Bahnbrechendes Klima-Urteil? 30.11.2023, 12:29 Uhr

Kommt jetzt Tempolimit? Gericht verurteilt Regierung wegen zu wenig Umweltschutz

Deutschland hat ambitionierte Ziele im Klimaschutz formuliert. Jedoch gibt es vor allem im Verkehrssektor und im Gebäudebereich deutliche Umsetzungsdefizite. Ein Gerichtsurteil verpflichtet die Bundesregierung nun zu umgehendem Handeln.

Umweltschutz

Ein Gericht hat entschieden, dass die Bundesregierung beim Klimaschutz nachbessern muss.

Foto: Panthermedia.net/sarayut

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nennt es „Doppel-Wumms für den Klimaschutz und eine Ohrfeige für die Bundesregierung und ihre katastrophale Klimapolitik“. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 30. November entschieden, dass die Bundesregierung umgehend Maßnahmen für mehr Klimaschutz im Bereich Verkehr und Gebäude ergreifen muss. Dieses Urteil, das auf Klagen der DUH und des Umweltverbands BUND folgt, wurde von den Klägern begrüßt, die prompte Maßnahmen wie ein Tempolimit fordern. Die Regierung hat jedoch die Möglichkeit, gegen das Urteil in Revision zu gehen und dadurch dessen sofortige Umsetzung zu verzögern. Inzwischen wurde gemeldet, dass die Regierung genau das prüft.

Bundesregierung muss mit zusätzlichen Maßnahmen entgegensteuern

Das Klimaschutzgesetz schreibt jährliche Reduktionsziele für Treibhausgase in verschiedenen Sektoren vor. Nichterreichung dieser Ziele erfordert nach Paragraf 8 ein Sofortprogramm des zuständigen Ministeriums. 2022 wurden die Ziele im Verkehrs- und Gebäudesektor nicht erreicht, was eine komplexe Situation schafft. Dies liegt daran, dass die Regierung bereits Änderungen an den nun gerichtlich überprüften Gesetzesklauseln geplant hat.

Top Stellenangebote

Zur Jobbörse
RHEINMETALL AG-Firmenlogo
Verstärkung für unsere technischen Projekte im Bereich Engineering und IT (m/w/d) RHEINMETALL AG
deutschlandweit Zum Job 
MB Global Engineering GmbH & Co. KG-Firmenlogo
Projektleiter Elektrotechnik (m/w/d) MB Global Engineering GmbH & Co. KG
Darmstadt Zum Job 
Nitto Advanced Film Gronau GmbH-Firmenlogo
Projektingenieur (m/w/d) im Bereich Maschinen- und Anlagentechnik Nitto Advanced Film Gronau GmbH
Städtische Wohnungsgesellschaft Eisenach mbH-Firmenlogo
Bauingenieur Hochbau / Architekt (m/w/d) Städtische Wohnungsgesellschaft Eisenach mbH
Eisenach Zum Job 
IT-Consult Halle GmbH-Firmenlogo
Trainee SAP HCM / Personalwirtschaft (m/w/d) IT-Consult Halle GmbH
Halle (Saale) Zum Job 
Dorsch Gruppe-Firmenlogo
Projektleiter (m/w/d) Tragwerksplanung mit Perspektive auf Fachbereichsleitung Dorsch Gruppe
Wiesbaden Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern-Firmenlogo
Projektingenieur für Brückenbau / Tunnelbau / Ingenieurbau (w/m/d) Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern
München Zum Job 
Regierungspräsidium Freiburg-Firmenlogo
Bachelor / Dipl. Ing. (FH) (w/m/d) der Fachrichtung Wasserwirtschaft, Umwelt, Landespflege oder vergleichbar Regierungspräsidium Freiburg
Freiburg im Breisgau Zum Job 
Clariant SE-Firmenlogo
Techniker* für Automatisierungstechnik Clariant SE
Oberhausen Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Bauingenieurin oder Bauingenieur in der Schlichtungsstelle (w/m/d) Die Autobahn GmbH des Bundes
Hannover Zum Job 
BOGE KOMPRESSOREN Otto Boge GmbH & Co. KG-Firmenlogo
Entwickler / Konstrukteur für die Verdichterentwicklung (m/w/x) BOGE KOMPRESSOREN Otto Boge GmbH & Co. KG
Großenhain Zum Job 
Energieversorgung Halle Netz GmbH-Firmenlogo
Fachingenieur Netzbetrieb Strom (m/w/d) Energieversorgung Halle Netz GmbH
Halle (Saale) Zum Job 
Big Dutchman International GmbH-Firmenlogo
Ingenieur / Techniker / Meister (m/w/d) Big Dutchman International GmbH
Griesemann Gruppe-Firmenlogo
Ingenieur Verfahrenstechnik / Prozessingenieur (m/w/d) Griesemann Gruppe
Wesseling, Köln Zum Job 
Möller Medical GmbH-Firmenlogo
Industrial Engineer (m/w/d) Möller Medical GmbH
MÜNZING CHEMIE GmbH-Firmenlogo
Prozessoptimierer (m/w/d) für die chemische Industrie MÜNZING CHEMIE GmbH
Elsteraue Zum Job 
über ifp | Executive Search. Management Diagnostik.-Firmenlogo
COO (m/w/d) über ifp | Executive Search. Management Diagnostik.
Norddeutschland Zum Job 
Hamburger Wasser-Firmenlogo
Ingenieur/Referent (m/w/d) Vergabe Ingenieur-/ Bauleistungen Hamburger Wasser
Hamburg Zum Job 
Energieversorgung Halle Netz GmbH-Firmenlogo
Projektingenieur - Fernwärme/Energietechnik (m/w/d) Energieversorgung Halle Netz GmbH
Halle (Saale) Zum Job 
JOSEPH VÖGELE AG-Firmenlogo
Ingenieur (m/w/d) Elektrotechnik Hardwareentwicklung/Elektrokonstruktion JOSEPH VÖGELE AG
Ludwigshafen am Rhein Zum Job 

Das Gerichtsurteil verlangt nun von der Bundesregierung zusätzliche Maßnahmen, um die Klimaziele von 2024 bis 2030 zu erreichen. Die Vorsitzende Richterin Ariane Holle betonte, dass die Regierung zwar ihr Klimaschutzprogramm im Oktober 2023 als Antwort auf hohe Emissionswerte erweiterte, dieses aber eher mittel- bis langfristig wirkt. Das geforderte Sofortprogramm ist jedoch ein anderer, dringlicherer Ansatz.

„Bei Sofortprogramm und Klimaschutzprogramm handelt es sich um zwei unterschiedliche Instrumente“, sagte Richterin Holle. Das Sofortprogramm wurde als direkte Antwort auf das Verfehlen festgelegter Ziele initiiert, um die Zielerreichung in den kommenden Jahren zu gewährleisten, erklärte die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Zudem verwarf das Gericht das Argument der Bundesregierung, die Klage sei unzulässig.

Klimaziele sollen nicht verändert werden

Die Koalition plant, bestimmte Klauseln zu ändern, die derzeit gerichtlich angefochten werden. Ziel ist es, die Verpflichtung zu sektorspezifischen Jahreszielen aufzuheben. Stattdessen sollen nur noch die Gesamtziele im Klimaschutz verbindlich sein. Diese Änderung ist allerdings noch nicht verabschiedet und wird kontrovers diskutiert.

Die bestehenden Klimaziele bleiben jedoch unverändert: Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen um 65 Prozent im Vergleich zu 1990 reduziert werden. Im letzten Jahr wurde bereits eine Reduktion um über 40 Prozent erreicht.

„Bahnbrechendes Klima-Urteil“

Die DUH freut sich über das ihrer Meinung „bahnbrechende Klima-Urteil“. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erläutert Geschäftsführer Jürgen Resch: „Wir freuen uns sehr, weil wir lange auf dieses Urteil gewartet haben. Jetzt kommt es genau zum Auftakt der Weltklimakonferenz in Dubai. Das ist kein Zufall.“ Seiner Meinung nach habe die Bundesregierung attestiert bekommen, dass sie ihre eigenen Klimaziele nicht einhalte.

„Das ist eine ganz eindeutige Aufforderung, jetzt nicht mit weiteren Taschenspielertricks um Maßnahmen herumzukommen“, meinte Resch gegenüber dpa. Jetzt müssten alle Maßnahmen ergriffen werden, die zumutbar seien und nichts kosteten oder sogar Geld einbrächten.

DUH fordert Tempolimit und Sanierung öffentlicher Gebäude

Gegenüber der dpa schlägt ein Tempolimit auf Autobahnen und ein umgehendes Sanierungsprogramm für öffentliche Gebäude wie Schulen oder Kindertagesstätten vor, zusätzlich zum Abbau klimaschädlicher Subventionen. Er glaubt, dass diese Maßnahmen genügend Geld in die öffentlichen Kassen bringen könnten. Resch äußerte auch die Erwartung, dass die Reform des Klimaschutzgesetzes ausbleiben und die Bundesregierung nicht in Revision gehen werde. „Nein, Deutschland muss jetzt ein Zeichen setzen“, betonte der Verbandsvertreter.

Der Anwalt der Kläger, Remo Klinger, erklärte jedoch, dass eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht das Berliner Urteil vorerst aussetzen könnte. „Ich gehe zunächst davon aus, dass die Bundesregierung Revision einlegen wird“, sagte Klinger. Er rechnet jedoch auch vor dem Bundesverwaltungsgericht mit einem Erfolg.

Bundesregierung prüft Revision

Nur wenige Stunden nach dem Urteil meldet die dpa, dass die Bundesregierung eine Revision prüft. Das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium von Robert Habeck (Grüne) teilte auf Anfrage mit: „Das Gericht hat die Revision ausdrücklich zugelassen. Die Bundesregierung wird die Urteile und ihre Begründungen, sobald diese schriftlich vorliegen, im Einzelnen genau auswerten und das weitere Vorgehen prüfen.“ Auch das Bauministerium erklärte: „Wir respektieren selbstverständlich die Urteile des Oberverwaltungsgerichts und werten sie sofort aus, sobald sie vorliegen.“ Das weitere Vorgehen werde geprüft, wenn die Begründung vorliege.

Das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium erklärte weiter: „Ganz grundsätzlich gilt: Die Bundesregierung verfolgt eine ambitionierte Klimaschutzpolitik, um die nach dem Klimaschutzgesetz festgelegten Ziele zu erreichen und die verbleibende Klimaschutzlücke zu schließen. Mit den im Klimaschutzprogramm 2023 enthaltenen Maßnahmen kann die Bundesregierung bis zu 80 Prozent der bestehenden Klimaschutzlücke bis zum Jahr 2030 schließen.“ Die Bundesregierung arbeite daran, diese Lücke zu schließen. „Dafür sind weiter Anstrengungen nötig. Ebenso ist die konsequente Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen wichtig.“

(mit dpa)

Ein Beitrag von:

  • Dominik Hochwarth

    Redakteur beim VDI Verlag. Nach dem Studium absolvierte er eine Ausbildung zum Online-Redakteur, es folgten ein Volontariat und jeweils 10 Jahre als Webtexter für eine Internetagentur und einen Onlineshop. Seit September 2022 schreibt er für ingenieur.de.

Themen im Artikel

Zu unseren Newslettern anmelden

Das Wichtigste immer im Blick: Mit unseren beiden Newslettern verpassen Sie keine News mehr aus der schönen neuen Technikwelt und erhalten Karrieretipps rund um Jobsuche & Bewerbung. Sie begeistert ein Thema mehr als das andere? Dann wählen Sie einfach Ihren kostenfreien Favoriten.