M + S-Kennzeichnung reicht nicht mehr 26.09.2024, 07:41 Uhr

Ältere Winter- und Ganzjahresreifen: ab Oktober droht Strafe

Ab Oktober 2024 sind Winterreifen ohne Alpine-Symbol nicht mehr zulässig. Bei Missachtung drohen hohe Bußgelder und Punkte in Flensburg. Jetzt Reifen prüfen!

Winterreifen im Schnee

Winterreifen ohne Alpine-Symbol sind ab Oktober verboten, es drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg.

Foto: PantherMedia / xload

Ab dem 1. Oktober 2024 dürfen Winter- und Ganzjahresreifen mit der einfachen M+S-Kennzeichnung nicht mehr auf winterlichen Straßen gefahren werden. M+S steht für „Matsch und Schnee“, diese Reifen gelten aber nicht mehr als ausreichend sicher. Bereits seit dem 1. Januar 2018 müssen neu produzierte Winter- und Ganzjahresreifen das Alpine-Symbol – ein Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke – tragen. Wer jetzt noch mit alten Reifen fährt, die nur das M+S-Symbol tragen, riskiert ein Bußgeld.

Was ist das Alpine-Symbol?

Das Alpine-Symbol ist die neue gesetzliche Mindestanforderung für Winter- und Ganzjahresreifen. Es zeigt einen Berg mit drei markanten Spitzen und eine Schneeflocke im Vordergrund. Dieses Symbol steht für eine verbesserte Haftung und Sicherheitsanforderungen auf winterlichen Straßen, die über das bisherige M+S-Symbol hinausgehen.

Seit 2018 müssen alle neu produzierten Winterreifen dieses Zeichen tragen. Ältere Reifen mit nur M+S-Kennzeichnung wurden bis Ende September 2024 noch toleriert. Diese Übergangsfrist läuft nun endgültig ab. Reifen, die nur mit M+S versehen sind, dürfen ab dem 1. Oktober 2024 nicht mehr im Wintereinsatz verwendet werden.

Top Stellenangebote

Zur Jobbörse
Lürssen Werft Rendsburg GmbH & Co. KG-Firmenlogo
Objektingenieur (m/w/d) / Leitender Fertigungsingenieur Lürssen Werft Rendsburg GmbH & Co. KG
Schacht-Audorf Zum Job 
TITAN Umreifungstechnik GmbH & Co. KG-Firmenlogo
Elektrokonstrukteur (m/w/d) TITAN Umreifungstechnik GmbH & Co. KG
Schwelm Zum Job 
Schmoll Maschinen GmbH-Firmenlogo
Konstruktionsingenieur / Maschinenbautechniker (m/w/d) Schwerpunkt Maschinen- & Anlagenbau Schmoll Maschinen GmbH
Rödermark Zum Job 
GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH-Firmenlogo
Projektleiter (m/w/d) Städtische Hochbauprojekte GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH
Landkreis Grafschaft Bentheim-Firmenlogo
Bauingenieur*in der Fachrichtung Straßenbau / Verkehrswesen / Straßenplanung oder vergleichbar Landkreis Grafschaft Bentheim
Nordhorn Zum Job 
Hochschule Kaiserslautern-Firmenlogo
W2-Professur Kommunikation und Moderation (50%) (m/w/d) Hochschule Kaiserslautern
Kaiserslautern Zum Job 
Hochschule Kaiserslautern-Firmenlogo
W2-Professur Technische Mechanik und Systemsimulation (m/w/d) Hochschule Kaiserslautern
Kaiserslautern Zum Job 
Hochschule Kaiserslautern-Firmenlogo
W2-Professur Zellulare Energiesysteme (m/w/d) Hochschule Kaiserslautern
Kaiserslautern Zum Job 
Hochschule Kaiserslautern-Firmenlogo
W2-Professur Integrierte Sensorsysteme (m/w/d) Hochschule Kaiserslautern
Kaiserslautern Zum Job 
Hochschule Kaiserslautern-Firmenlogo
Professur Automatisierungstechnik Hochschule Kaiserslautern
Kaiserslautern Zum Job 
Stadt Neumünster-Firmenlogo
Ingenieur*in in der Fachrichtung Architektur Stadt Neumünster
Neumünster Zum Job 
Stadtreinigung Hamburg-Firmenlogo
Ingenieur (all genders) Hochbau Stadtreinigung Hamburg
Hamburg Zum Job 
Thüringer Landgesellschaft mbH-Firmenlogo
Sachbearbeiter Bereich Wasserwirtschaft (m/w/d) Thüringer Landgesellschaft mbH
Erfurt-Mittelhausen Zum Job 
WipflerPLAN Planungsgesellschaft mbH-Firmenlogo
Projektingenieur / Planungsingenieur (m/w/d) für Siedlungswasserwirtschaft WipflerPLAN Planungsgesellschaft mbH
Donauwörth, München-Ost (Grasbrunn), München-West (Planegg), Pfaffenhofen an der Ilm Zum Job 
TenneT-Firmenlogo
HSE Manager Baustellen & Infrastrukturprojekte (m/w/d) TenneT
Stadtreinigung Hamburg-Firmenlogo
Ingenieur (all genders) Tiefbau Stadtreinigung Hamburg
Hamburg Zum Job 
VDZ Service GmbH-Firmenlogo
Auditor (m/w/d) für die Validierung von Umweltmerkmalen und für die Produktzertifizierung VDZ Service GmbH
Düsseldorf Zum Job 
Thüringer Landgesellschaft mbH-Firmenlogo
Bauingenieur (m/w/d) Thüringer Landgesellschaft mbH
Thüringer Landgesellschaft mbH-Firmenlogo
Projektingenieur Wasserbau (m/w/d) Thüringer Landgesellschaft mbH
Erfurt, Meiningen, Neustadt an der Orla, Sondershausen Zum Job 
Handtmann Reutlingen GmbH-Firmenlogo
Elektrokonstrukteur / Electrical Design Engineer (m/w/d) EPLAN P8 Handtmann Reutlingen GmbH
Reutlingen Zum Job 

Viele Reifen tragen sowohl das M+S-Symbol als auch das Alpine-Symbol. Solche Reifen bleiben weiterhin für winterliche Straßenverhältnisse zugelassen. Wichtig ist jedoch, dass das Alpine-Symbol auf den Reifen deutlich erkennbar ist, denn dieses ist nun der entscheidende Faktor.

Zustand der Reifen spielt ebenfalls wichtige Rolle

Es reicht nicht aus, nur auf das Alpine-Symbol zu achten. Auch der Zustand der Reifen spielt eine wesentliche Rolle. Vor dem Winter sollten Autofahrer nicht nur die Kennzeichnung, sondern auch die Profiltiefe überprüfen. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern. Experten raten jedoch dazu, bei winterlichen Bedingungen mindestens vier Millimeter einzuhalten, um sicher auf der Straße unterwegs zu sein.

Verschleiß oder Schäden am Gummi können ebenfalls ein Hinweis darauf sein, dass die Reifen ersetzt werden müssen. Achten Sie auf sprödes oder verhärtetes Material, da es im Winter zu vermindertem Grip führen kann.

Strafen bei Missachtung der Winterreifenpflicht

Wer ab dem 1. Oktober 2024 mit unzulässigen Winter- oder Ganzjahresreifen erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Bei winterlichen Straßenverhältnissen (Schnee, Glätte, Schneematsch) drohen folgende Sanktionen:

  • Einfacher Verstoß: 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg
  • Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer: 80 Euro Bußgeld und 1 Punkt
  • Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt
  • Unfall ohne Winterreifen: 120 Euro Bußgeld und 1 Punkt

Zusätzlich kann es zu einer Halterhaftung kommen. Das bedeutet, auch wenn Sie nicht selbst gefahren sind, kann der Fahrzeughalter zur Verantwortung gezogen werden. In diesem Fall drohen 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Auswirkungen auf die Versicherung: Risiko der groben Fahrlässigkeit

Ein weiteres Risiko beim Fahren ohne zugelassene Winterreifen betrifft den Versicherungsschutz. Wer mit unpassenden Reifen unterwegs ist, handelt nach aktueller Rechtslage grob fahrlässig. Das bedeutet: Sollte es zu einem Unfall kommen, könnte die Versicherung ihre Leistung kürzen oder sogar verweigern.

Der entscheidende Punkt dabei ist, ob der Unfall durch das Nicht-Einhalten der Winterreifenpflicht verursacht wurde. Ein typisches Beispiel ist ein deutlich verlängerter Bremsweg aufgrund der falschen Bereifung, der zu einem Zusammenstoß führt. In solchen Fällen könnte die Versicherung eine Mitschuld des Fahrers geltend machen.

Da das M+S-Symbol bisher noch als zulässig galt, dürfte es unmittelbar nach dem Stichtag schwierig für Versicherungen werden, eine vollständige Schadensregulierung zu verweigern. Allerdings wird nach einer kurzen Übergangsphase auch hier das Argument der groben Fahrlässigkeit greifen. Ein rechtzeitiger Wechsel der Reifen ist daher auch aus rechtlichen Gründen dringend anzuraten.

Wichtige Maßnahmen vor dem Winter

Damit Sie sicher durch den Winter kommen und keine Strafen riskieren, sollten Sie folgende Punkte überprüfen:

  1. Alpine-Symbol prüfen: Kontrollieren Sie, ob Ihre Winter- oder Ganzjahresreifen das Alpine-Symbol tragen. Nur Reifen mit dieser Kennzeichnung sind ab Oktober 2024 für den Wintereinsatz zugelassen.
  2. Profiltiefe messen: Stellen Sie sicher, dass die Profiltiefe Ihrer Reifen mindestens vier Millimeter beträgt. Dies bietet den besten Schutz vor Rutschgefahr und verlängerten Bremswegen.
  3. Reifenalter beachten: Reifen härten mit der Zeit aus und verlieren an Haftung. Auch wenn die Profiltiefe noch ausreichend ist, sollten Sie Reifen ersetzen, die älter als sechs Jahre sind.

Ein Beitrag von:

  • Dominik Hochwarth

    Redakteur beim VDI Verlag. Nach dem Studium absolvierte er eine Ausbildung zum Online-Redakteur, es folgten ein Volontariat und jeweils 10 Jahre als Webtexter für eine Internetagentur und einen Onlineshop. Seit September 2022 schreibt er für ingenieur.de.

Zu unseren Newslettern anmelden

Das Wichtigste immer im Blick: Mit unseren beiden Newslettern verpassen Sie keine News mehr aus der schönen neuen Technikwelt und erhalten Karrieretipps rund um Jobsuche & Bewerbung. Sie begeistert ein Thema mehr als das andere? Dann wählen Sie einfach Ihren kostenfreien Favoriten.