Heiko Mell 01.01.2016, 01:41 Uhr

Kann eine Angabe zum „Beruf des Vaters“ in der Bewerbung schaden?

In Kürze werde ich mein Maschinenbaustudium beenden und die ersten Bewerbungen verschicken. Mein Vater ist Mitinhaber einer …GmbH, in der ich in meiner Freizeit mitarbeite. Ist es von Nachteil, diesen väterlichen Status in Bewerbungen zu erwähnen?

Antwort:

Es gibt keine Vorschrift, in Bewerbungen irgendwelche Angaben zu den Eltern zu machen.

Grundregel also: Wenn Sie im Einzelfall nicht wissen, was die Angabe zum Beruf der Eltern nützen könnte, dann lassen Sie sie besser weg.

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Grundsätzlich gilt auch: Die bloße Angabe des Namens der Eltern ist fast immer reiner Unfug (ohne Informationswert).

Aber Hinweise auf den elterlichen Beruf, gibt man sie denn, können eine Signalwirkung haben.

Beispiel 1: Der Vater ist Hilfsarbeiter, der Sohn ist den zweiten Bildungsweg mühsam Stufe für Stufe hochgeklettert.

Positives Signal: Die komplizierte Schullaufbahn des Sohnes steht nicht für irgendwelche Lern oder Intelligenzprobleme, sie ist vermutlich auf Prägung durch das Elternhaus zurückzuführen. Der Sohn hat sich aus eigenem Antrieb mit viel Aufwand hochgearbeitet und dabei Engagement, Zähigkeit und Stehvermögen gezeigt.

Negatives Signal: Vermutlich fehlt frühkindliche Vorprägung für Belange des anspruchsvollen Berufslebens durch das Elternhaus völlig. Das kann beispielsweise zu einer Überbetonung von Ausbildungsdetails gegenüber Persönlichkeitsfaktoren durch den Kandidaten führen. Außerdem wird bei speziellen Positionen (z.B. Vorstandsassistent) gern ein Elternhaus mit entsprechender Grundprägung (Vater auch Manager) gesehen.

Beispiel 2: Der Vater ist Landgerichtsdirektor, der Sohn hat zwei Gymnasien und ein Internat „verschlissen“, um dann doch auf die Realschule zurückgehen zu müssen.

Positives Signal: Wer dafür empfänglich ist, mag die Herkunft aus einem entsprechenden Elternhaus schätzen und eine „gute Erziehung“ inklusive entsprechender Umgangsformen vermuten.

Negatives Signal: Ein Elternhaus dieses Kalibers dürfte alles(!) unternommen haben, um das Kind zum Abitur zu bringen. Ist dennoch nichts dabei herausgekommen, kann es nur an den geistigen Anlagen des Sprößlings liegen. Also Vorsicht bei Berufsangaben der Eltern, wenn die „mehr“ erreicht haben als man selbst.

Beispiel 3: Der Vater ist angestellter Geschäftsführer, der Sohn bewirbt sich um eine Position als leitender Angestellter.

Positives Signal: Der Bewerber kommt aus einem Elternhaus, das seiner Zielposition entspricht. Seine Vorprägung aus Kindheit und Jugend scheint optimal zur anstehenden Aufgabenstellung zu passen.

Negatives Signal: Direkt keines. Es ist aber denkbar, daß der die Bewerbung lesende Entscheidungsträger selbst aus „kleinen Verhältnissen“ kommt und kritisch reagiert, wenn jemand vermeintlich mit dem Elternhaus „protzt“.

Beispiel 4: Der Vater ist selbständig oder zumindest Teilhaber eines Unternehmens, der Sohn bewirbt sich um eine Angstellten-Position mit Karriereaspekten.

Positives Signal: Wie bei Beispiel 3. Hinzu kommt: Insbesondere Bewerbungsleser, die selbst Inhaber ihres Unternehmens sind, schätzen häufig die Herkunft eines engen Mitarbeiters aus einer Unternehmerfamilie (und lassen im vertraulichen Gespräch schon einmal erkennen, daß dagegen „Tarifangestellten-Mentalität“ eine weniger begehrte Eigenschaft darstellt.)

Negatives Signal: Grundsätzlich sind Angestellte, die aus Unternehmerfamilien kommen, in zwei Bereichen besonderem Mißtrauen ausgesetzt:

a) sie stehen im „Verdacht“, letztlich doch irgendwann das väterliche Erbe antreten zu wollen und damit beim möglichen neuen Arbeitgeber nur ein Gastspiel von ungewisser Zeitdauer zu geben.

b) Sie fallen unter das in der Praxis leider vielfach bestätigte Vorurteil des „Unternehmersohnes“. Dessen ganze Kindheit ist bereits geprägt von „eines Tages erbe ich“; warum also sollte er sich anstrengen in Schule, Studium und Praxis? Hier kann durchaus auch eimal ein gewisser Neid beim Bewerbungsleser mitspielen („Ich mußte während des Studiums arbeiten, während der schon Porsche fuhr.“).

Zwei Anmerkungen noch zu diesem Thema:

1.Ich habe hier eine Kurzdarstellung zu einem Thema gegeben, über das man Bücher schreiben könnte. Da es um Menschen geht, sind die Zusammenhänge stets sehr komplex; ich warne ausdrücklich vor pauschalen Beurteilungen durch Laien, die sich etwa eine Liste aufstellen, nach der sich aus bestimmten Konstellationen zwangsläufig eine Eignung bzw. Nichteignung ergibt. Diese Aspekte müssen im Gespräch hinterfragt und sehr sorgfältig bewertet werden. So ist zu jedem Beispiel dieses Beitrags im Einzelfall(!) durchaus auch eine völlig anderslautende Bewertung möglich.

2. Alle Fragen der Bewerbungsbeurteilung sind wie die Benotung von Deutschaufsätzen zu sehen: Da ergibt sich hier eine rot unterschlängelte Formulierung, dort eine kritisierte Schwäche, an anderer Stelle findet sich ein Lob am Schluß erfolgt eine Gesamtwertung. Man erhält auch als Bewerber zahlreiche Minus und Pluspunkte, am Schluß wird saldiert. Es wäre also übertrieben und bei diesem sensiblen Thema auch gefährlich etwa zu behaupten: „Bloß weil ich das angeblich falsche Elternhaus hatte, werde ich abgelehnt.“ Konkret: Würde der Bewerbungsanalytiker alle Kandidaten, bei denen er ein(!) „Haar in der Suppe“ findet, gleich völlig ablehnen, käme er nie zu einer letztlich ja angestrebten Einstellung.

Kurzantwort:

Das Elternhaus, insbesondere der Beruf des Vaters und/oder der Mutter, kann bei der Beurteilung des Bewerbers durchaus ein Argument (unter vielen) darstellen. Es kommt dabei jedoch sehr auf den Einzelfall an.

Frage-Nr.: 1108
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 44
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 1998-10-30

Ein Beitrag von:

  • Heiko Mell

    Heiko Mell ist Karriereberater, Buchautor und freier Mitarbeiter der VDI nachrichten. Er verantwortet die Serie Karriereberatung innerhalb der VDI nachrichten. Auf Wikipedia erfahren Sie mehr zu Heiko Mell

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