Gemeinsame Vorschläge 14.09.2026, 16:00 Uhr

Kreislaufwirtschaft im Bau: Warum Deutschland noch immer 550 Mio. t Rohstoffe neu gewinnt

Neun Verbände fordern mit vier Ansätzen mehr Baustoffrecycling: klare Regeln, verbindliche Vorgaben und bessere Chancen für Sekundärbaustoffe.

Kiesgrube bei Füssen

Kies ist nicht überall in Deutschland gleich gut verfügbar. Nutzung von Gesteinskörnung aus dem Abbruch könnte Verfügbarkeit erhöhen und Eingriffe in die Natur reduzieren.

Foto: picture alliance / imageBROKER | Lilly

Jährlich werden in Deutschland 655 Mio. t. mineralischer Rohstoffe verbaut, davon stammen rund 15 % aus der Wiederverwertung, schreibt die Verbändeallianz – Kreislaufwirtschaft durch Sekundärbaustoffe. Das bedeutet, annähernd 100 Mio. t stammen aus wiederverwerteten Baustoffen oder aus industriellen Nebenprodukten wie Schlacken oder Aschen, aber fünfmal so viel muss jährlich neu gewonnen werden.

„Sekundärbaustoffe schonen Primärrohstoffe und stärken die Rohstoffversorgung, sagt Andreas Bruckschen, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- u. Kreislaufwirtschaft (BDE). Allerdings sei das noch nicht in dem Umfang der Fall, wie es technisch möglich wäre. Jetzt müssen wir die Rahmenbedingungen so gestalten, dass geeignete Materialien auch verlässlich in die Anwendung kommen, so Bruckschen.

Abgestimmte Lösungsansätze sollen Umsetzung für Politik erleichtern

Um dies zu erreichen, hat sich der BDE mit acht weiteren Organisationen aus der Rohstoffkette der mineralischen Baustoffe zusammengetan. Denn Deutschland hinkt im europäischen Vergleich bei der Umsetzung einer Kreislaufwirtschaft im Bausektor hinterher, was auch daran liegt, dass es aktuell wenig Anreize gibt. Hinzu kommt, dass die Baubranche in der Vergangenheit ein vergleichsweise langsames Innovationstempo an den Tag gelegt hat.

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Die Verbändeallianz hat daher nach eigener Aussage für die Politik vorgearbeitet. Entstanden sind vier konkrete Lösungsansätze.

Verbindlichkeit für Kreislaufwirtschaft bei öffentlichen Aufträgen

Sekundärbaustoffe sollen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz bereits bei Ausschreibungen berücksichtigt werden. Wenn dies jedoch nicht geschieht, gibt es aktuell keine Möglichkeit, dies rechtlich auch durchzusetzen. Verstöße bleiben gegenwärtig folgenlos. Kreislaufwirtschaft darf bei öffentlichen Ausschreibungen keine freiwillige Zusatzoption bleiben: Wer mit öffentlichen Mitteln baut, sollte geeignete Sekundärbaustoffe berücksichtigen und begründen müssen, wenn davon abgewichen wird, so die Forderung der Verbändeallianz.

Dass dies noch nicht so ist, könnte mit der Sorge der Kommunen vor Klagen zusammenhängen. Wenn die Verwendung von Sekundärbaustoffen einklagbar würde, ohne dass einheitlich und klar geregelt ist, welches Material bei welcher Einbauweise Primärbaustoffe ersetzen darf, müssten die Ämter das aufwendig selbst rechtssicher beurteilen. Auch die Frage der Autonomie der Behörden ist politisch noch nicht ausdiskutiert.

Die seit 2023 gültige Ersatzbaustoffverordnung sollte Sekundärbaustoffe im Straßen- und Tiefbau fördern, hat aber laut der Verbändeallianz diese Lenkungswirkung nur teils erreicht. Daher läuft aktuell ein Novellierungsverfahren, um bei den Schwachstellen nachzubessern: zulässige Einsatzmöglichkeiten, einfachere und einheitliche Analyseverfahren und weniger Dokumentationspflicht. Ziel ist nicht die Absenkung von Umweltstandards, sondern eine konsequente Umsetzung des der Ersatzbaustoffverordnung zugrunde liegende Fachkonzepts. Dies würde einen verständlicheren, vollzugstauglicheren und verlässlicheren Rechtsrahmen schaffen, schreibt das Bündnis. Wichtig sei, die Neuerungen dann auch zügig umzusetzen.

Verlässlicher Produktstatus und Anforderungen

Wenn ein Anbieter bei einem Sekundärbaustoff die technischen Eigenschaften belegt hat -und auch seine Umweltverträglichkeit, trifft er trotzdem in jedem Bundesland auf unterschiedliche behördliche Bewertungen des Rechtsstatus. Wenn aber nicht klar ist, was gilt, kann das Hersteller, Investoren und Anwender verunsichern. Die Verbändeallianz möchte daher in erster Linie praxistaugliche Kriterien, die die Herkunft eines Sekundärbaustoffs, Güteüberwachung, technische Eignung und Umweltverträglichkeit berücksichtigen.

Auch der vierte Ansatz geht in diese Richtung. So können aktuell Sekundärbaustoffe zwar in der Straße als umweltverträglich gelten, die gleichen Produkte aber im Hochbau ausgeschlossen werden. Knackpunkt der Diskussion ist die Ansicht, dass nur die Stoffe gefährlich sind, die aus dem Material herausgelöst und dann ins Grundwasser gelangen können.

Schwermetalle, die aber z. B. in Betonplatten fest gebunden wären, so die Argumentation, könnten gar nicht aus dem Material gelöst werden und damit auch nicht die Uwelt belasten. „Unser Vorschlag bedeutet keine Absenkung des Umwelt- und Gewässerschutzes, sondern eine sachgerechtere Bewertung: Entscheidend muss sein, was aus dem fertigen Bauprodukt tatsächlich freigesetzt wird, so die Allianz.

Dabei ist die Frage noch nicht abschließend geklärt, ob es hier Veränderungen über lange Zeiträume gibt, etwa unvorhersehbare Auswaschungen bei Alterung eines Materials sowie bei Unfällen oder Änderungen von Grenzwerten durch neuere medizinische Erkenntnisse. Die Risikodiskussion ist dabei wie immer politisch herausfordernd.

Hier finden Sie die offizielle Pressemitteilung der Verbändeallianz.

Ein Beitrag von:

  • Fabian Kurmann

    ist Redakteur für Bauthemen. Nach einem Studium der Physik volontierte er bei den VDI nachrichten. Seine Themen umfassen zudem Architektur und Stadtplanung.

     

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