Was hat die EU nur mit dem Wasserstoffhochlauf vor?
Ein geleaktes EU-Papier zu RED IV verunsichert die Wasserstoffbranche: Drohen weniger verbindliche Ziele und ein langsamerer Hochlauf?
Grüner Wasserstoff, Aufnahme eines Elektrolyseur bei Lhyfe. Ein geleaktes EU-Papier sorgt derzeit für Unruhe in der Wasserstoffbranche, weil Kriterien für den Hochlauf für grünen Wasserstoff abgeschwächt werden könnten.
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Es ist eine Krux mit dem Wasserstoff, der für die Energiewende von wichtigen deutschen Industriesparten essenziell ist. Warum der Hochlauf trotz riesigen Bedarfs ausbleibt, hatte ingenieur.de bereits vor einem Vierteljahr analysiert. Dass es Fortschritte gibt, zeigen aber nicht nur jene zehn Projekte, die wir anlässlich des VDI-Impulspapiers „Impulse zum Hochlauf einer Wasserstoffwirtschaft“ vorgestellt haben.
So erkennt aktuell auch der Branchenverband DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.) im Bereich der Wasserstoffnetze ein Vorankommen. Sorgen macht dort aber ein Leak aus der EU-Gesetzgebung. Der wühlt seit einem knappen Monat die gesamte Branche auf. Will Brüssel den Hochlauf gar komplett abwürgen? Und warum?
Inhaltsverzeichnis
Wo es bei den deutschen Wasserstoffnetzen vorangeht
Den DVGW-Vorstandsvorsitzenden Gerald Linke treibt der Wasserstoff seit Jahren um. Erst machte seine Organisation das Regelwerk fit, dann kümmerte sie sich seit 2022 mit Gasnetzgebietstransformationsplänen (GTP) vor allem auch um die Verteilgasnetzbetreiber.
Anlässlich des DVGW-Kongresses (30. September/1. Oktober) in Bonn erkennt Linke trotz mancher Unkenrufe Fortschritte: „Schauen wir kritisch auf den Wasserstoffhochlauf, dann müssen wir attestieren, dass es beim Kernnetz vorangeht.“ Der DVGW habe sich die Wasserstoffprojekte, die jetzt im Lande laufen, angeschaut und kam auf über 100 Projekte. „Die Realität sieht also besser aus als das, was man liest“, so Linke.
Auch bei den Verteilnetzen geht es laut DVGW voran. Der DVGW hat im Rahmen seiner Gasnetzgebietstransformationspläne 40 Planungsregionen in Deutschland zusammengefasst, in denen sich die Verteilnetzbetreiber organisieren. „Daraus sollen noch in diesem Jahr zehn Vorhaben beim BMWE eingereicht werden“, so Linke.
Warum der Leak eines EU-Papiers für Unruhe in der Wasserstoffbranche sorgt
So gar nicht in dieses Bild einer Landschaft mit zart wachsenden Wasserstoffpflänzchen passt der Leak eines EU-Papiers, der inzwischen auf mehreren Plattformen online zu finden ist. Er adressiert den Hochlauf sogenannter RFNBO, im EU-Jargon die Kurzform für „erneuerbare Kraftstoffe nicht biologischen Ursprungs“, im Englischen „Renewable Fuels of Non-Biological Origin“. Genauer gesagt: für die Zeit nach 2030. Dazu gehört auch grüner Wasserstoff, der Schlüsselenergieträger für die Dekarbonisierung unserer Industrie.
Linke findet den Status quo, den die im Oktober 2023 überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) der EU geschaffen hat, gut: „Was wir sehr positiv finden, ist, dass die Kriterien für RFNBO beinhalten, dass der Anteil, der heute mit grauem Wasserstoff abgedeckt wird, in den Raffinerien bereits bis 2030 zu einem Anteil von 42 % durch grünen Wasserstoff ersetzt werden soll. Fünf Jahre später sollen es bereits 60 % sein.“ Auch für den Verkehrssektor gilt im Rahmen der umfassenderen Vorgaben für erneuerbare Energien eine Mindestanforderung von 1 % für RFNBO bis 2030.
Nicht alle sind Linkes Meinung. Die RFNBO-Kriterien gelten manchen in der Branche als zu streng und bürokratisch, da sie Produzenten umfassende Berichts- und Nachweispflichten auferlegen. Andererseits gilt: Die verbindlichen Quoten bieten die langfristige Sicherheit, die Investoren brauchen. Und die ebenfalls immer wieder gefordert werden. Seit Anfang September aber gibt es aus dem EU-Umfeld jenes geleakte Dokument, das genau diese Verlässlichkeit infrage stellt.
Was da in Brüssel eigentlich geleakt wurde
Der Leak ist kein veröffentlichter Richtlinienentwurf, sondern ein unvollständiger Entwurf einer Folgenabschätzung der EU-Kommission zum Erneuerbaren-Rahmen nach 2030. Die Fragestellung für das Papier ist ungefähr folgende: Wenn wir in der nächsten Novelle der RED, kurz RED IV, etwas so und so ändern würden, was wäre denn dann die Folge? Daher wird das Papier der RED-Novelle IV zugeordnet, ohne dass ein vollständiger RED-IV-Entwurf vorliegen würde.
Was wirklich im EU-Papier diskutiert wird
Die EU-Marktbeobachter von Argus schrieben dazu am 10. September: „Die Europäische Kommission könnte in der nächsten Fassung ihrer Richtlinie über erneuerbare Energien (RED) auf verbindliche nationale Ziele für Wasserstoff aus erneuerbaren Energien verzichten und stattdessen ein indikatives EU-weites Verbrauchsziel von 8 Mio. t/Jahr bis 2040 vorschlagen, wie aus einem Argus vorliegenden Entwurf hervorgeht.“ Chatham Partners weisen in ihrer Analyse explizit darauf hin, dass das „1-prozentige RFNBO-Teilziel für Kraftstofflieferanten“ entfallen würde.
- Zuerst einmal würden zwar die bestehenden Ziele nicht unbedingt geändert. Wie aber die Analysten bei Chatham Partners vermerken: Der Entwurf „betrachtet die RFNBO-Ziele als eine Frage der Kosteneffizienz; er geht nicht darauf ein, was deren Aufhebung für Projekte bedeuten würde, die bereits auf der Grundlage dieser Ziele finanziert und in einigen Fällen sogar bereits realisiert wurden“.
- Zu hohe Preise für RFNBO, eben auch für grünen Wasserstoff, gelten als Markteintrittshindernis, und die EU macht sich Gedanken, wie dem zu begegnen ist. Die Bewertung prüfte zwei alternative Maßnahmen.
- Einerseits könnten – in Anlehnung an RDE III – verbindliche nationale Ziele für den Anteil von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien in Industrie und Verkehr bis 2040 festgelegt werden. Nur es fehlen mögliche Zielwerte.
- Andererseits könnte es „statistische Transfers“ zwischen den Mitgliedstaaten geben, um die Wasserstoffproduktion in Regionen mit dem höchsten Potenzial für erneuerbare Energien zu fördern.
- Auch wäre es möglich, die Übererfüllung von Industriezielen auf die Verkehrsziele anzurechnen. Das würde in der Tat den akuten Druck zur Umsetzung erst einmal aus dem System nehmen.
- Übersehen wird im Leak, dass, wenn sich die Rechtsgrundlagen für laufende Projekte ändern, der Grundsatz der Rechtssicherheit und der Schutz berechtigter Erwartungen vom Gesetzgeber verlangen, die Lage der Betroffenen zu berücksichtigen und gegebenenfalls Anpassungen vorzusehen.
Wie die Wasserstoffbranche auf den Leak bisher reagiert hat
Laut Linke droht durch das Papier „die Aufhebung von gewissen Sektorzielen; wir sehen das sehr kritisch, wenn man jetzt nicht für Wasserstoff ein klares Ziel vorgibt“. Solche Mechanismen würden für die Industrie die nötigen Anreize setzen, Elektrolyseure wirklich zu bauen und in die Wasserstoffproduktion zu gehen. „Wenn man jetzt Ziele wieder einkassiert, dann könnte das tatsächlich negativ für die Geschwindigkeit des Wasserstoffhochlaufes werden“, fürchtet der DVGW-Chef.
Hanna Schumacher, Unterabteilungsleiterin für Wasserstoff und Gasinfrastruktur im Bundeswirtschaftsministerium, hält den Leak für einen Testballon: „Die Funktion eines Leaks am Ende ist ja, dass irgendjemand in der Kommission denkt: Hm, wir wissen nicht, ob wir in die richtige Richtung steuern, wir wollen mal wissen, wie das so wahrgenommen wird“, erklärte sie am 1. Oktober auf dem BDEW-Treffpunkt Netze in Berlin. „Und deswegen wird das Ding nach außen gegeben, weil man den Input von außen wünscht. Deswegen ist genau das, was dann passiert ist, nämlich dass die Wirtschaft reagiert, eigentlich genau das, weshalb es solche Leaks gibt.“
Die Branchenvereinigung Hydrogen Europe mobilisierte in kurzer Zeit 170 Stakeholder, um der EU klarzumachen, dass die Vorlage nicht gut ankommt. Der Vorsitzende Jorgo Chatzimarkakis berichtete am 29. September auf dem Wasserstoffgipfel des Handelsblatt in Berlin: „Diese nicht offizielle Version einer Auswertung mit dem Vorschlag, dass man eben die verpflichtenden Ziele umwandelt in indikative Ziele, hat sofort zu Auftragsstopps geführt.“ Er stellte klar, die Branche würde sich für grünen Wasserstoff in die Pflicht nehmen lassen, aber: „Wir wollen verpflichtet werden, aber eben mit der Absicht, dass auch die anderen diesen grauen Wasserstoffprozess umwandeln müssen in grünen.“ Chatzimarkakis ist sich „relativ sicher“, dass das Papier „natürlich zurückgenommen wird – hat uns auch die Generaldirektorin zugesagt, aber es hat schon Schaden angerichtet“.
Falls der Leak, wie von Schumacher angedeutet, ein Testballon gewesen sein sollte: Ablehnender kann das Votum kaum ausfallen. Ob die EU-Kommission sich aber davon wirklich beeindrucken lässt, wird man erst wissen, wenn zum Jahresende die EU-Kommission einen ersten Entwurf offiziell vorstellt. Wenn es denn bei diesem Zeitplan bleibt. Solange aber niemand den Entwurf offiziell wieder einkassiert, bleibt die Unsicherheit bestehen, die die Branche für ihre Investitionsentscheidungen nicht gebrauchen kann.
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