Gesetze 30.06.2023, 13:37 Uhr

Whistleblower-Gesetz: Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber beachten sollten

Das Hinweisgeberschutzgesetz, auch bekannt als Whistleblower-Gesetz, wurde mit anderthalb Jahren Verspätung verabschiedet und wird im Juli wirksam. Es dient dem Schutz von Hinweisgebern, die auf Fehlverhalten wie Betrügereien, Korruption oder Verstöße gegen Tierschutz- und Umweltschutzregeln in Behörden und Unternehmen hinweisen.

Whistleblower-Gesetz

Whistleblower-Gesetz: Schutz für Hinweisgeber bei der Aufdeckung von Missständen in Unternehmen.

Foto: PantherMedia / designer491 (YAYMicro)

Mit anderthalb Jahren Verzögerung wurde das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet und wird im Juli wirksam. Unternehmen sind nun verpflichtet, geeignete interne Meldesysteme einzurichten und dabei bestimmte Datenschutzaspekte zu berücksichtigen.

Das Whistleblower-Gesetz betrifft Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern sowie Behörden. Laut Angaben des Statistischen Bundesamts gab es im Jahr 2021 etwa 90.000 solcher Unternehmen in der Bundesrepublik.

Top Stellenangebote

Zur Jobbörse
infraSignal GmbH-Firmenlogo
Projektleiter Steuerkabel (m/w/d) infraSignal GmbH
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Projektingenieur im Brückenbau für Neubau-, Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen (w/m/d) Die Autobahn GmbH des Bundes
Regensburg Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Bauingenieur (w/m/d) für die Projektleitung von Brücken und Ingenieurbauwerke Die Autobahn GmbH des Bundes
Nürnberg Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Abteilungsleiter (w/m/d) Konstruktiver Ingenieurbau, Lärmschutzbauwerke Die Autobahn GmbH des Bundes
Nürnberg Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Bauingenieur als Projektleiter (w/m/d) Planung Die Autobahn GmbH des Bundes
PFINDER KG-Firmenlogo
Produktentwickler (m/w/d) Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung PFINDER KG
Böblingen Zum Job 
Hitzler Ingenieur e.K.-Firmenlogo
Projektleiter im Bau-Projektmanagement (m/w/d) Hitzler Ingenieur e.K.
Düsseldorf Zum Job 
WTM ENGINEERS GMBH-Firmenlogo
BIM-Modeler (m/w/d) für den Bereich Ingenieurwasserbau WTM ENGINEERS GMBH
Hamburg, Kiel, Rostock Zum Job 
Hamamatsu Photonics Deutschland GmbH-Firmenlogo
Master / Diplom in Physik oder Elektrotechnik als Vertriebsingenieur/in für Bereich Analytical (m/w/d) Hamamatsu Photonics Deutschland GmbH
Herrsching am Ammersee Zum Job 
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus-Firmenlogo
Referentin/Referent (m/w/d) im Referat "Straßenbau" Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Mercer Stendal GmbH-Firmenlogo
Betriebsingenieur Mechanik (m/w/d) Mercer Stendal GmbH
Arneburg Zum Job 
Hamburger Hochbahn AG-Firmenlogo
Techniker / Ingenieur Elektrotechnik Wartung / Instandhaltung (w/m/d) Hamburger Hochbahn AG
Hamburg Zum Job 
Städtisches Klinikum Dresden-Firmenlogo
Ingenieur (m/w/d) Technische Gebäudeausrüstung (TGA) Städtisches Klinikum Dresden
Dresden Zum Job 
Rohde & Schwarz Österreich GesmbH-Firmenlogo
Softwareentwickler (m/w/d) Embedded Systems Rohde & Schwarz Österreich GesmbH
Singapur, Stuttgart, Berlin, München Zum Job 
Carl Zeiss Meditec AG-Firmenlogo
Applikationsingenieur (m/w/x) Carl Zeiss Meditec AG
Carl Zeiss Meditec AG-Firmenlogo
Process Engineer (m/w/x) Carl Zeiss Meditec AG
Carl ZEISS MultiSEM-Firmenlogo
Entwicklungsingenieur Elektronik (m/w/x) Carl ZEISS MultiSEM
Oberkochen Zum Job 
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)-Firmenlogo
Ingenieurinnen und Ingenieure (w/m/d) in den Fachrichtungen Versorgungstechnik und Gebäudeautomation Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)-Firmenlogo
Ingenieurinnen und Ingenieure (w/m/d) in den Fachrichtungen Elektro- bzw. Nachrichtentechnik Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
GEBHARDT Fördertechnik GmbH-Firmenlogo
Entwicklungsprojektleitung Robotik & Lagerfahrzeuge (m/w/d) GEBHARDT Fördertechnik GmbH
Sinsheim Zum Job 

Missstände in Behörden und Unternehmen aufdecken

Ziel des Gesetzes besteht darin, Hinweisgeber, die auf Fehlverhalten in Behörden und Unternehmen aufmerksam machen, vor Entlassung und Schikane zu schützen. Dazu müssen Unternehmen Anlaufstellen einrichten, die solche Meldungen vertraulich entgegennehmen und bearbeiten. Bei Verstößen gegen das Gesetz können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Zusätzlich wird beim Bundesamt für Justiz eine externe Meldestelle eingerichtet. Whistleblower haben die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie Verstöße intern oder extern melden möchten.
„Mit einem neuen Gesetz zum Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) soll deren bislang lückenhafter und unzureichender Schutz ausgebaut werden. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen“, heißt es im Gesetzentwurf.

Dabei handelt es sich u.a. um Meldungen zu Betrügereien, Korruption oder zu Verstößen gegen Tierschutz- oder Umweltschutzregeln. Hier gehe es nicht um Denunziantentum und Lappalien, „sondern um die schnelle Behebung von gravierenden Missständen“, sagte der parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Benjamin Strasser in einer Debatte zum Gesetzentwurf bereits im Mai.

Laut dem Juristen David Werdermann, dem Verfahrenskoordinator der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), stellt die Richtlinie einen wichtigen Schritt für einen verbesserten Schutz von Whistleblowern dar. Allerdings kritisierte er auch das Vorhandensein von Lücken. Durch den Kompromiss sei das Gesetz an einer entscheidenden Stelle abgeschwächt worden: der Anonymität.

Repressalien gegen Whistleblower nicht ganz zu verhindern

„Zwar verbietet das Gesetz Repressalien gegen Whistleblower, gänzlich verhindern wird es sie leider nicht“, sagte die Vorsitzende des Whistleblower-Netzwerks, Annegret Falter.

Anja Piel, Vorstandsmitglied beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), betonte, dass das Hinweisgeberschutzgesetz dazu beitragen könne, eine Unternehmenskultur zu fördern, in der Whistleblower nicht mehr als störende Querulanten angesehen werden. „Wer den Mut hat, Missstände zu melden, sollte nicht Repressalien und Nachteile befürchten müssen, sondern verdient Dank und Anerkennung“.

Hinweise per Sprachnachricht?

Die meisten großen Unternehmen nutzen bereits Meldestellen. Der Energieversorger Eon gibt an, seit 2016 über ein zentrales Hinweisgebersystem zu verfügen. Mitarbeiter und externe Personen haben die Möglichkeit, schriftlich oder per Sprachnachricht an eine spezielle Hinweisgeber-Hotline zu wenden, berichtet die dpa.

Auch für die Automobilhersteller VW, BMW und Mercedes-Benz bedeutet das Gesetz keine wesentlichen Veränderungen. Die Unternehmen gaben an, dass sie lediglich die Kommunikationsprozesse mit der Personalabteilung in Bezug auf mögliche Benachteiligung von Hinweisgebern optimieren würden.

Während in zahlreichen großen Unternehmen solche Meldestellen bereits weit verbreitet sind, sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, für kleine und mittlere Unternehmen noch etwa 10.000 Meldestellen einzurichten. Laut dem Gesetzentwurf besteht die Möglichkeit, dass sich bis zu vier Unternehmen eine Meldestelle teilen können.

Erfüllungsaufwand von etwa 200,9 Millionen Euro jährlich

Die Wirtschaft hat jährlich einen zusätzlichen Erfüllungsaufwand von etwa 200,9 Millionen Euro aufgrund des Gesetzes. Davon entfallen rund 3,1 Millionen Euro auf Bürokratiekosten für Informationspflichten. Diese Kostensteigerung resultiert hauptsächlich aus der Einrichtung interner Meldestellen, an die sich Hinweisgeber wenden können, um Informationen über Verstöße zu übermitteln. Die einmaligen Kosten für die Einrichtung solcher Meldestellen in der Wirtschaft belaufen sich auf etwa 190 Millionen Euro.

Auswirkungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Für Arbeitgeber bedeutet das Gesetz, dass sie nun verpflichtet sind, geeignete interne Meldekanäle einzurichten und sicherzustellen, dass Hinweisgeber geschützt werden. Sie müssen sicherstellen, dass die Identität der Hinweisgebenden vertraulich behandelt wird und dass keine Benachteiligung oder Schikane gegenüber den Hinweisgebern erfolgt. Unternehmen müssen die gesetzlichen Vorgaben einhalten, um mögliche Bußgelder zu vermeiden.

Für Arbeitnehmer bietet das Gesetz, wie bereits geschrieben, einen verbesserten Schutz, wenn sie Fehlverhalten oder Gesetzesverstöße in ihrem Unternehmen oder in Behörden aufdecken möchten. Nun haben sie das Recht, Missstände vertraulich zu melden, ohne dabei Nachteile befürchten zu müssen. Sonst könnten sie danach gekündigt oder gemobbt werden.

Insgesamt soll das Hinweisgeberschutzgesetz dazu beitragen, das Vertrauen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu stärken, eine transparentere Unternehmenskultur zu fördern und die Aufdeckung von Missständen zu erleichtern.

Ein Beitrag von:

  • Alexandra Ilina

    Content-Managerin beim VDI-Verlag. Nach einem Journalistik-Studium an der TU-Dortmund und Volontariat ist sie seit mehreren Jahren als Social Media Managerin, Redakteurin und Buchautorin unterwegs.  Sie schreibt über Karriere und Technik.

Zu unseren Newslettern anmelden

Das Wichtigste immer im Blick: Mit unseren beiden Newslettern verpassen Sie keine News mehr aus der schönen neuen Technikwelt und erhalten Karrieretipps rund um Jobsuche & Bewerbung. Sie begeistert ein Thema mehr als das andere? Dann wählen Sie einfach Ihren kostenfreien Favoriten.