Prüfbericht 18.05.2026, 14:00 Uhr

Klimaschutz auf der Kippe: Expertenrat zerlegt Regierungsprognosen

Der Expertenrat zerlegt die Klimapolitik der Bundesregierung: Emissionsziele bis 2030 und 2045 laut Prüfbericht klar in Gefahr.

Der fünfköpfige Expertenrat für Klimafragen hält seinen Prüfbericht der Klimadaten 2025 in den Händen.

Der Expertenrat für Klimafragen stellte am 18. Mai 2026 vor der Bundespressekonferenz in Berlin seinen Prüfbericht für die Klimadaten 2025 und zu den Projektionsdaten 2026 vor. Barbara Schlomann (Mi.), Vorsitzende vom Expertenrat für Klimafragen (ERK), Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI; Marc-Oliver Bettzüge, stellvertretender Vorsitzender vom ERK (2.v.l.), Energiewirtschaftliches Institut an der Universität zu Köln EWI; Tanja Kneiske (li.), Ratsmitglied ERK, Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geotechnologien IEG und TU Berlin; Allister Loder (re.), Ratsmitglied ERK, TU München; und Julia Pongratz (2.v.r), Ratsmitglied ERK, LMU München.

Foto: picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Der Expertenrat für Klimafragen stellte am heutigen 18. Mai 2026 seinen „Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den Projektionsdaten 2026“ vor der Bundespressekonferenz in Berlin vor. Zwar können die fünf Mitglieder des Expertenrats „die Berechnung der Emissionsdaten für das Jahr 2025 grundsätzlich nachvollziehen“. Aber schon die sogenannten Projektionsdaten, die die Bundesregierung ab 2026 erwartet, „unterschätzen“ laut Expertenrat die zu erwartenden Emissionsmengen bis 2030.

Weitere Ziele „würden laut den Daten im Zeitverlauf zunehmend deutlich verfehlt werden“, so die Expertinnen und Experten. Das betreffe:

  • das jahresscharfe 65%-Minderungsziel für 2030 mit Gesamtemissionen von 438 Mio. t CO2-Äquivalenten,
  • das 88%-Ziel für 2040,
  • die Zielvorgabe aus der Europäischen Lastenteilungsverordnung (ESR),
  • die Ziele für den Sektor Landnutzung (LULUCF),
  • das Ziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045
  • und das Ziel der negativen Treibhausgasemissionen.

Vor allem auch der geplante Ersatz des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) dürfte Folgen habe.

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Wo Deutschland beim Klimaschutz steht

Der Expertenrat für Klimaschutz hat die Aufgabe, auf Basis der jährlichen Treibhausgasemissionsdaten für Deutschland – die kommen vom Umweltbundesamt (UBA) – die Klimaschutzpolitik von Deutschland zu prüfen. Passt das, was die Politik beschließt, zu den avisierten Klimaschutzzielen? Schon letztes Jahr war es Spitz auf Knopf, als der Expertenrat feststellte, die Summe der Treibhausgasemissionen der Jahre 2021 bis 2030 würde die entsprechende, nach Klimaschutzgesetz zulässige Menge weder über- noch unterschreiten. Damals aber gab es noch einen Puffer von 80 Mio. t an Treibhausgasminderungen durch die Coronajahre und die in diesen Jahren schwächelnde Wirtschaft. Ohne diesen Puffer reichten auch damals die Maßnahmen der Bundesregierung nicht aus, um die Ziele 2030 zu erreichen.

Ein Jahr später ist der Puffer aufgebraucht. „Den Projektionsdaten 2026 zufolge würde das nach Klimaschutzgesetz zulässige Emissionsbudget für die Jahre 2021 bis 2030 mit einem Puffer von 4,5 Mio. t CO2-Äquivalenten sehr knapp eingehalten werden“, teilt der Expertenrat mit. Der bestätigte damit zwar die Berechnungen des UBA für 2025, wonach der Ausstoß an Treibhausgasen um 0,1 % gegenüber dem Vorjahr sank. Das wars aber dann auch schon.

Was der Expertenrat beim Klimaschutz ganz anders sieht als die Bundesregierung

Klimapolitisch steht die Bundesregierung nach dem am heutigen 18. Mai 2026 vorgelegten Prüfbericht seiner obersten Klimaexpertinnen und -experten ziemlich nackt da. Für 2030 erwartet der Expertenrat, dass das erlaubte jährliche Restbudget an Treibhausgasemissionen von 438 Mio. t CO2-Äquivalenten für 2030 um 60 Mio. t bis 100 Mio. t überschritten wird. „Als Expertenrat folgt aus dieser Zielverfehlung dringender politischer Handlungsbedarf, zumal die Zielverfehlung gegenüber den Projektionsdaten des Vorjahres größer geworden ist“, konstatierte die Vorsitzende Barbara Schlomann vor der Bundespressekonferenz in Berlin. „Damit sieht sich der Expertenrat in seiner bereits in der ersten Stellungnahme getroffenen Feststellung bestätigt, dass die im Klimaschutzprogramm 2026 vorgelegten Maßnahmen nicht die Anforderungen aus Artikel 39 erfüllen, die Erreichung dieser Ziele sicherzustellen.“

Auch das neue Klimaschutzprogramm von Umweltminister Carsten Schneider (SPD) reicht nicht aus. Selbst wenn das Programm komplett umgesetzt würde, werde keines der Ziele für das Jahr 2040 erreicht. Zwar seien die von Schneider angekündigten Ausschreibungen für rund 2000 weitere Windräder noch nicht berücksichtigt. Das Expertenrats-Mitglied und Ökonom Marc Oliver Bettzüge zweifelte aber daran, dass deren Bau wirklich zu CO2-Einsparungen von 6,5 Mio. t führen werden. Sinngemäß hat da die Bundesregierung aus Expertensicht wohl eine zu rosarote Brille aufgesetzt. Vor allem in den Sektoren  Gebäude  (Sanierungs- und Austauschraten von Heizungen) und  Energiewirtschaft  (Annahmen zu EU-ETS-Preisen, Gas-Kohle-Spread und Windkraftausbau) bewertet der Expertenrat die Annahmen als zu optimistisch. Ein „50/50-Emissionspfad“ – also ein Pfad, der mit gleicher Wahrscheinlichkeit über- wie unterschritten wird – liege deutlich über dem zulässigen Budget.

Expertenrat für Klimafragen: Prüfung der Emissions- und Projektionsdaten 2026

Warum das Gebäudemodernisierungsgesetz beim Klimaschutz zum Problem werden dürfte

Die großen Baustellen beim Klimaschutz heißen laut Expertenrat Gebäude und Verkehr. Beide Sektoren verfehlten ihre jahresscharfen Ziele konsequent. So sehr, dass bei den Verpflichtungen Deutschlands unter der Europäischen Lastenteilungsverordnung (ESR) bis 2030 ein Fehlbetrag von insgesamt 255 Mio. t CO2-Äquivalenten erwartet wird. Dabei, so betont die Physikerin Tanja Kneiske, beruhten die im Prüfbericht gemachten Aussagen auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) als derzeit geltendem Recht. Die Debatte darum fördere den Klimaschutz nicht: „Das heißt, diese Diskussion alleine verunsichert schon viele Menschen. Und es kommt zu verzögerten Entscheidungen. Dadurch wird es schon eine Verschiebung der Folgen nach hinten, sozusagen zu späteren Zeitpunkten geben.“

Dabei basierten die Klimaschutzwirkungen im Gebäudesektor in großen Teilen auf dem GEG. Im Jahr 2030 würden laut Kneiske „30 % der Emissionsminderung aufgrund des GEG stattfinden“. 2040 seien es „sogar mehr als 50 %. Das heißt, wenn wir jetzt etwas ändern an dieser Maßnahme, wird sich damit auch maßgeblich etwas zumindest langfristig in der Emissionsminderung ändern.“ Zu den möglichen Auswirkungen eines Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) sagte sie: „Erste Studien zeigen, dass es zu mehr Emissionen kommen wird. Aber wir können erst eine detaillierte Aussage machen, wenn das Gesetz verabschiedet ist und wir uns auch im Rahmen unserer Gutachten damit beschäftigen.“

„Als Physikerin“ verwies Kneiske darauf, dass bei der Wärmepumpe Effizienzen von eins zu vier vorlägen: „Die kann man sich in anderen Prozessen nur wünschen. Und wenn wir den Strom angehen würden und den dekarbonisieren, dann könnten wir die Biomasse und das Biogas da einsetzen, wo wir es wirklich brauchen, und das ist nicht notwendigerweise in der Gebäudewende.“

Was die Bundesregierung in Sachen Klimaschutz jetzt anders machen muss

Der Expertenrat kritisiert, dass der Bundesregierung eine wirkliche Strategie fehle, wie sie Klimaschutz betreiben will. „Wir empfehlen eine Einbettung der Klimaschutzpolitik in eine kohärente politische Gesamtstrategie, die insbesondere auch soziale Verteilungswirkungen und ökonomische Folgen bei der Programmgestaltung stärker in den Blick nimmt“, erklärte Expertenratsmitglied Julia Pongratz. „Dies bleibt aus Sicht des Expertenrats eine notwendige Voraussetzung für das Erreichen der Klimaschutzziele.“

Beim Klimaschutzprogramm müsse man viel stärker die Einbindung in die gesamtwirtschaftlichen Implikationen berücksichtigen und soziale Verteilungswirkungen, also den sozialen Ausgleich und natürlich auch die ökonomischen Folgen von Maßnahmen, betonte die Expertenratsvorsitzende Schlomann. „Das haben wir in dem Programm bisher nicht unbedingt wiedergefunden, sondern letztlich war es wie in der Vergangenheit eher eine Zusammenstellung von Einzelmaßnahmen, die natürlich in Teilen in die richtige Richtung gehen und die wichtigen Themen ansprechen.“

Die jüngsten gesetzlichen Initiativen kann der Expertenrat natürlich noch nicht berücksichtigt haben. Bettzüge aber hat auf Nachfrage einen Tipp parat: „Wir haben in der Studie darauf hingewiesen, dass man da sehr genau hingucken muss. Selbstverständlich wäre es von großem Vorteil, wenn man diese Maßnahmen dann noch alle im Zusammenhang bewerten würde als Entscheidungsträger, um zu wissen, was man tut, sowohl auf der wirtschaftlichen Seite als auch auf der Seite der Treibhausgasemissionen.“

Ein Beitrag von:

  • Stephan W. Eder

    Stephan W. Eder ist Technik- und Wissenschaftsjournalist mit den Schwerpunkten Energie, Klima und Quantentechnologien. Grundlage hierfür ist sein Studium als Physiker und eine anschließende Fortbildung zum Umweltjournalisten.

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