Wohnungsbau 29.07.2026, 16:30 Uhr

NRW streicht 90 % der Baunormen – was das wirklich bedeutet

NRW hat seine Bauordnung grundlegend reformiert: Nur noch 10 % der rund 4000 Baunormen sind bauordnungsrechtlich verpflichtend, digitale Bauanträge werden Pflicht, zahlreiche Vorhaben brauchen keine Genehmigung mehr. Doch zivilrechtlich ändert sich wenig.

Kräne über Krefeld

Besonders große Wohnungsbauprojekte sollen durch den Wegfall von Baugenehmigungen schneller und günstiger gebaut werden können.

Foto: picture alliance / Jochen Tack | Jochen Tack

Insgesamt gibt es in Deutschland rund 4000 Normen mit einem Bezug zum Bauen. Heute verkündet das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, dass in Nordrhein-Westfalen nur noch 10 Prozent dieser Normen beachtet werden müssen. „Künftig fällt bauordnungsrechtlich also die Pflicht weg, die anderen 90 Prozent auch zu beachten“, schreibt Ministerin Ina Scharrenbach (CDU) heute zum neuen „BauCode“.

Heißt das, dass jetzt 90 % schneller und günstiger gebaut werden kann? Leider nein. Trotzdem bewegt das Gesetz einiges und könnte als Blaupause für andere Bundesländer dienen.

Das „Dritte Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018“ soll das Bauen beschleunigen und bezahlbarer machen und wurde am 15. Juli 2026 beschlossen. Einer der Kernpunkte ist, dass der Verweis auf „anerkannte Regeln der Technik“ gestrichen wurde. Viele der VDI-Richtlinien werden zu anerkannten Regeln der Technik, wenn sich ihre Anwendung im Praxisalltag bewährt hat.

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VDI-Direktor Adrian Willig plädiert daher für eine Abwägung: „Der VDI unterstützt einen Rückbau der von Bürokratie ausdrücklich. […] Die Streichung von Generalklauseln wie bspw. der Verweis in Gesetzen auf den ‚Stand der Technik‘ oder ‚allgemein anerkannte Regeln der Technik‘ sind nicht gleichzusetzen mit Bürokratieabbau.“ Entscheidend sei eine inhaltliche Prüfung von Verweisen unter Einbeziehung der fachlichen Expertinnen und Experten.

Auch bisher galten nie alle 4000 Normen gleichzeitig

Die neue Landesbauordnung verweist nun nur noch auf die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen, die insbesondere sicherheitsrelevante Regelungen zum Bauen enthält. Diese 10 % der Normen sind also nach wie vor gesetzlich verpflichtend. Die „anderen 90 %“ mussten auch bisher in der Praxis nicht eingehalten werden, erklärte das Deutsche Institut für Normung (DIN) bereits anlässlich des Gesetzentwurfs im Januar. Es gab durch den Verweis, dass auch die „anerkannten Regeln der Technik“ einzuhalten sind aber ein theoretisches Klagerisiko, auch wenn z. B. Normen zum Kunstrasen oder Stalleinrichtung in Wohngebäuden noch nie eine Rolle spielten.

Trotzdem gab es bei Bauträgern einen Trend dazu sicherheitshalber mehr Vorgaben, z. B. zur Zahl der Steckdosen im Raum, einzuhalten, als explizit vorgeschrieben. Diese Unsicherheit entfernt die neue Bauordnung nun und macht im Rechtstext klarer, welche technischen Regeln relevant sind. Die Auswirkung auf Baugeschwindigkeit und -Preis wird in der Praxis jedoch deutlich kleiner ausfallen, als die Aussage der Ministerin vermuten lässt.

NRW macht digitalen Bauantrag als drittes Bundesland verpflichtend

Was hingegen großes Potenzial hat, ist dass NRW nach Baden-Württemberg und Hamburg als drittes Bundesland den digitalen Bauantrag verpflichtend macht. Sobald ein lokales Bauamt eine Möglichkeit bereitstellt, Bauanträge digital einzureichen, ist das digitale Format verpflichtend – und das bereits ab 1. September. Da Bauanträge ohnehin meistens digital erstellt werden, können diese Daten ohne Umwege übers Papier eingereicht werden. Auch für die Behörden selbst ergeben sich Chancen, denn mit Hilfe von KI ließen sich Kriterien künftig auch teilautomatisiert überprüfen.

Andere Bundesländer sind technisch teils schon weiter, etwa Baden-Württemberg mit der flächendeckenden Möglichkeit, digitale Bauanträge bei über 96 % der Ämter einzureichen, oder Mecklenburg-Vorpommern, die schon seit 2021 einen Online-Bauantrag anbieten und deren Software-Lösung inzwischen von 13 Bundesländern eingesetzt wird, darunter auch von NRW. Einen gesetzlichen Vorrang haben digitale Bauanträge aber erst in Hamburg und Baden-Württember, ab September 2026 dann auch in NRW.

Für diese Projekte künftig keine Baugenehmigung mehr nötig

Eine Beschleunigung versucht die neue Landesbauordnung zu erreichen, in dem sie zahlreiche Projekte davon befreit überhaupt eine Baugenehmigung einholen zu müssen. Konkret betrifft das:

  • Schaffung von Wohnraum im Bestand (Dach-Ausbau)
  • Wohnungsbauprojekte mit weniger als 5000 m2 innerhalb eines gültigen Bebauungsplanes und falls die Gemeinde kein Veto einlegt.
  • Ladestationen für Elektromobilität, jetzt inklusive der damit verbundenen technische Nebenanlagen.
  • Drohnenlandeplätze und Anlagen, die der Landes- und Bündnisverteidigung dienen
  • Bauliche Anlagen der Telekommunikation sowie der allgemeinen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Öl, Wärme, Wasser, Wasserstoff und Anlagen zur Ver- oder Entsorgung von Kohlenstoffdioxid (wie Trafo- oder Pumpstationen) sind bis zu einer Grundfläche von 20 m² und einer Höhe von 5 m nun verfahrensfrei
  • Solaranlagen unter bestimmten planungsrechtlichen Voraussetzungen im Außenbereich
  • Landwirtschaftliche Gebäude zum vorübergehenden Schutz von Pflanzen und Tieren bis 4 m Höhe, sowie Kompostanlagen und Fahrsilos.

Kritik am neuen Gesetz

Annette Hillebrandt, Professorin am Lehrstuhl für Baukonstruktion, Entwurf und Materialkunde der Uni Wuppertal sieht den Wegfall der Baugenehmigungen in zwei Punkten als kritisch an, wie sie in ihrer Stellungnahme zum Gesetz schreibt. Zum einen müsse auch bei Verteidigungsbauten das Thema der Flächenversiegelung berücksichtigt werden und Ausgleichsflächen entsiegelt werden. „Die Inanspruchnahme neuer, noch unbebauter Flächen widerspricht den Nachhaltigkeitszielen der Bundesregierung und der EU“, so Hillebrandt. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie habe sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt den Flächenverbrauch bis 2030 auf unter 30 ha pro Tag zu verringern, aktuell sind es rund 50 ha.

Der zweite Kritikpunkt liegt bei den großen Wohnungsbauprojekten. Zum einen argumentiert Hillebrandt, würden kleinere Wohnungsbauprojekte außerhalb von Bebauungsplänen gegenüber finanzstarken Wohnungsentwicklern benachteiligt. Wenn kein Bauantrag mehr gemacht werden muss, prüfe niemand mehr, ob die angegeben Zahlen tatsächlich zutreffen, oder ob z. B. real 6000 m2 Wohnraum geschaffen werden und das Quartier dichter bewohnt wird, als von der Kommune vorgesehen. Verantwortung wird hier vom Staat auf private Bauherren und Fachleute verlagert mit eigener Haftung.

„Ohne die Einbeziehung anerkannter Regeln der Technik obliegt es künftig der Verwaltung bzw. den Gerichten, die in der Fachwelt herrschende Meinung zu ermitteln. Eine Aufgabenfülle, die öffentliche Verwaltung schlicht überfordert“, sagt VDI-Direktor Adrian Willig.

Ein Beitrag von:

  • Fabian Kurmann

    ist Redakteur für Bauthemen. Nach einem Studium der Physik volontierte er bei den VDI nachrichten. Seine Themen umfassen zudem Architektur und Stadtplanung.

     

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