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Bau

Warum moderne Gebäude den Brandschutz komplizierter machen

26. Oktober 2026

Rohbau eines Geschosses in Holz-Hybridbauweise: Links tragen Stützen und Decke aus Beton, rechts Stützen, Unterzüge und Deckenbalken aus Holz. Auf dem Estrich liegen Fensterrahmen und Baumaterial, durch die Fensteröffnungen ist ein Gerüst zu sehen.
Holz trifft Beton: Moderne Hybridkonstruktionen kombinieren unterschiedliche Baustoffe. Beim Brandschutz müssen nicht nur die einzelnen Bauteile, sondern auch ihre Verbindungen und Anschlüsse die geforderten Anforderungen erfüllen. Foto: picture alliance / SZ Photo | Florian Peljak
Holz-Hybridbau, Solaranlagen und Modulbau stellen den Brandschutz vor neue Aufgaben. Wo Vorschriften an Grenzen stoßen und was sich 2026 geändert hat.
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Holz und Beton werden zu neuen Tragwerken kombiniert, ganze Räume in Fabriken vorgefertigt und Dächer mit Solarmodulen belegt. Für den Brandschutz entstehen dadurch zusätzliche Aufgaben. Manchmal fehlen standardisierte Berechnungsverfahren, manchmal entscheiden wenige Zentimeter über die Zulässigkeit einer Konstruktion. Neue Regelungen aus dem Jahr 2026 zeigen, wie sich die Anforderungen verändern.

Holz und Beton ergänzen sich in einer Geschossdecke: Der Beton nimmt vor allem Druckkräfte auf, das Holz trägt zur Aufnahme der Zugkräfte bei. Verbindungsmittel sorgen dafür, dass beide Baustoffe zusammenarbeiten. Doch was passiert mit dieser Verbindung, wenn es brennt? Für bestimmte Nachweise über 90 Minuten Feuerwiderstand fehlen in den bauaufsichtlich eingeführten Bemessungsregeln entsprechende Verfahren.

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Das ist kein Einzelfall. Moderne Gebäude kombinieren Baustoffe und technische Anlagen, die unterschiedliche Anforderungen an den Brandschutz stellen. Eine geprüfte Wand muss auch dort funktionieren, wo Rohre hindurchführen. Bei vorgefertigten Gebäudemodulen kommt es auf die Anschlüsse an. Und eine Solaranlage darf wichtige Funktionen des Dachs nicht beeinträchtigen.

Dabei geht es nicht darum, dass moderne Gebäude grundsätzlich unsicherer wären. Die Herausforderung besteht darin, die geforderten Brandschutzeigenschaften auch bei neuen Konstruktionen zuverlässig nachzuweisen.

Inhaltsverzeichnis

Holz-Beton-Decken: Was passiert mit der Verbindung im Feuer?

Holz-Beton-Verbunddecken vereinen zwei unterschiedliche Baustoffe in einem Tragwerk. Damit das funktioniert, müssen die Verbindungsmittel zwischen beiden Materialien Kräfte übertragen. Besonders wichtig ist die Übertragung der Schubkräfte, die bei der Belastung der Decke entstehen.

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Bei einem Brand verändern sich jedoch die Bedingungen. Holz verkohlt, seine wirksamen Querschnitte werden kleiner. Verbindungsmittel aus Stahl erwärmen sich und können an Tragfähigkeit verlieren. Dadurch verändert sich möglicherweise auch die Zusammenarbeit zwischen Holz und Beton. Für diese Situation gibt es nicht in jedem Fall ein standardisiertes Berechnungsverfahren.

Das beschreiben W. Roeser und B. Walter in ihrem Fachbeitrag Konstruktiver Brandschutz in der Holz-Beton-Verbundbauweise, veröffentlicht im Februar 2026 in der Fachzeitschrift Bauingenieur. Die in Deutschland bauaufsichtlich eingeführte Fassung des Eurocodes 5, Teil 1-2, aus dem Jahr 2010 enthält keine Bemessungsregeln für den R90-Nachweis der Verbindungsmittel in der Verbundfuge.

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R90 bedeutet, dass ein tragendes Bauteil unter genormten Brandbedingungen seine Tragfähigkeit 90 Minuten lang aufrechterhalten muss. Das Fehlen entsprechender Bemessungsregeln heißt nicht, dass Holz-Beton-Verbunddecken diese Anforderung grundsätzlich nicht erfüllen können. Die Autoren beschreiben vielmehr zusätzliche ingenieurtechnische Methoden, mit denen entsprechende Nachweise geführt werden können.

Wie eine neue Deckenkonstruktion diese Frage aufwirft

Ein anschauliches Beispiel kommt von der Universität Stuttgart. Dort haben Forschende eine weit gespannte Holz-Beton-Verbunddecke entwickelt, die ohne tragende Zwischenwände auskommt. Bei einem Belastungsversuch im Juni 2026 trug ein Demonstrator eine Zusatzlast von 20 t. Die Forschenden wollen damit eine schlanke Alternative zu herkömmlichen Stahlbetondecken ermöglichen.

Ein solcher Belastungstest belegt allerdings nicht automatisch die Feuerwiderstandsfähigkeit der Konstruktion. Dafür sind eigene Nachweise notwendig. Wie die Decke aufgebaut ist und welche Ergebnisse der Belastungsversuch lieferte, beschreibt unser Beitrag Holz-Beton-Decke trägt 20 t: Stuttgarter Forscher testen Ersatz für Stahlbeton.

Neue Holzbaurichtlinie erweitert die Möglichkeiten

Der mehrgeschossige Holzbau wird nicht erst seit Kurzem praktiziert. Mit der überarbeiteten Muster-Holzbaurichtlinie wurden die Anwendungsmöglichkeiten bestimmter Konstruktionen jedoch erweitert. Die Bauministerkonferenz beschloss die Neufassung im September 2024. Im Mai 2025 veröffentlichte das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) den Text.

Die Richtlinie regelt unter anderem, unter welchen Voraussetzungen Holztafel- und Massivholzbauweisen eingesetzt werden können, wenn brandschutztechnische Anforderungen bestehen. Neu ist beispielsweise die erweiterte Anwendung der Holztafelbauweise in Gebäuden der Gebäudeklasse 5.

Im Mai 2026 veröffentlichte das DIBt ergänzende Erläuterungen. Sie sollen Planenden helfen, den Anwendungsbereich und die erforderlichen Nachweise richtig einzuordnen. Bei Holzgebäuden muss beispielsweise berücksichtigt werden, ob brennbare Oberflächen sichtbar bleiben dürfen, wie Hohlräume ausgebildet sind und wie Bauteilanschlüsse geschützt werden.

Auch die bereits erwähnten Holz-Beton-Verbunddecken werden in der Muster-Holzbaurichtlinie behandelt. Dabei gelten bestimmte Anwendungsgrenzen, unter anderem für brandschutztechnisch abgetrennte Räume und Raumgruppen bis 400 m².

Entscheidend ist außerdem das Landesrecht: Eine Musterrichtlinie gilt nicht automatisch in allen Bundesländern. Sie kann dort angewendet werden, wo die jeweiligen bauordnungsrechtlichen Regelungen dies zulassen.

Modulbau: Wenn die Fuge über den Brandschutz entscheidet

Beim modularen Bauen entstehen ganze Raumzellen im Werk. Auf der Baustelle werden sie nebeneinander oder übereinander angeordnet und miteinander verbunden. Für den Brandschutz reicht es nicht aus, nur die einzelnen Wände und Decken zu betrachten. Auch die Übergänge zwischen den Modulen müssen die vorgesehenen Funktionen erfüllen.

Das betrifft beispielsweise Anschlüsse zwischen benachbarten Raumzellen. Dort treffen Bekleidungen, Tragkonstruktionen und teilweise Installationen aufeinander. Entstehen durchgehende Fugen oder ungeschützte Hohlräume, kann die geforderte Begrenzung der Feuer- und Rauchausbreitung beeinträchtigt werden.

Wie solche Verbindungen ausgeführt werden müssen, hängt von der jeweiligen Bauart ab. Im Februar 2025 überarbeitete das DIBt deshalb seine Grundsätze für die Nachweisführung bei feuerwiderstandsfähigen Bauteilen in Stahl-Modulbauweise.

Ergänzt wurden insbesondere zwei Prüfaufbauten, die mit Sachverständigen abgestimmt wurden. Sie sollen die Prüfung entsprechender Konstruktionen im Verfahren zur allgemeinen Bauartgenehmigung unterstützen.

Eine Herausforderung besteht darin, dass nicht jede Kombination aus vorgefertigten Bauteilen durch einen vorhandenen Standardnachweis abgedeckt ist. Dann muss für die konkrete Bauart nachgewiesen werden, dass auch die Anschlüsse die Anforderungen erfüllen.

Photovoltaik: Warum das Dach neu betrachtet werden muss

Auch Solaranlagen beeinflussen die Brandschutzplanung. Dabei geht es nicht nur um die Frage, ob elektrische Fehler einen Brand auslösen können. Die Module selbst, ihre Unterkonstruktion und die elektrische Installation müssen mit den übrigen Funktionen des Gebäudes vereinbar sein.

Besonders deutlich wird das auf großen Dächern von Gewerbe- und Industriegebäuden. Dort können Photovoltaikmodule große Flächen beanspruchen. Gleichzeitig müssen möglicherweise Brandwände, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie Zugangsbereiche für die Feuerwehr berücksichtigt werden.

Die Fachkommission Bauaufsicht veröffentlichte deshalb im Mai 2026 ein Merkblatt zur Errichtung von Photovoltaikanlagen. Es behandelt unter anderem die Anordnung von Solarmodulen in der Nähe von Brandwänden, die Belegung größerer Dachflächen und die Integration in Außenwandbekleidungen.

Hinzu kommen elektrische Besonderheiten. Photovoltaikmodule erzeugen bei ausreichender Beleuchtung weiterhin Gleichstrom. Deshalb können auf der Gleichstromseite auch dann noch elektrische Spannungen vorhanden sein, wenn der Wechselrichter abgeschaltet wurde.

Für Einsatzkräfte ist es wichtig, den Aufbau der Anlage zu kennen und vorhandene Abschalt- beziehungsweise Sicherheitseinrichtungen richtig einordnen zu können. Das bedeutet nicht, dass Gebäude mit Photovoltaik grundsätzlich häufiger brennen. Die brandschutztechnische Frage ist vielmehr, wie die Anlage angeordnet und installiert werden muss, damit sie die vorgesehenen Schutzfunktionen des Gebäudes nicht beeinträchtigt.

Kabel und Rohre: Eine kleine Öffnung mit großen Folgen

Eine feuerwiderstandsfähige Wand soll verhindern, dass sich Feuer und Rauch ungehindert in benachbarte Gebäudebereiche ausbreiten. Doch in Gebäuden müssen elektrische Kabel, Wasserrohre und andere Leitungen durch Wände und Decken geführt werden. Dafür werden Öffnungen benötigt. Damit die Schutzwirkung erhalten bleibt, müssen solche Durchführungen bei entsprechend brandschutztechnisch erforderlichen Bauteilen fachgerecht abgeschottet werden.

Dazu gibt es unterschiedliche Lösungen. Rohrmanschetten können beispielsweise bei bestimmten Kunststoffrohren eingesetzt werden. Kabel- und Kombiabschottungen ermöglichen die Durchführung elektrischer Leitungen beziehungsweise verschiedener Leitungsarten. Allerdings dürfen nicht beliebige Produkte miteinander kombiniert werden. Die Ausführung muss zu den vorhandenen Leitungen und den Anforderungen des Bauteils passen.

Eine neue Regelung von 2026 erleichtert bestimmte Abschottungen

Am 21. September 2026 veröffentlichte das DIBt Anwendungshinweise zu sogenannten Mörtel-Kombiabschottungen. Grundlage ist eine Ergänzung der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie vom April 2026. Eine solche Kombiabschottung ermöglicht es, mehrere Leitungen durch eine gemeinsame Öffnung in einem feuerwiderstandsfähigen Bauteil zu führen.

Bisher konnte es erforderlich sein, eine bestehende allgemeine Bauartgenehmigung zu erweitern, wenn zusätzlich Rohre eingebaut werden sollten, die nicht vom bisherigen Anwendungsbereich abgedeckt waren. Dafür konnte eine weitere Brandprüfung notwendig werden. Die Erfahrungen mit bereits nachgewiesenen Konstruktionen führten zu einer Änderung.

Das DIBt schreibt in seiner Veröffentlichung vom September 2026, dass bestimmte Rohrabschottungen innerhalb von Mörtel-Kombiabschottungen „sicher angewendet werden können und eine separate Brandprüfung nicht erforderlich ist“.

Das gilt allerdings nur unter genau festgelegten Voraussetzungen. Die Mörtel-Kombiabschottung muss über eine gültige allgemeine Bauartgenehmigung verfügen. Für die zusätzlich verwendete Rohrabschottung ist ebenfalls ein geeigneter Anwendbarkeitsnachweis erforderlich. Außerdem müssen unter anderem die Feuerwiderstandsfähigkeit, Mindestabstände und Einbaubedingungen passen. Bei Leitungen aus unterschiedlichen Anwendbarkeitsnachweisen verlangt die neue Regelung beispielsweise grundsätzlich mindestens 100 mm Abstand zueinander.

Die Änderung ermöglicht damit bestimmte Kombinationen, ohne dass eine zusätzliche Erweiterung der Nachweise erforderlich wird. Sie ist aber keine allgemeine Freigabe für beliebige Rohr- und Kabeldurchführungen. Auch hier bleibt das Landesrecht maßgeblich. Die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie wird über die jeweiligen bauaufsichtlichen Regelungen eingeführt.

Gebäudetechnik: Wenn ein System das andere auslösen muss

Bei größeren Gebäuden können mehrere sicherheitsrelevante Anlagen miteinander verbunden sein. Eine Brandmeldeanlage erkennt beispielsweise einen Brand. Je nach Brandschutzkonzept muss sie daraufhin weitere Funktionen auslösen: Brandschutzklappen schließen, Rauchabzugsanlagen aktivieren oder bestimmte Lüftungsfunktionen abschalten. Für solche Abläufe genügt es nicht, dass jedes Gerät einzeln funktioniert. Auch die Steuerungen und Schnittstellen müssen richtig ausgeführt sein.

Wie wichtig die technische Zuverlässigkeit ist, zeigt der TÜV-Baurechtsreport 2026. Bei 35,9 % der wiederkehrend geprüften sicherheitstechnischen Anlagen wurden wesentliche Mängel festgestellt. Besonders hoch war die Quote bei Lüftungsanlagen mit 44,2 %.

Die Zahlen beziehen sich auf die geprüften Anlagen und lassen sich nicht ohne Weiteres auf sämtliche Gebäude in Deutschland übertragen. Mehr zu den Ergebnissen steht in unserem Beitrag Notstrom, Löschanlage, Lüftung: Die Schwachstellen deutscher Gebäude.

Auch Batteriespeicher müssen bei der Gebäudeplanung berücksichtigt werden. Bei Lithium-Ionen-Systemen kann es durch Defekte oder Beschädigungen zu einer unkontrollierten Erwärmung von Batteriezellen kommen, dem sogenannten Thermal Runaway. Welche zusätzlichen Schutzmaßnahmen nötig sind, hängt unter anderem von Speichergröße, Technik und Aufstellort ab.

Was passiert, wenn die Norm keinen passenden Nachweis bietet?

Die Beispiele aus dem Holz- und Modulbau zeigen, dass etablierte Bemessungsverfahren nicht jede neue Konstruktion vollständig erfassen. Ein fehlendes Standardverfahren bedeutet aber nicht, dass eine Bauweise automatisch unzulässig oder unsicher ist.

Je nach Konstruktion können geeignete Brandprüfungen, alternative ingenieurtechnische Nachweisverfahren oder besondere bauaufsichtliche Verfahren erforderlich sein. Dabei ist zwischen Bauprodukten und deren Verwendung in einer bestimmten Bauart zu unterscheiden.

Eine allgemeine Bauartgenehmigung kann beispielsweise festlegen, unter welchen Bedingungen eine bestimmte Konstruktion ausgeführt werden darf. Für einzelne Vorhaben kommen unter den jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen auch vorhabenbezogene Genehmigungen infrage.

Das kann Auswirkungen auf die Planung haben. Wer erst während der Bauausführung feststellt, dass eine vorgesehene Verbindung oder Leitungsdurchführung nicht vom vorhandenen Nachweis abgedeckt ist, muss möglicherweise die Konstruktion ändern oder einen anderen Nachweisweg wählen.

Die neuen Regelungen für Holzbau, Modulbau und Leitungsabschottungen reagieren auf solche Herausforderungen. Sie erweitern die Anwendungsmöglichkeiten bestimmter Bauweisen und konkretisieren die Bedingungen, unter denen ihre brandschutztechnischen Eigenschaften nachgewiesen werden können.

Der technische Aufwand konzentriert sich dabei häufig auf unscheinbare Stellen: Verbindungsmittel zwischen Holz und Beton, Fugen zwischen Raumzellen oder Öffnungen für Leitungen. Gerade dort entscheidet sich, ob aus einzeln geprüften Bauteilen eine Konstruktion wird, die auch im Brandfall die geforderten Funktionen erfüllt.

Quellen

  1. Roeser/Walter: Konstruktiver Brandschutz in der Holz-Beton-Verbundbauweise – Bauingenieur, Februar 2026. Fachliche Grundlage für die fehlenden R90-Bemessungsregeln.
  2. DIBt: Überarbeitete Muster-Holzbaurichtlinie – Mai 2025. Erweiterte Anwendungsmöglichkeiten im Holzbau.
  3. DIBt: Erläuterungen zur Muster-Holzbaurichtlinie – Mai 2026. Hinweise zu Anwendungsbereich und Nachweisführung.
  4. DIBt: Neue Prüfgrundsätze für den Modulbau – Februar 2025. Konkretisierte Prüfverfahren für Stahl-Modulbauweisen.
  5. DIBt: Merkblatt zu Photovoltaikanlagen – Mai 2026. Brandschutzanforderungen an Dach- und Fassadenanlagen.
  6. DIBt: Anwendungen von Mörtel-Kombiabschottungen – September 2026. Neue Anwendungsmöglichkeiten und technische Bedingungen. Das wörtliche Zitat im Artikel stammt aus dieser Veröffentlichung.


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