einem „Saftladen“ tätig – und ein Wechsel müsse Wunder wirken. Tut er aber nicht. Jahre später sagen die meisten Betroffenen, sie hätten „damals“ dort bleiben sollen.

Sie mit Ihren drei oder vier Jahren beim ersten Arbeitgeber sind also besser dran als andere Neulinge mit nur zwei Jahren, keinesfalls schlechter.

Zu 4: Unabhängig von wechselnden Konzernzugehörigkeiten oder Namensänderungen läuft Ihre Dienstzeit dort weiter. Die Fünf-Jahres-Regel (die Sie nicht zu starr sehen dürfen) soll verhindern, daß Sie auf eigene Initiative hin zu oft wechseln, nicht mehr.

Zu 5: Man schreibt beispielsweise: „Seit 01.08.1995 Müller & Sohn AG (07/98 nach Eigentümerwechsel umbenannt in Müller GmbH).“ Damit macht man auch für den flüchtigen Leser ganz deutlich, daß Ihr Arbeitsverhältnis durchgehend weiterging, daß sich nur der Firmenname geändert hat. Umgekehrt geht es auch: „Seit 01.08.1995 Müller GmbH (hieß bis 07/98 Müller & Sohn AG und gehörte bis dahin zum XY-Konzern).“ Ein Verkauf gilt also nicht als Arbeitgeberwechsel im üblichen Sinn. Schließlich kann der Arbeitnehmer nichts für den geänderten Status „seiner“ Firma.

Kurzantwort:

Steht der Verkauf eines Unternehmens an, ist für seine ambitionierten Angestellten „höchste Alarmstufe“ – zwar ohne Panik, aber mit deutlichen Blicken auf den Arbeitsmarkt – angesagt. Ziel ist es, ggf. schnell wechseln zu können. Aber gerade für jüngere Nachwuchskräfte bringt die einsetzende Unruhe oft auch Chancen.

Frage-Nr.: 1439
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 45
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 1999-11-12

Ein Beitrag von:

  • Heiko Mell

    Heiko Mell ist Karriereberater, Buchautor und freier Mitarbeiter der VDI nachrichten. Er verantwortet die Serie Karriereberatung innerhalb der VDI nachrichten.  Hier auf ingenieur.de haben wir ihm eine eigene Kategorie gewidmet.

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