Private Krankenversicherung (PKV) 30.11.2012, 19:56 Uhr

Unisex-Tarife bieten neue Chancen zum Tarifwechsel

Wenn es um das Tarifwechselrecht in der privaten Krankenversicherung (PKV) geht, mauern Vertreter und Versicherer gerne. Die Folge: Aus Unwissenheit bleiben viele zu lange in zu teuren oder unpassenden Tarifen. Die neuen Unisex-Tarife erweitern die Wechselmöglichkeiten – aber auch die Regeln.

„Privat krankenversicherte Frauen sollten in den nächsten Jahren immer wieder schriftlich bei ihrem Versicherer nach einem Wechsel in einen Unisex-Tarif fragen“, rät Arno Schubach. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht der Kanzlei Dr. Caspers, Mock & Partner geht davon aus, dass diese Tarife in einigen Jahren erst für Frauen und dann später auch für Männer günstiger als ihre bisherigen Tarife sein können.

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Damit könnte das in § 204 Versicherungsvertragsgesetz geregelte Recht, dass privat Versicherte beim gleichen Unternehmen den Tarif unter Mitnahme ihrer Alterungsrückstellungen wechseln können, künftig eine größere Rolle spielen. Ab dem 21. Dezember darf die Versicherungswirtschaft insgesamt keine Tarife mehr mit geschlechtsabhängigen Tarifunterschieden verkaufen.

Wechsel in Unisex-Tarife können langfristig sinnvoll sein

Doch an der Beratung in Sachen Tarifwechsel hapert es nach Erfahrung von Schubach „definitiv“. Denn: Zahlt der Kunde weniger Prämie, geht dies klar zulasten des Vermittlers in Form von geringeren Bestandsprovisionen. Und so winken Vermittler ab, wenn Kunden innerhalb des gleichen Unternehmens wechseln wollen.

Wechselgründe können sein: hohe Beitragsanpassungen im Zeitablauf, unzureichende Tarifleistungen, neu angebotene Tarife oder auch die Schließung des eigenen Tarifs und die damit einhergehende Befürchtung, das eigene Versichertenkollektiv könne vergreisen. Gegenargumente des Vermittlers sind häufig „Mehrleistungen“ oder „Wartezeiten beim neuen Tarif“. Das sind Erfahrungen, über die auch der Bundesverband der Versicherungsberater (BVVB) immer wieder berichtet.

Den Rat, einen Tarifwechsel anzufragen, erteilt Schubach Versicherten, damit sie sich mögliche Schadensersatzansprüche sichern: „Wer schriftlich anfragt, initiiert ein Beratungsprotokoll.“ Die Versicherungsgesellschaft werde dann ggf. wegen Falschberatung angreifbar.

Neue Unisex-Tarife unterscheiden sich in puncto Leistungen von bisherigen Tarifen

Die neuen Unisex-Tarife beinhalten zumeist nicht identische Leistungen wie die bisherigen Tarife. Sobald aber ein möglicher Zieltarif Mehrleistungen umschließt, wird laut Schubach oft nur darauf hingewiesen, dass eine erneute Gesundheitsprüfung fällig wird. Und das könne – je nach Ergebnis – zu Zuschlägen führen. Dass der Versicherte aber auf diese Mehrleistungen verzichten kann, wenn er sich keiner neuen Gesundheitsprüfung unterziehen will, teilen die Versicherer laut Schubach meist nicht mit.

Grundsätzlich dürfen Bestandskunden in alle, auch in geschlossene, Tarife ihres Unternehmens wechseln. Das gilt nach dem 21. Dezember auch für die neuen Unisex-Tarife. Wer allerdings einmal die alte Tarifwelt verlassen hat, darf nicht mehr zurückkehren. Darüber müssen die Kunden beraten werden, fordert Schubach. Einige Gesellschaften bieten aktuell Neukunden eine Wechseloption für die Unisex-Tarife an. Damit kann auch bei Mehrleistungen in den ersten Monaten 2013 ohne erneute Risiko- oder Gesundheitsprüfung in eine Unisex-Variante gewechselt werden.

Anders als von vielen Verbraucherschützern zunächst erwartet, werden die Unisex-Tarife fast ausnahmslos für beide Geschlechter teurer als die bisherigen Tarife. Der Verband der privaten Krankenversicherer (PKV e.V.) schätzt, dass Männer in den neuen Tarifen zwischen 15 % und 20 % mehr zahlen müssen. Für Frauen wird es allenfalls für jüngere Jahrgänge etwas preiswerter als bisher.

Unsiex-Tarif werden für beide Geschlechter teurer

Ursächlich für die allgemeine Verteuerung ist, dass die Versicherer in ihre neuen Tarife ein großes Sicherheitspolster einkalkuliert haben, weil sie die Wechselbewegungen und damit die künftige Bestandszusammensetzung nicht abschätzen können. Stellt der Treuhänder bei der jährlichen Beitragsüberprüfung aber künftig fest, dass die Beiträge um 10 % zu hoch kalkuliert wurden, müssen sie wieder gesenkt werden.

Ein weiterer Grund für die Verteuerung ist, dass vielfach nur noch mit einem Rechnungszins von 2,75 % (in Einzelfällen sogar weniger) statt 3,5 % kalkuliert wird. Zinserträge, die darüber hinaus erwirtschaftet werden, gehen der Versichertengemeinschaft zwar grundsätzlich nicht verloren, bringen aber aktuell dem Neukunden für seine Prämienhöhe nichts.

Zudem wollen viele Privatversicherungen die leistungsschwachen Einsteigertarife aus dem Programm nehmen. Die meisten Unisex-Tarife sollen zumindest die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen abdecken. Zu diesen neuen Mindestversicherungsleistungen gehören beispielsweise bestimmte Leistungen aus dem Bereich der Psychotherapie, die Kostenerstattung bei Entzugsaufenthalten und eine offene Formulierung zur Erstattung von Hilfsmitteln.  

Ein Beitrag von:

  • Monika Lier

    Monika Lier ist Diplom-Volkswirtin und freie Journalistin.

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