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Versorgungswerke: Pflicht und Kür für Ingenieure

17. Juni 2011

Keine Abschlussprovisionen, keine Vertriebskosten, geringer Verwaltungsaufwand – die berufsständischen Versor- gungswerke bieten gegen- über privaten Rentenver-sicherungen viele Vorteile. Doch nicht jeder Ingenieur kann sie nutzen.
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Sie sind jung, aber sie haben schon Geld: Seit 1995 gibt es die Versorgungswerke der Ingenieurkammern in Deutschland. Ihre Mitglieder sichern sie finanziell fürs Alter und für den Fall der Berufsunfähigkeit im Ingenieurberuf ab. Außerdem zahlen sie den Hinterbliebenen Witwen-/Witwer- bzw. Waisenrente.

Für andere Kammerberufe, wie Architekten oder Anwälte, gibt es schon länger solche berufsständischen Versorgungswerke. Das Geld der Mitglieder wird überwiegend für deren eigene Rente angelegt. Da sie keine Vertriebsprovisionen wie die privaten Versicherer zahlen und auch bei den Verwaltungskosten niedriger liegen, lohnt die Mitgliedschaft in aller Regel – vorausgesetzt, das Kapital der Versicherten wird professionell gemanagt.

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Versorgungswerke für bayerische Bauingenieure: Die Bayerische Versorgungskammer

Für die bayerischen Bauingenieure übernimmt das z. B. die Bayerische Versorgungskammer als gemeinsames Geschäftsführungsorgan von insgesamt zwölf rechtlich selbstständigen berufsständischen und kommunalen Altersversorgungseinrichtungen. Das hier betreute Kapitalanlagevolumen beläuft sich aktuell auf rund 50 Mrd. €.

In den Genuss der Leistungen eines Versorgungswerks zu kommen, ist gar nicht so einfach. Denn sie stehen grundsätzlich nur Kammermitgliedern offen. In der Ingenieurversorgung Baden-Württemberg sind das die Pflichtmitglieder der Landes-Ingenieurkammer, also die Beratenden Ingenieure, sowie grundsätzlich alle Kammermitglieder, die das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nicht berufsunfähig im Ingenieurberuf sind.

Entsprechende Regelungen gelten in den Versorgungswerken der Ingenieurkammer Niedersachsen und der bayerischen Ingenieurkammer-Bau, im Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, die auch für die Ingenieurkammer Bau NRW zuständig ist.

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Die Beiträge berechnen sich nach dem Einkommen bzw. dem Gewinn der Mitglieder bis maximal zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Außerdem erlauben die Versorgungswerke in der Regel zusätzliche freiwillige Beitragszahlungen bis zu 50 % des Regelbeitrags. Das kann sich durchaus lohnen, wie ein Berechnungsbeispiel der Bayerischen Ingenieurversorgung Bau (BIngV) zeigt:

Ein 1970 geborenes Mitglied leistet 2011 Pflichtbeiträge von 10 000  € und freiwillige Mehrzahlungen von 5000 €. Dem Alter 41 ordnet die Verrentungstabelle der BIngV den Prozentsatz 8,0 zu. Allein aus der 2011 getätigten Einzahlung von 15 000 € ergibt sich also eine Anwartschaft von 1200 € jährlich bzw. 100 € monatlich.

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Jeder Beitragseuro führt gemäß einer in der Satzung enthaltenen Umrechnungstabelle zu einem Rentenbaustein. Diese Verrentungstabellen können bei den jeweiligen Versorgungswerken eingesehen werden.

Die Rente durch die berufsständischen Versorgungswerke liegt bei durchschnittlich 2000 €

„Es gibt keine Garantieverzinsung“, heißt es bei der BIngV. „Der Rechnungszins, mit dem die Zinserträge in bestimmter Höhe bereits vorweg in die Verrentungssätze einkalkuliert werden, stellt lediglich eine Rechnungsgrundlage dar. Die tatsächliche Verzinsung kann erst im Nachhinein ermittelt werden, da zum Rechnungszins im Laufe des Versicherungslebens noch Dynamisierungen hinzukommen.“

Bei knapp 2000 € lag die Durchschnittsrente für die rund 720 000 Mitglieder in den insgesamt 89 berufsständischen Versorgungswerken in Deutschland, berichtet die Zeitschrift Finanztest. Die durchschnittliche Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung war gerade mal halb so hoch. Angestellte Ingenieure, die Kammermitglied und in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, können sich von der Teilnahmepflicht an der Ingenieurversorgung befreien lassen und nur eine zusätzliche Altersvorsorge mit verminderten Beiträgen aufbauen.



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