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Wärmewende 13.07.2026, 10:30 Uhr

GModG erntet scharfe Kritik, aber auch Zustimmung

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ist erst seit wenigen Tagen verabschiedet und wird bereits heftig und zuweilen sehr emotional diskutiert. Neben kritischen Stimmen gibt auch Zustimmung für den Nachfolger des „Heizungsgesetzes“ des früheren Wirtschaftsministers Robert Habeck.

Ein Mann arbeitet an einem Fachgerät

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz wirbt mit mehr Technologieoffenheit, viele sehen darin jedoch eine Bremse für die Wärmewende.

Foto: Smarterpix/alexraths

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst die zentrale 65-%-Vorgabe des unter Robert Habeck reformierten Gebäudeenergiegesetzes ab. Die Bundesregierung verspricht Technologieoffenheit und eine sozialere Förderung. Energie- und Branchenverbände warnen dagegen vor schwer kalkulierbaren Heizkosten und Unsicherheiten für Kommunen und Eigentümer. Andere Branchenvertreter sehen Chancen für Gasinfrastruktur und Kraft-Wärme-Kopplung.

GModG statt GEG

Kaum ein Vorhaben der früheren Ampelregierung war politisch so umstritten wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG) unter dem damaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) will die Bundesregierung nun eine Kehrtwende vollziehen: Die Vorgabe, neu eingebaute Heizungen grundsätzlich zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben, entfällt. Neben Wärmepumpen, Biomasseanlagen und Hybridheizungen können Eigentümer wieder Öl- und Gasheizungen ohne eine unmittelbar für die einzelne Anlage geltende Erneuerbarenquote einbauen.

Die Bundesregierung bezeichnet dies als freie Heizungswahl und Rückkehr zu mehr Technologieoffenheit. Das Gesetz reagiert damit auf die heftige Kritik am früheren „Heizungsgesetz“.

Dessen öffentliche Kommunikation hatte bei vielen Eigentümern den Eindruck erzeugt, funktionierende Anlagen müssten kurzfristig ausgetauscht und flächendeckend durch Wärmepumpen ersetzt werden.
Tatsächlich sah das Gebäudeenergiegesetz allerdings weder ein sofortiges Verbot bestehender Heizungen noch eine allgemeine Wärmepumpenpflicht vor. Defekte Anlagen durften repariert werden. Zudem standen unter anderem Wärmenetze, Biomasse, Solarthermie und Hybridlösungen als Erfüllungsoptionen offen. Im Gebäudebestand sollte die 65-%-Regel grundsätzlich erst nach Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung greifen.

Von der Heizungs- zur Brennstoffvorgabe

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beseitigt die 65-%-Regel. An ihre Stelle tritt im Wesentlichen eine schrittweise steigende Quote für klimafreundliche Brennstoffe. Neue Öl- und Gasheizungen können weiter genutzt werden, während die Brennstoffanbieter im Laufe der Zeit wachsende Anteile etwa von Biomethan, grünem Wasserstoff oder synthetischen Brennstoffen bereitstellen sollen. Bis 2045 sollen die in Verkehr gebrachten Brennstoffe vollständig klimaneutral sein.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie, BEE, bewertet diese Leitplanke grundsätzlich positiv. Sie schaffe zumindest systemtechnisch ein Enddatum für den fossilen Betrieb von Heizungen. Entscheidend sei nun, die Umsetzung schnell gesetzlich zu konkretisieren. Ein ausdrückliches Einsatzverbot für fossile Brennstoffe hätte nach Auffassung des Verbandes allerdings ein klareres Signal an die Verbraucher gesendet.

Kritik rund um das neue Gebäudemodernisierungsgesetz

An der Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit grüner Gase entzündet sich zugleich die zentrale Kritik. Agora Energiewende sieht in dem GModG ein klima- und energiepolitisches Eigentor der Bundesregierung: Es erschwere Planbarkeit für Haushalte, Kommunen und Betriebe und bremse die Wärmewende dadurch erheblich. Agora Energiewende warnt zudem, Biomethan, Wasserstoff und synthetische Brennstoffe könnten für die breite Beheizung von Gebäuden knapp und teuer bleiben. Die Abkehr von der 65-%-Regel verlängere möglicherweise die Abhängigkeit von fossilem Gas und verlagere spätere Umstellungskosten auf Eigentümer und Mieter.

„Die Energiewende und die umwelt- und klimafreundliche Transformation unserer Wärme- und Kälteversorgung sind kein Selbstzweck. Sie sind langfristige und verlässlich auszugestaltende Zukunftsprojekte zum Schutz unserer Lebensgrundlagen“, betont der Bundesverband Geothermie. Er übt Kritik an dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz und fürchtet einen Rückschlag für die Wärmewende.

Auch der Verband hält die sogenannte Bio-Treppe, also die schrittweise Steigerung des Anteils erneuerbarer Brennstoffe, für nicht ausreichend. Er bezweifelt, dass künftig genügend klimafreundliche Gase für den hohen Bedarf zur Verfügung stehen, und fordert stärkere Anreize für heimische erneuerbare Wärmequellen wie Geothermie und Wärmepumpen.

Gebäudemodernisierungsgesetz: Ausnahme für rund 900 000 Heizungen

Der BEE kritisiert zudem, dass die neue Bio-Treppe nicht für Gas- und Ölheizungen gelten soll, die seit dem 1. Januar 2024 installiert wurden. Nach Verbandsangaben werden dadurch rund 900 000 Anlagen von den steigenden Anforderungen an klimafreundliche Brennstoffe ausgenommen.
Die Regelung stehe im Widerspruch zu früheren Ankündigungen der Bundesregierung und reiße eine Lücke in den vorgesehenen Transformationspfad. Während für künftig installierte Heizungen ein schrittweiser Umstieg auf klimaneutrale Energieträger vorgesehen ist, bleiben zahlreiche erst wenige Jahre alte Anlagen außerhalb dieser Verpflichtung.

In einzelnen Punkten des Gebäudemodernisierungsgesetzes erkennt der Verband jedoch Verbesserungen an. So soll für kleinere und mittlere Holzheizungen die Zertifizierungspflicht entfallen. Damit kehrt die Politik nach Einschätzung des BEE zu den bisherigen Bagatellgrenzen zurück und vermeidet zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Positiv bewertet der Verband auch, dass bei Hybrid-Wärmepumpen die etablierten Regeln beibehalten werden.

Streit um grüne Gase und Netzkosten

Neben den Brennstoffpreisen steht die Zukunft der Gasverteilnetze in der Kritik. Eine im Auftrag des Umweltinstitut München e.V. zur Gaswende durchgeführte Studie des Fraunhofer IFAM kommt zu dem Ergebnis, dass die Beimischung von Biogas viele Netze langfristig nicht wirtschaftlich absichern kann.

Wechseln immer mehr Haushalte zu Wärmepumpen oder Wärmenetzen, verteilen sich die weitgehend festen Kosten der Gasinfrastruktur auf eine sinkende Zahl von Kunden. Dadurch können die Netzentgelte für die verbleibenden Nutzer steigen. Im Extremfall könnte eine Gasheizung technisch noch funktionsfähig sein, während das örtliche Netz aus wirtschaftlichen Gründen zurückgebaut wird.

Für Eigentümer ergibt sich daraus nach Einschätzung der Kritiker ein doppeltes Risiko: Klimafreundliche Brennstoffe könnten deutlich teurer sein als heutiges Erdgas, während zugleich höhere Netzentgelte den Betrieb verteuern.

Der Verband Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft bewertet die Grüngasquote dagegen als tragfähigen Weg für die Wärmewende im Gebäudebestand. Die Regelung verlagere die Anforderungen von der einzelnen Heizung auf die Lieferanten der Brennstoffe. Vorhandene Anlagen und Infrastrukturen könnten dadurch weiter genutzt werden, während der Anteil von Biomethan, Wasserstoff und synthetischem Methan schrittweise steige. Aus Sicht des Verbandes eröffnet das vor allem in Gebäuden, die sich nicht einfach mit einer Wärmepumpe versorgen lassen, zusätzliche Erfüllungsoptionen.

Die unterschiedlichen Bewertungen beruhen damit vor allem auf gegensätzlichen Annahmen zur künftigen Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit grüner Gase. Während Umwelt- und Erneuerbarenverbände deren breiten Einsatz im Gebäudesektor für teuer und ineffizient halten, sieht die Gaswirtschaft darin eine Möglichkeit, bestehende Anlagen und Netze schrittweise zu dekarbonisieren.

Rolle der Kraft-Wärme-Kopplung

Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung, B.KWK, sieht in den Beschlüssen ebenfalls Ansatzpunkte für eine technologieoffenere Wärmeversorgung. Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erzeugen gleichzeitig Strom und nutzbare Wärme und können nach Einschätzung des Verbandes insbesondere in Wärmenetzen und größeren Gebäuden einen Beitrag zu Effizienz und Versorgungssicherheit leisten.

Der Verband begrüßt, dass die Rolle der KWK und wasserstofffähiger Anlagen grundsätzlich berücksichtigt wird. Zugleich sieht er weiteren Klärungsbedarf. Unpräzise Definitionen und noch offene Anschlussregelungen könnten Investitionen verzögern. Für Betreiber sei entscheidend, unter welchen Voraussetzungen Anlagen künftig als wasserstofffähig oder klimaneutral gelten und wie die gesetzlichen Vorgaben mit der Förderung und dem Ausbau der Gas- und Wasserstoffinfrastruktur zusammenspielen. Planungssicherheit kann erst durch eine rechtlich eindeutige Umsetzung entstehen.

Schwierige Planung für Kommunen

Auch für Städte und Versorgungsunternehmen kann der weiterhin mögliche Einbau von Gasheizungen die Planung erschweren. Kommunen müssen festlegen, wo Wärmenetze ausgebaut werden, in welchen Gebieten dezentrale Wärmepumpen sinnvoll sind und welche Gasnetze erhalten oder stillgelegt werden sollen.

Agora Energiewende warnt, dass Stadtwerke die künftige Auslastung ihrer Netze schwerer abschätzen können, wenn lange unklar bleibt, wie viele Haushalte an der Gasversorgung festhalten. So könne der Erhalt zunehmend schwach ausgelasteter Netze zudem Investitionen in Strom- und Wärmeinfrastruktur verzögern.

Aus Sicht der Gas- und KWK-Branche können vorhandene Netze dagegen auch künftig einen Wert besitzen, wenn sie für klimaneutrale Gase, KWK-Anlagen oder dezentrale Versorgungslösungen genutzt werden. Voraussetzung dafür sind nach den Stellungnahmen beider Verbände jedoch belastbare Vorgaben für die Umstellung der Infrastruktur und die Verfügbarkeit der benötigten Energieträger.

Förderung wird neu ausgerichtet

Parallel zum Gebäudemodernisierungsgesetz reformiert die Bundesregierung die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Sie sieht vor, den Einkommensbonus stärker zu staffeln. Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 30 000 € sollen einen Bonus von 40 % erhalten. Hinzu kommt erstmals ein Familienzuschlag. Die Förderung soll stärker auf kleine und mittlere Einkommen sowie besonders ineffiziente Gebäude ausgerichtet werden.

Gleichzeitig werden förderfähige Kosten und einzelne Bonuskomponenten schrittweise abgesenkt. Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz, Deneff, sieht darin einen Widerspruch. Wenn gesetzliche Vorgaben abgeschwächt würden, müssten stärkere Förderanreize private Investitionen auslösen. Stattdessen drohten bis 2030 erhebliche Einschnitte und damit ein ausbleibender Modernisierungsschub für Handwerk und Bauwirtschaft.

Auch der BEE wertet die angekündigten Kürzungen als Belastung für die Wärmewende. Die rechtlichen Rahmenbedingungen stehen zwar nun fest, in der Gesamtbetrachtung sei jedoch nun ein Rückschritt zu verzeichnen.

Unsicherheit wird auf Verbraucherinnen und Verbraucher verlagert

Die Bundesregierung will mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz die Auseinandersetzung um Habecks Gebäudeenergiegesetz beenden und Eigentümern mehr Entscheidungsfreiheit geben. So entfällt eine Regel, die viele Verbraucher verunsichert und den Heizungsmarkt zeitweise belastet hatte.
Nach Einschätzung der kritischen Verbände wird die Unsicherheit jedoch weniger beseitigt als verlagert. Eigentümer müssen nun abschätzen, wie sich die Preise von Gas, Biomethan, Wasserstoff, CO₂-Zertifikaten und Netzentgelten über die Lebensdauer einer Heizung entwickeln. Kommunen müssen zugleich über Gasnetze entscheiden, deren künftige Auslastung schwer vorherzusagen ist.

Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft sieht in der neuen Regelung die Chance, bestehende Infrastruktur schrittweise klimaneutral weiterzuentwickeln. Der B.KWK hebt die mögliche Rolle effizienter KWK-Anlagen hervor, fordert aber eindeutige rechtliche und technische Vorgaben. Der BEE erkennt Verbesserungen bei der Grüngasquote, bei Holzheizungen und Hybrid-Wärmepumpen an.

Gebäudemodernisierungsgesetz: Verbesserung oder Verschlimmbesserung?

Nach Einschätzung vieler Stimmen der Branche wird durch das neue Gesetz ein zwar umstrittener, aber vergleichsweise klarer Weg zu erneuerbaren Energien im Wärmesektor nun durch ein Modell abgelöst, dessen Erfolg stark von der Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit grüner Gase sowie der rechtzeitigen Umstellung der Energieinfrastruktur abhängt.

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