Umweltfreundliche Heizungen 27.08.2024, 07:38 Uhr

Heizungsgesetz: Jetzt staatliche Förderung für alle Hauseigentümer

Seit Anfang 2024 ist das neue Heizungsgesetz in Kraft, mit der dritten Förderrunde sind nun auch die letzten vorgesehenen Gruppen antragsberechnet. Bisher wurden Erwartungen an das Gesetz jedoch nicht erfüllt.

Heizungsförderung

Zum neuen Jahr tritt das neue Heizungsgesetz in Kraft, es ändert sich dadurch einige hinsichtlich der Förderung.

Foto: Panthermedia.net/jirkaejc

Seit dem 27. August 2024 können nun alle Wohnungseigentümer und Hausbesitzer staatliche Fördermittel beantragen, um alte Gas- und Ölheizungen durch klimafreundlichere Alternativen zu ersetzen. Zusätzlich zu den bisher Berechtigten sind nun auch Vermieter von Einfamilienhäusern, Unternehmen und Kommunen antragsberechtigt, wie die Förderbank KfW bekanntgab.

Mit der dritten Förderrunde des umstrittenen Heizungsgesetzes ist das Programm nun für alle vorgesehenen Gruppen zugänglich. Zuvor konnten bereits private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und selbst bewohnten Einfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften mit Zentralheizung von der Förderung profitieren.

Bis zu 70 % Förderung möglich

Der Austausch von Heizungen wird durch eine geplante Reform weiter gefördert. Die Neuerungen umfassen: Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen, können unter bestimmten Bedingungen einen Bonus für schnelle Umrüstung erhalten. Zusätzlich gibt es für einkommensschwache, selbstnutzende Eigentümer einen Einkommensbonus. Ziel ist es, den Wechsel zu umweltfreundlichen Heizsystemen zu beschleunigen und soziale Belastungen zu mindern.

Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:

Top Stellenangebote

Zur Jobbörse
Birkenstock Productions Hessen GmbH-Firmenlogo
Ingenieur / Meister / Techniker Elektrotechnik / Automatisierungstechnik (m/w/d) Birkenstock Productions Hessen GmbH
Steinau an der Straße Zum Job 
Staatliches Baumanagement Region Nord-West-Firmenlogo
Architekten, Bau- und Elektroingenieure (m/w/d) Staatliches Baumanagement Region Nord-West
Wilhelmshaven Zum Job 
Staatliches Baumanagement Region Nord-West-Firmenlogo
Architekten / Bauingenieure (m/w/d) Hochbau Staatliches Baumanagement Region Nord-West
verschiedene Standorte Zum Job 
Staatliches Baumanagement Region Nord-West-Firmenlogo
Ingenieure (m/w/d) Versorgungstechnik bzw. Technische Gebäudeausrüstung Staatliches Baumanagement Region Nord-West
Wilhelmshaven, Bad Iburg, Oldenburg, Aurich, Meppen, Emden Zum Job 
Staatliches Baumanagement Region Nord-West-Firmenlogo
Ingenieure (m/w/d) der Fachrichtungen konstruktiver Ingenieurbau/Tiefbau/Geo-/Naturwissenschaften/Landschaftsbau Staatliches Baumanagement Region Nord-West
verschiedene Standorte Zum Job 
Staatliches Baumanagement Region Nord-West-Firmenlogo
Ingenieure (m/w/d) Elektrotechnik Staatliches Baumanagement Region Nord-West
verschiedene Standorte Zum Job 
WITTENSTEIN SE-Firmenlogo
Werkleitung (w/m/d) mit Leitwerksfunktion WITTENSTEIN SE
Igersheim-Harthausen Zum Job 
Sparda-Bank Südwest eG-Firmenlogo
Leitung Facility Management (m/w/d) Sparda-Bank Südwest eG
Hamburger Hochbahn AG-Firmenlogo
Prüfingenieur Konstruktiver Ingenieurbau / Bauwesen (w/m/d) Hamburger Hochbahn AG
Hamburg Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Abteilungsleitung (w/m/d) Bauwerks- und Erhaltungsmanagement Die Autobahn GmbH des Bundes
TenneT TSO GmbH-Firmenlogo
Lead Asset Management & Engineering (m/w/d) TenneT TSO GmbH
Lehrte, Bayreuth Zum Job 
Hochschule Merseburg-Firmenlogo
Professur (W2): Automatisierungstechnik Hochschule Merseburg
Merseburg Zum Job 
GOLDBECK West GmbH-Firmenlogo
Bauleiter im Innendienst (m/w/d) für die Ausschreibung und Vergabe im Schlüsselfertigbau GOLDBECK West GmbH
BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH-Firmenlogo
Ingenieur Versorgungstechnik / Gebäudetechnik / Bauingenieur als Fachplaner im Bereich HLS (m/w/d) BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
GOLDBECK West GmbH-Firmenlogo
Architekt / Bauingenieur als Projektleiter Planung (m/w/d) GOLDBECK West GmbH
Bochum, Düsseldorf (Monheim am Rhein) Zum Job 
Schleifring GmbH-Firmenlogo
Konstruktionsingenieur im Änderungswesen (m/w/d) Schleifring GmbH
Fürstenfeldbruck Zum Job 
DFS Deutsche Flugsicherung-Firmenlogo
Produktmanager (w/m/d) für Systementwicklung iCAS DFS Deutsche Flugsicherung
Langen bei Frankfurt Zum Job 
WBS TRAINING AG-Firmenlogo
Schweißlehrer:in für WIG, MIG/MAG und E-Hand (m/w/d) WBS TRAINING AG
Dresden Zum Job 
M.E. SCHUPP Industriekeramik GmbH-Firmenlogo
Projektingenieur/in - Technische Projektierung / Presales Engineering (m/w/d) mit Schwerpunkt keramische Hochtemperatur-Isolationstechnik M.E. SCHUPP Industriekeramik GmbH
TenneT TSO-Firmenlogo
Parametrierer Stationsleittechnik (m/w/d) TenneT TSO
Audorf, Stockelsdorf Zum Job 
  • Die Basisförderung beträgt 30 % der Investitionskosten für den Ersatz alter, fossiler Heizsysteme durch erneuerbare Energietechnologien wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Biomasseheizungen in Bestandsgebäuden. Diese Förderung steht privaten Hauseigentümern, Vermietern, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und Kommunen offen.
  • Für Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder natürliche Kältemittel verwenden, gibt es zusätzlich einen Effizienzbonus von fünf %. Biomasseheizungen, die bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten, erhalten einen Extra-Zuschlag von 2.500 Euro.
  • Selbstnutzende Hauseigentümer mit einem Jahresnettoeinkommen von maximal 40.000 Euro können einen Einkommensbonus von weiteren 30 % der Investitionskosten erhalten.
  • Der Geschwindigkeitsbonus, der 20 % der Investitionskosten beträgt, soll als Anreiz für eine schnelle Umrüstung dienen. Ab 2029 wird dieser Bonus schrittweise um drei %punkte alle zwei Jahre reduziert und entfällt ab dem 1. Januar 2037 vollständig.
  • Der Geschwindigkeitsbonus gilt für den Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicherheizungen sowie über zwanzig Jahre alter Biomasse- und Gasheizungen.

Das neue Heizungsgesetz sieht generell vor, dass von 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Die Regelungen greifen aber zunächst nur für Neubauten in einem Neubaugebiet. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden.

Mehr Klimaschutz im Gebäudebereich

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Ampel-Koalition, das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, zielt darauf ab, den Klimaschutz zu stärken und die Energiewende im Gebäudebereich voranzutreiben. Dies bedeutet insbesondere den Umstieg von fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas auf erneuerbare Energien. Zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Regelung, dass jede neu installierte Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss.

Nach §71 zählen hierzu u.a.:

  • Wärmepumpen
  • Biomasseheizungen (z. B. Scheitholz, Pellets, Hackschnitzel)
  • Gas- oder Ölheizungen, die klimafreundliche Brennstoffe nutzen (z. B. Bio-Methan, Erneuerbare Flüssigbrennstoffe)
  • Wärmepumpe-Hybridheizungen in Kombination mit einem Öl-/Gasbrennwertkessel, Solarthermie, grünem/blauem Wasserstoff
  • „H2-Ready“-Gasheizungen
  • Stromdirektheizungen

Einzelraumfeuerstätten auf Basis CO2-neutraler Holzenergie sind nach wie vor erlaubt (Kamin-oder Kachelöfen mit Pellets, Scheitholz).

Zunächst gilt das neue Gesetz nur für Neubaugebiete. Für bestehende Gebäude wird eine kommunale Wärmeplanung als Schlüsselelement eingeführt. Diese Planung soll für Großstädte bis Mitte 2026 und für andere Kommunen bis Mitte 2028 vorliegen. Sie gibt Hauseigentümern Orientierung, ob sie beispielsweise an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden oder ob sie für eine neue Heizung individuelle Lösungen, wie etwa eine Wärmepumpe, in Betracht ziehen sollten.

Erwartungen an Gesetz bisher nicht erfüllt 

Bisher wurden laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) rund 93.000 Förderzusagen erteilt, einschließlich der Zusatzanträge von Eigentümern in Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften. Das BMWK geht davon aus, dass die Förderzahlen durch die Erweiterung auf weitere Gruppen steigen werden. Obwohl die Anzahl der monatlichen Förderanträge seit dem Start im Februar zugenommen hat, bleibt sie dennoch hinter den Erwartungen zurück.

Der Absatz von Wärmepumpen ist beispielsweise zuletzt deutlich zurückgegangen, wie der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) Ende Juli mitteilte. Im ersten Halbjahr wurden 90.000 Geräte verkauft, was einem Rückgang von 54 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Das vergangene Jahr hatte noch Rekordverkäufe bei Wärmepumpen verzeichnet. Auf Anfrage nannte das BMWK mögliche Gründe für den Rückgang, darunter Vorzieheffekte und gestiegene Zinsen.

Der BDH rechnet aufgrund der erweiterten Fördermöglichkeiten mit einer Zunahme der Zusagen. „Wir sind daher vorsichtig optimistisch, dass die zweite Jahreshälfte besser verlaufen wird als die erste“, sagte ein Sprecher des Verbandes auf Anfrage. Trotz dieser Hoffnung wird für das Gesamtjahr mit maximal 200.000 verkauften Wärmepumpen gerechnet.

Die Bundesregierung hat das Ziel formuliert, ab 2024 jährlich 500.000 Wärmepumpen zu installieren.

(dpa/hoc)

Ein Beitrag von:

  • Dominik Hochwarth

    Redakteur beim VDI Verlag. Nach dem Studium absolvierte er eine Ausbildung zum Online-Redakteur, es folgten ein Volontariat und jeweils 10 Jahre als Webtexter für eine Internetagentur und einen Onlineshop. Seit September 2022 schreibt er für ingenieur.de.

Zu unseren Newslettern anmelden

Das Wichtigste immer im Blick: Mit unseren beiden Newslettern verpassen Sie keine News mehr aus der schönen neuen Technikwelt und erhalten Karrieretipps rund um Jobsuche & Bewerbung. Sie begeistert ein Thema mehr als das andere? Dann wählen Sie einfach Ihren kostenfreien Favoriten.