EEG-Reform: Mehr als die Hälfte aller Wasserkraftanlagen vor dem Aus
Der EEG-Entwurf streicht die Förderung für Anlagen unter 25 kW. Für die kleine Wasserkraft heißt das: schleichendes Aus statt Modernisierung.
Wasserrad mit Wasserkraftanlage der Wassermühle Dölitz, Leipzig, Sachsen, Deutschland, Europa. Durch die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sollen alle Anblagen mit Leistungen kleiner 25 kW in Zukunft nicht mehr gefördert werden.
Foto: picture alliance / imageBROKER/Gabriele Hanke
Der Wasserkraftverband Mitteldeutschland warnt vor den Folgen der geplanten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Diese sieht einen Förderstopp für EEG-Anlagen der kleinen Wasserkraft mit Leistungen unterhalb von 25 kW vor.
Was vielleicht als Förderstopp für größere Hausdach-Photovoltaikanlagen gedacht ist, schlägt laut Verband bei den Betreibern kleinerer Wasserkraftanlagen voll ins Kontor: „Im Verbandsgebiet Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind rund 600 aktive EEG-Wasserkraftanlagen registriert. Davon liegen etwa 25 % der Anlagen unterhalb der Schwelle von 25 kW installierter EEG-Leistung. Damit wäre jede vierte EEG-Wasserkraftanlage im mitteldeutschen Verbandsgebiet von der geplanten Regelung betroffen.“ Thüringen wäre besonders betroffen, hier liegt die Leistung bei zwei Dritteln der aktiven EEG-Wasserkraftanlagen unter 25 kW.
Inhaltsverzeichnis
Warum kleine Wasserkraftanlagen so wichtig sind
„Die pauschale 25-kW-Grenze wird der Wasserkraft nicht gerecht“, erklärt Martin Richter, Präsident des Wasserkraftverbandes Mitteldeutschland. „Kleine Wasserkraftanlagen sind keine beliebigen Kleinstanlagen. Sie liefern planbar, stetig und netzdienlich Strom. Wer allein auf die installierte Leistung schaut, übersieht die Jahresarbeit, die Verfügbarkeit und den regionalen Systemwert dieser Anlagen.“
Gerade kleine Wasserkraftanlagen speisten laut Verband nicht wetter- oder tageszeitabhängig ein. Vielmehr liefern sie Grundlast, im Gegensatz zu Solar und Wind. Sie leisteten daher rund um die Uhr einen Beitrag zur Versorgungssicherheit, so der Verband: „Sie stabilisieren regionale Netze, reduzieren Abhängigkeiten und stärken die Resilienz der Energieversorgung vor Ort. Dieser systemdienliche Wert wird im aktuellen Förderdesign nicht angemessen berücksichtigt.“
Kleine Wasserkraft hat es traditionell schwer bei der Politik
Aber nicht nur Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche scheint auf diesem Auge blind. Schon ihr Amtsvorgänger Robert Habeck ließ die kleine Wasserkraft in Deutschland einmal fast über die Klippe springen. Nachdem er 2022 sein sogenanntes „Osterpaket“ vorgestellt hatte, schienen kleinere Wasserkraftwerke vor dem Aus zu stehen. Doch setzte Habeck den Schnitt damals viel weiter oben an: „Die Förderung für modernisierte und neue Wasserkraftanlagen bis zu 500 kW wird ausgeschlossen“, hieß es damals aus dem Ministerium.
Der Habeck’sche Vorschlag sah ein überragendes öffentliches Interesse für diese Anlagen nicht vor, sondern wollte sie unter das Wasserhaushaltsgesetz stellen. Was deren Aus bedeutet hätte.
Am Ende ist es nicht dazu gekommen; auch durch ein Gutachten ein Jahr danach konnte sich die Kleinwasserkraft gestärkt sehen. Die Anlagen erhalten bis heute Fördermittel.
Wie sich ein Förderstopp auf die kleine Wasserkraft auswirken würde
Im Verbandsgebiet sei die Wasserkraft überwiegend mittelständisch, regional und historisch gewachsen, heißt es in einer Mitteilung. Viele Anlagen würden von Familienbetrieben, Mühlenstandorten, Handwerksbetrieben oder lokalen Unternehmen betrieben. Sie erzeugten kontinuierlich erneuerbaren Strom, häufig seit Jahrzehnten. Und sie trügen zugleich zum Erhalt technischer Kulturlandschaften, wasserbaulicher Infrastruktur und dezentraler Wertschöpfung bei.
Der geplante Förderstopp würde den betroffenen Anlagenbetreibern die wirtschaftliche Perspektive für Modernisierung, Reaktivierung und Weiterbetrieb kleiner Anlagen erheblich erschweren. Genau diese Investitionen sind jedoch notwendig, um Wasserkraftstandorte technisch, ökologisch und energiewirtschaftlich weiterzuentwickeln. Ohne verlässlichen Rahmen drohen ausbleibende Sanierungen, schleichende Stilllegungen und der Verlust einer seit Generationen bestehenden erneuerbaren Infrastruktur.
Was der Verband bei der EEG-Reform fordert
„Mitteldeutschland braucht nicht weniger, sondern mehr verlässliche heimische Energieerzeugung“, so Verbandschef Richter. „Wer Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Klimaschutz ernst nimmt, darf die kleine Wasserkraft nicht aus dem EEG drängen. Besonders in Mitteldeutschland zeigt sich, dass die 25-kW-Schwelle tief in die bestehende Anlagenstruktur eingreift.“
Der Wasserkraftverband Mitteldeutschland fordert daher, den vorgesehenen Förderstopp für Wasserkraftanlagen unter 25 kW aus dem EEG-Entwurf zu streichen. Statt pauschaler Leistungsgrenzen braucht es eine technologieangemessene Bewertung, die Jahresarbeit, Verfügbarkeit, Netzdienlichkeit und regionale Infrastrukturwirkung der Wasserkraft berücksichtigt.
Warum es wichtig wäre, diese EEG-Novelle zu ändern
Vielleicht ist dies nur ein handwerklicher Fehler, weil in Berlin keiner diese kleinen Anlagen und ihre Betreiber auf dem Schirm hat.
Wichtig ist vor allem, dass diese Anlagen, so klein sie sein mögen, als Grundlastträger in kommunalen Energiekonzepten maßgebliche Bausteine lokaler Energiesysteme sind. Sie sind schon seit langem die unerkannten stillen Helden der Energiewende.
Sie tragen vor Ort durch ihre Grundlastfähigkeit zur Resilienz bei. Ein Aspekt, der bei der EEG-Novelle an dieser Stelle hinten herunter zu fallen scheint. Dennoch stehen derzeit auf vielen Gebieten plötzlich Milliarden an Euro zur Verfügung, um die Resilienz zu stärken. Hier müsste für viel lokale Resilienz relativ wenig investiert werden.
Und was in Berlin offenbar keiner sieht: Damit drohen vor allem in Ostdeutschland identitätsstiftende Strukturen verloren zu gehen. Vielleicht sollte man also noch einmal darüber nachdenken, so wie 2022.
Ein Beitrag von: