HU-Daten 25.11.2025, 12:42 Uhr

TÜV-Bericht ab sofort im Internet abrufbar

HU-Daten einfach abrufbar: Das Kraftfahrt-Bundesamt führt den Digitalen Untersuchungsbericht (DUB) ein. Alle Details zum Online-Zugriff und den Vorteilen.

Der Digitale Untersuchungsbericht (DUB) ist da. Seit dem 25.11.2025 können Sie HU-Daten online einsehen. Foto: Smarterpix / stadtratte

Der Digitale Untersuchungsbericht (DUB) ist da. Seit dem 25.11.2025 können Sie HU-Daten online einsehen.

Foto: Smarterpix / stadtratte

Die Digitalisierung des Straßenverkehrs schreitet voran. Jetzt ist ein wichtiger Schritt bei der Hauptuntersuchung (HU) gemacht: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Digitalen Untersuchungsbericht, kurz DUB, ins Leben gerufen. Das KBA entwickelte diese Lösung im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr (BMV). Ab sofort erhalten Fahrzeughalterinnen und -halter bei jeder HU nicht nur den klassischen Bericht in Papierform, sondern automatisch auch eine digitale Version.

Konkret bedeutet das: Für alle Hauptuntersuchungen, die ab dem 25. November 2025 stattfinden, steht ein DUB bereit. Es spielt dabei keine Rolle, welche Prüforganisation die Begutachtung vorgenommen hat. Die relevanten Inhalte des normalen Untersuchungsberichts finden sich nun auch in dieser digitalen Fassung.

Einfacher Zugriff auf die HU-Daten

Die Einführung des DUB soll den Umgang mit den HU-Daten vereinfachen und sicherer gestalten. Fahrzeughalterinnen und -halter können die Daten ihrer Hauptuntersuchung nun online abrufen und bei Bedarf teilen. Das KBA stellt die dafür notwendige Infrastruktur bereit.

Zum Abruf stehen Ihnen mehrere Wege offen. Sie können einen QR-Code, einen direkten Link oder die manuelle Eingabe über die Website des KBA nutzen. Um auf den DUB zuzugreifen, benötigen Sie spezifische Zugangsdaten. Diese setzen sich aus der Nummer des Untersuchungsberichts, der Schlüsselnummer der zuständigen Überwachungsinstitution und einer eindeutigen Identifikationsnummer zusammen.

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Die gute Nachricht: Sie müssen dafür selbst nichts weiter tun. Das KBA erstellt den DUB automatisch. Sie brauchen auch keine gesonderte Zustimmung geben, denn der DUB enthält keine personenbezogenen Daten. Die nötigen Informationen, um den Bericht online einzusehen, finden Sie direkt auf dem gedruckten HU-Bericht.

Datenweitergabe leicht gemacht

Der Hauptnutzen des Digitalen Untersuchungsberichts liegt in der vereinfachten Weitergabe der Daten an Dritte. Ein gängiges Beispiel ist der Fahrzeugverkauf. Käuferinnen und Käufer können somit schnell und sicher die Ergebnisse der letzten Hauptuntersuchung überprüfen.

Die Weitergabe funktioniert über den einfachen Austausch der Zugriffsdaten. Soll die Freigabe widerrufen werden, tauschen Sie einfach die Zugriffsdaten aus.

Der DUB ist zwar in erster Linie auf Deutsch verfügbar, ein Teil der relevanten Inhalte wird jedoch auch auf Englisch dargestellt. Das KBA weist darauf hin, dass die Inhalte aus technischen Gründen nicht vollständig in englischer Sprache bereitgestellt werden können.

Ersatz für den Papierbericht?

Der Digitale Untersuchungsbericht ersetzt den gedruckten Bericht über die Hauptuntersuchung momentan noch nicht vollständig. Allerdings können Sie den DUB laut KBA bereits für fast alle Zwecke verwenden, für die Sie bisher die Papier-Version benötigten.

Das KBA erläutert zudem, dass der DUB unabhängig von der sogenannten i-Kfz-App funktioniert. Der Grund liegt darin, dass für den DUB keine elektronische Identifikation (eID) erforderlich ist. „Der DUB ist nicht Bestandteil der i-Kfz-App und kann deshalb unabhängig davon genutzt werden, weil im Unterschied zur Online-Registerauskunft (ORA) für den DUB keine personenbezogenen Daten (eID) erforderlich sind,“ informiert das KBA.

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage für den Digitalen Untersuchungsbericht bilden die Regelungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), insbesondere die Paragraphen 29 und 29a sowie Anlage VIII. Ergänzt werden diese durch eine Verlautbarung im Verkehrsblatt aus dem Jahr 2025, Seite 162, welche die Verfahrensweise für den Abruf dieser Hauptuntersuchungsdaten („HU-Daten“) festlegt.

Für alle Untersuchungen, die vor dem Stichtag 25. November 2025 durchgeführt wurden, bietet das KBA keinen DUB an. Der Service gilt nur für neu erstellte Berichte.

Hier lassen sich die Daten abrufen

Ein Beitrag von:

  • Dominik Hochwarth

    Redakteur beim VDI Verlag. Nach dem Studium absolvierte er eine Ausbildung zum Online-Redakteur, es folgten ein Volontariat und jeweils 10 Jahre als Webtexter für eine Internetagentur und einen Onlineshop. Seit September 2022 schreibt er für ingenieur.de.

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