Heiko Mell 01.01.2016, 05:55 Uhr

Kann es sinnvoll sein, eine Gehaltserhöhung abzulehnen?

Von unserer Geschäftsführung (GF) wurde mir in einem Personalgespräch mitgeteilt, daß man in mir einen guten bis sehr guten Mitarbeiter mit Steigerungspotential sieht. Schließlich wollte die GF mein Gehalt um umgerechnet 6% erhöhen und meine Antwort dazu hören. Ich bat um Vertagung. Mittlerweile fand diesbezüglich ein zweites Gespräch statt und ich erklärte, daß mich diese Erhöhung nicht vom Hocker reiße.

In Wahrheit interessiert mich diese sogenannte Gehaltserhöhung nicht, weil sie mir zu gering ist. Ich sehe das eher als schlechten Witz. Damit würde gerade mal die Hälfte der Überstunden bezahlt und anerkannt, die ich sowieso regelmäßig mache. Mein Gehalt ist nicht gerade üppig. Würde meine Frau nicht arbeiten gehen, kämen wir nicht über die Runden.

Wäre es Hochverrat, wenn ich die angebotene Gehaltserhöhung aus obengenannten Gründen ablehnen würde? Ist es üblich, daß man zu einer Gehaltserhöhung gefragt wird?

Antwort:

1. Wir kennen in der Wirtschaft kein Bedürfnisprinzip. Ihre privaten Verhältnisse gehen den Arbeitgeber nichts an, interessieren ihn nicht. Ihre Leistung, Ihr Marktwert, Ihre Unersetzlichkeit für den Betrieb bestimmen Ihr Gehalt.

 

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2. Sie waren, wie aus anderem Zusammenhang hervorgeht, vor dem Studium viele Jahre lang als gewerblicher Mitarbeiter tätig. Von daher könnten Sie ein für Angestellte falsches Verhältnis zu Feierabend, Überstunden, Bezahlung haben. In vielen Bereichen qualifizierter Angestelltentätigkeit sind Überstunden selbstverständlich, werden sie niemals bezahlt und mit keiner Gehaltserhöhung abgegolten. Und doch sind sie nicht „vergebens“ geleistet. Jeder Geschäftsführer, jedes Vorstandsmitglied wird spontan sagen: „Ich weiß nicht mehr, ob ich früher meine Überstunden bezahlt bekam. Das war mir auch gleichgültig. Ich habe sie als Investition in meine Karriere gesehen. Ohne Überstunden keine Beförderung – also wo ist das Problem?“

 

3. In diesem Jahr gab es durchschnittliche (Tarif-)Erhöhungen von 2 bis 3%. Ihnen wurde die doppelte Höhe offeriert. Das ist vielleicht nicht üppig, aber auch nicht „gar nichts“.

 

4. Nein, Mitarbeiter werden generell nicht gefragt, ob sie eine Erhöhung annehmen. Den Grund für das Vorgehen in Ihrem Fall kenne ich nicht.

 

5. Nein Hochverrat wäre die Ablehnung durch Sie nicht, aber höchst unklug. „Entweder will der kein Geld oder er denkt, er kann uns erpressen“, werden die GF sagen. Die Ablehnung einer Erhöhung ist die Kampfansage. Man hört so gut wie nie, daß Mitarbeiter solche „Kämpfe“ gewinnen. Man nimmt an, bedankt sich und „denkt sich seinen Teil“. Die erlaubte Reaktion ist nicht latenter Widerstand, sondern Arbeitgeberwechsel – wenn man sich den leisten kann.

 

6. Die Aussage der GF, man sähe in Ihnen einen Mitarbeiter mit Steigerungspotential, war Gold wert. Viel mehr als + 6%. Aber das haben Sie fast wieder ruiniert …

 

7. Man bot Ihnen 6 %. Bei Ablehnung hätten Sie nichts. Wo wäre da der Erfolg Ihrer Verweigerung?

 

Kurzantwort:

Frage-Nr.: 1437
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 44
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 1999-11-05

Ein Beitrag von:

  • Heiko Mell

    Heiko Mell ist Karriereberater, Buchautor und freier Mitarbeiter der VDI nachrichten. Er verantwortet die Serie Karriereberatung innerhalb der VDI nachrichten. Auf Wikipedia erfahren Sie mehr zu Heiko Mell

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