Kommentar 13.07.2026, 12:30 Uhr

GModG modernisiert nichts, es vertagt den Klimaschutz

Das Gebäudemodernisierungsgesetz verspricht Fortschritt, schafft aber Unsicherheit: kompliziert, praxisfern und mit vertagtem Klimaschutz statt klarer Modernisierung.

Funzelig beleuchteter, niedriger Heizungskeller mit blauer Ölheizung und vielen Alu-ummantelten gedämmten Rohren

Rohre einer Anlage einer Ölheizung in dem Keller eines Altbaus. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz stellt es allen frei, wie sie technisch solche eine alte Anlage in Zukunft modernisieren wollen.

Foto: picture alliance/dpa | Carsten Koall

Chapeau! Das muss man der Bundesregierung lassen. Die Wärmewende, der Klimaschutz im sehr persönlichen Bereich des eigenen Heizungskellers? – Tempi passati. Der staatliche Zugriff auf das Gerät im Heizungskeller – oder wo auch immer dieses stehen oder hängen mag – ist vom Tisch. Die 65-%-Vorgabe gestrichen, Heizungsgesetz heißt es auch nicht mehr.

Und jetzt? Jetzt gibt es ein Gebäudemodernisierungsgesetz. Das

  • verdient seinen Namen „Modernisierungsgesetz“ nicht.
  • belässt die Wahlfreiheit beim Heizgerät (Technologieoffenheit), schränkt diese aber dauerhaft und erst später beim „Brenn“-Stoff ein.
  • lässt akut Handwerker und Modernisierungswillige im Regen stehen.

Eine Einordnung.

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Wo und wie bitte geht dieses Gebäudemodernisierungsgesetz nach vorne?

In dem Sinne, dass es fortschrittliche und moderne Technologie im Sinne der Wärmewende fördert – fördert, nicht diktiert, wohlgemerkt. Es ist nicht neu: Die Praxis ist längst bei der Wärmepumpe angekommen. Auf allen Gebieten. Fragen Sie Ihren Heizungsfachmann!

Das Gute an dieser Praxis: Beim Klimaschutz ist das zielführend. Eine Überförderung ist schädlich. Sie, wie es das neue Gebäudemodernisierungsgesetz macht, zu fokussieren, ist richtig. Die Förderung abrupt abzuwürgen, wie es in den letzten Tagen ganz praktisch gelaufen ist (s. u.), ist eine Ohrfeige für alle, die sich auf die Gültigkeit staatlicher Rahmenbedingungen verlassen.

Wie das Gesetz versucht, ohne Ausstieg aus Öl und Gas im Heizungskeller dennoch den Klimaschutz wieder ins Boot zu holen, hat allerdings mit „Modernisierung“ nichts zu tun. Ob neue oder alte Öl- oder Gasheizung. Vielmehr lockt das Gesetz alle, die sich mit dem Thema befassen müssen, in eine Modernisierungsfalle (s. u.). Die Rechnung kommt später über immer teurere Brennstoffe.

Wahlfreiheit setzt voraus, dass wir bei unserer Wahl durchblicken. Können wir aber kaum, attestiert der Nationale Normenkontrollrat. Der kanzelt das Gebäudemodernisierungsgesetz als schwer verständlich und praxisfern ab, sein Chef Lutz Goebel nennt es einen „faulen Kompromiss zwischen vier Ministerien“.

Was ändert sich wirklich durch das Gebäudemodernisierungsgesetz?

Die Bundesregierung verschiebt mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz den Klimaschutz in den Brennstoffmarkt. Wie beim Pkw. Ab 2029 sollen neue Öl- und Gasheizungen mit wachsenden Anteilen klimaverträglicherer Energieträger betrieben werden. Zudem gibt es Quoten für grünes Gas und Heizöl; für 2045 ist ein weiteres Pro-forma-Gesetz angekündigt. Lange Bank nennt sich dieses Vorgehen.

War es zuvor die Wahl zwischen Wärmepumpe und Gastherme, dürfen sich jetzt alle darauf freuen, sich mit Preisoptimierungsmodellen für Biomethan, den CO₂-Preis, Gasnetzentgelten und Marktverfügbarkeiten den Feierabend zu versüßen. Stimmt: Wasserstoff gäbe es vielleicht auch noch. Ob sich dann noch jemand erinnern wird, wer einem das eingebrockt hat?

Was fehlt, ist ein belastbarer Pfad für einen klimaneutralen Gebäudebestand. Da es keine technischen Leitplanken geben soll, muss sich später jemand anders einfallen lassen, wie das funktionieren kann. Falls der „Markt“ das nicht regelt. Die Bundesregierung sagt zwar nicht dem Klimaschutz ade, verschiebt ihn aber auf die Wiedervorlage. CDU, CSU und SPD verweigern sich so, den Leuten reinen Wein einzuschenken und den Weg zum Ziel zu organisieren.

Lesen Sie auch: GModG: Verbände streiten über Gasheizungen, Bio-Treppe und Klimaziele

Warum Modernisierung so nicht vorankommen wird

Mit dem neuen Gesetz gibt es sehr viele Verlierer.

  • Wer heute eine vergleichsweise günstige Öl- oder Gasheizung einbaut, zahlt sehr wahrscheinlich später dicke Rechnungen im laufenden Betrieb.
  • Wer heute eine Wärmepumpe wählt, bekommt weniger Förderung.
  • Wer auf Klarheit gewartet hat, tut wahrscheinlich lieber gar nichts, wenn er oder sie nichts tun muss. Schließlich können auch die neuen Regeln erneut in Bewegung geraten. Das lehrt uns dieses Gesetz.

Energieberater und Handwerksbetriebe berichten, dass nach den Debatten der vergangenen Jahre gerade wieder etwas Ruhe eingekehrt war. Nun beginne die Verunsicherung von vorn.

Und das ganz konkret: Um auf die neuen Förderbedingungen umzustellen, gab es am 8. Juli 2026 einen Server-Lock-down bei jenem Dena-gestützten Zugang, über den Energieberater und Heizungsfachbetriebe für einen Förderantrag die zwingend erforderliche „Bestätigung zum Antrag“ – BzA – erzeugen. Die bestätigte Förderfähigkeit, technische Anforderungen, die geplanten Kosten – und eine 15-stellige BzA-ID. Und erst mit der lässt sich der eigentliche Förderantrag stellen.

Warum das Chaos? Am Nachmittag des 8. Juli billigte der Haushaltsausschuss des Bundestages ultrakurzfristig die neuen Förderbedingungen. Zudem wurde bekannt, dass ab Mitternacht des 9. Juli KfW und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) ihre Systeme vom 9. bis 20. Juli auf die neuen Förderbedingungen umstellen. Also wollten alle, die eigentlich jetzt alles zusammenhatten, um Förderanträge zu stellen, noch schnell die begehrte BzA erhalten. Wer es nicht geschafft hat, steht jetzt mit einem versenkten Finanzierungskonzept da, und die Handwerker bangen um die Aufträge.

Und wie weiter?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz schafft in Sachen Klimaschutz jedem die eigene „Freiheit zur Unvernunft“, wie es Birgit Marschall, die Berlin-Korrespondentin der Rheinischen Post, ausdrückt. Die Komplexität im Gebäudemodernisierungsgesetz ist kein Vertrauensbeweis des Gesetzgebers dafür, dass das selbst gewählte Konzept trägt. Vielmehr ist es der Versuch, einen Airbag gleich mitzuliefern, weil eh schon klar ist, dass es einen Unfall gibt. Da bleibt dann die Frage zum Schluss: Wozu braucht es dieses Gesetz eigentlich?

Vielleicht hätte die Bundesregierung mal jenen zuhören sollen, die täglich ganz nah dran sind an der Wärmewende: den Stadtwerken. Dann hätte sie erkennen können, dass Wärmepumpen und Fernwärme fast überall und nach nahezu einhelliger Expertenmeinung die überlegenen Erfüllungsoptionen sind, und hätte sie differenziert, aber offensiv weiter fördern können. Enercity-Chefin Aurelie Alemany sagte unlängst ingenieur.de auf der BDEW-Netztagung, dass alle Optionen außer Wärmepumpen und Fernwärme langfristig auszuschließen seien: „In der Wärmeversorgung für Privatkunden in Hannover spielt Gas für uns bis 2040 keine wichtige Rolle mehr. Wir setzen im urbanen Bereich auf grüne Fernwärme aus einem Mix aus Biomasse, Großwärmepumpen und Abwärme sowie in den Ein- und Zweifamilienhausgebieten auf die Wärmepumpe.“

Viele andere Städte dürften es Hannover und Enercity gleich tun. Warum also das Offensichtliche immer weiter hinauszögern? Anzeichen, dass sich zumindest teilweise etwas tut, bot die Debatte zur Novellierung der Fernwärmeregulierung am Freitag letzter Woche im Bundestag.

Lesen Sie auch: Gebäudemodernisierungsgesetz erntet scharfe Kritik, aber auch Zustimmung

Ein Beitrag von:

  • Stephan W. Eder

    Stephan W. Eder ist Technik- und Wissenschaftsjournalist mit den Schwerpunkten Energie, Klima und Quantentechnologien. Grundlage hierfür ist sein Studium als Physiker und eine anschließende Fortbildung zum Umweltjournalisten.

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