Gehalt 31.08.2015, 00:00 Uhr

Finanzielle Mitarbeiterbeteiligung

„Unsere Mitarbeiter sind motiviert und sie identifizieren sich stark mit unserem Unternehmen“: Auf diese Vorzüge weisen Unternehmensleitungen häufig hin, wenn man sie nach den Erfahrungen mit finanzieller Mitarbeiterbeteiligung fragt. Beteiligungskonzepte sind gerade für leitende Angestellte attraktiv. In der Praxis richten sich solche Angebote oft an ganze Belegschaften. Welche Formen der Mitarbeiterbeteiligung lassen sich unterscheiden? Wo liegen die Vor- und Nachteile? Welche Ziele und Motive stehen dahinter?

Erfolgreich eingesetzt bietet eine Mitarbeiterbeteiligung die Chance, über die Motivation der Beschäftigten auch die Unternehmensleistung zu erhöhen. 

Erfolgreich eingesetzt bietet eine Mitarbeiterbeteiligung die Chance, über die Motivation der Beschäftigten auch die Unternehmensleistung zu erhöhen. 

Foto: panthermedia.net/tankist276

Erfolgs- und Kapitalbeteiligung

Die einfachste Form ist eine Erfolgsbeteiligung. Diese basiert auf dem Gedanken, die Leistungen der Beschäftigten – neben der festen Vergütung – durch eine Sonderzuwendung zu honorieren, die in erster Linie vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens abhängt. Läuft das Geschäft gut, profitieren alle, geht das Geschäft zurück, erhalten auch die Beschäftigten weniger bzw. die Erfolgsbeteiligung entfällt.

Nach Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit (IAB) beteiligen rund 10 Prozent der Unternehmen in Deutschland ihre Beschäftigten am Erfolg. Erfolgsbeteiligungsmodelle sind vor allem im Finanz- und Versicherungssektor sowie im Informations- und Kommunikationsgewerbe zu finden – dort hat fast jedes dritte bis vierte Unternehmen ein solches Modell.

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Eine Erfolgsbeteiligung kann als Vorstufe für eine spätere Kapitalbeteiligung dienen, bei der die Beschäftigten dem Unternehmen – neben ihrer Arbeitskraft – auch finanzielle Mittel zur Verfügung stellen und so quasi zu Miteigentümern werden. Laut IAB haben allerdings nur zwei bis drei Prozent der Unternehmen ein Kapitalbeteiligungsmodell. Nach Schätzungen des Bundesverbandes Mitarbeiterbeteiligung (AGP) sind es immerhin mehr als 4.000 Unternehmen.

Eine Hürde wird z. B. in dem rechtlichen Aufwand gesehen – dabei gibt es in der Praxis vielfältige Möglichkeiten der Gestaltung einer Kapitalbeteiligung.

Beteiligung am Fremd- oder am Eigenkapital

Mitarbeiter können ganz grundsätzlich am Fremd- oder am Eigenkapital beteiligt werden. Die passende Form hängt von der Rechtsform des Unternehmens ab, aber auch von den Zielen, die mit der Beteiligung verfolgt werden, und den Mitspracherechten, die den Beschäftigten eingeräumt werden sollen.

Eine Fremdkapitalbeteiligung (z. B. in Form eines Mitarbeiterdarlehens) kann ein Einstiegsmodell sein, das unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens ist. Soll durch die Mitarbeiterbeteiligung die Motivation und Leistungsbereitschaft der Beschäftigten gesteigert und die Eigenkapitalbasis des Unternehmens gestärkt werden, kommt aber eher eine Eigenkapitalbeteiligung in Frage.

Belegschaftsaktien etc.

Die bekanntesten Formen einer Beteiligung am Eigenkapital sind Belegschaftsaktien, GmbH-Anteile oder Genossenschaftsanteile. Dabei sind die Beschäftigten prinzipiell auch gesellschaftsrechtlich am Unternehmen beteiligt. Wenn also keine zusätzlichen Regelungen getroffen werden, haben die Mitarbeiter die gleichen Informations-, Kontroll- und Mitentscheidungsrechte wie die übrigen Gesellschafter. In der Regel übernehmen die Beschäftigten dieselben Risiken wie die übrigen Anteilseigner. Je nach Beteiligungsform sind die Rechte in ihrem Umfang jedoch unterschiedlich ausgestaltet.

Für kleine und mittlere Unternehmen interessant: Stille Beteiligungen und Genussrechte

Eigenkapitalbeteiligungen bieten sich in erster Linie für Kapitalgesellschaften (vor allem Aktiengesellschaften) und Genossenschaften an. In kleineren und mittleren Unternehmen sind Mischformen zwischen Eigen- und Fremdkapitalbeteiligung am häufigsten verbreitet. Hier sind vor allem stille Beteiligungen und Genussrechte zu nennen, die unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens relativ frei gestaltet werden können. Daher bieten sie sich auch für Personengesellschaften an, bei denen eine Eigenkapitalbeteiligung der Beschäftigten gerade aus steuerlichen Gründen aufwendig sein kann.

Bei einer stillen Beteiligung leisten Beschäftigte eine Einlage, die ihnen Ansprüche auf die Teilhabe am Gewinn gewährt, eine Verlustbeteiligung in der Regel aber nicht ausschließt. Nach außen hin treten die beteiligten Beschäftigten nicht als Unternehmensbeteiligte in Erscheinung. In der Praxis ist es üblich, die Anteile der Beschäftigten in einer Beteiligungsgesellschaft zu bündeln, die als (stiller) Gesellschafter des Unternehmens fungiert. Neben dem breiten Gestaltungsspielraum (z. B. mit Blick auf die Beteiligungsrechte) wird dadurch der Verwaltungsaufwand verringert.

Bei Genussrechten wird den beteiligten Beschäftigten für ihre Einlage in der Regel eine bestimmte Mindestverzinsung gewährt, Stimmrechte haben die Beteiligten aber nicht.

Chancen der Beteiligung nutzen

Erfolgreich eingesetzt bietet eine Mitarbeiterbeteiligung die Chance, über die Motivation der Beschäftigten auch die Unternehmensleistung zu erhöhen. Für die Mitarbeiter bedeutet eine Kapitalbeteiligung Eigentumsbildung, was wiederum die Identifikation mit dem Unternehmen und damit die Bereitschaft fördert, Verantwortung zu übernehmen.

Das Unternehmen profitiert, weil die Einlagen der Beschäftigten die Kapitalbasis und die Liquidität verbessern. Eine Beteiligung kann auch helfen, Personalkosten vorsichtig und begrenzt zu flexibilisieren.

Letztendlich kann Mitarbeiterbeteiligung das Unternehmen als Arbeitgeber attraktiver machen und helfen, Führungs- und Fachkräfte zu gewinnen und zu halten.

 

Ein Beitrag von:

  • Stefan Stracke

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