Krankmeldung 07.01.2023, 10:57 Uhr

Elektronische Krankmeldung (eAU): Zwischen Digitalisierung und Mehraufwand

Zum 1. Januar 2023 wurde die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, genannt auch AU, durch die elektronische Krankmeldung (eAU) ersetzt. Was bedeutet das für Arbeitnehmer und für die Arbeitgeber? Und sind alle Unternehmen darauf vorbereitet?

Elektronische Krankmeldung: Gehört der "gelbe Schein" endgültig der Geschichte? Foto: PantherMedia / mschuppi

Elektronische Krankmeldung: Gehört der "gelbe Schein" endgültig der Geschichte?

Foto: PantherMedia / mschuppi

Eigentlich war es geplant, dass die Arztpraxen bereits ab dem 1. Januar 2022 die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an die gesetzlichen Krankenkassen übermitteln. „Da die erforderliche technische Ausstattung in den Praxen nicht flächendeckend sichergestellt war, gelang dieser Umstieg zu diesem Datum aber nicht“, heißt es auf der Seite der Verbraucherzentrale. Viele Ärzte hätten die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon 2022 elektronisch an die gesetzlichen Krankenkassen übermitteln können. Jetzt ist es endlich soweit: Es wird komplett auf eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) bzw. elektronische Krankmeldung umgestellt.

Was ist eine eAU?

Die Abkürzung eAU steht für „Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“. Das heißt, dass die Krankmeldung nur noch in digitaler Form erfolgt.

Top Stellenangebote

Zur Jobbörse
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Fachexperte für die Straßenverwaltung (m/w/d) Die Autobahn GmbH des Bundes
München Zum Job 
Firmengruppe Max Bögl-Firmenlogo
Entwicklungsingenieur (m/w/d) Elektrotechnik für Magnetbahnen Firmengruppe Max Bögl
Sengenthal bei Neumarkt in der Oberpfalz Zum Job 
Städtisches Klinikum Dresden-Firmenlogo
Projektleiter (m/w/d) Bau Städtisches Klinikum Dresden
Dresden Zum Job 
Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden-Firmenlogo
Professur (W2) Verfahren der Wasser-, Boden- und Luftreinhaltung Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden
Stadt Kehl-Firmenlogo
Ingenieur*in (m/w/d) Geschäftsbereichsleitung Abwasser Stadt Kehl
Technische Universität Berlin-Firmenlogo
Bibliotheksreferendar*in (d/m/w) - Beamtin*Beamter auf Widerruf - Anwärterbezüge Eingangsamt BesGr. A13 Technische Universität Berlin
ANDRITZ Küsters GmbH-Firmenlogo
Inbetriebnahme-Ingenieur (m/w/d) ANDRITZ Küsters GmbH
Krefeld Zum Job 
P+R Betriebsgesellschaft mbH-Firmenlogo
Bauingenieur / Architekt P+R-Parkhäuser (w/m/d) P+R Betriebsgesellschaft mbH
Hamburg Zum Job 
WEMAG Netz GmbH-Firmenlogo
Prozessorganisator Grundzuständiger Messstellenbetrieb (m/w/d) WEMAG Netz GmbH
Schwerin Zum Job 
Menlo Systems GmbH-Firmenlogo
Ingenieur / Techniker (m/w/d) für die Produktion von Frequenzkämmen Menlo Systems GmbH
Planegg Zum Job 
Aerologic GmbH-Firmenlogo
Engineer Aircraft Reliability & Maintenance Program (m/f/x) Aerologic GmbH
Leipzig/Halle Airport Zum Job 
THOST Projektmanagement GmbH-Firmenlogo
Consultant Digital Transformation (m/w/d) Schwerpunkte IT, Industrie und Engineering THOST Projektmanagement GmbH
Freiburg im Breisgau, Mannheim, München, Stuttgart Zum Job 
Kromberg & Schubert Automotive GmbH & Co. KG-Firmenlogo
Ingenieur für Funktionale Sicherheit (m/w/d) Kromberg & Schubert Automotive GmbH & Co. KG
Abensberg bei Regensburg Zum Job 
Hamamatsu Photonics Deutschland GmbH-Firmenlogo
Vertriebsingenieur (m/w/d) Bereich Spektrometer und Mikroskopie Hamamatsu Photonics Deutschland GmbH
Herrsching am Ammersee Zum Job 
Brüninghoff GmbH & Co.KG-Firmenlogo
Ingenieurin (m/w/divers) als Führungskraft für Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz Brüninghoff GmbH & Co.KG
Quantum-Systems GmbH-Firmenlogo
Junior Recruiter (m/f/d) Quantum-Systems GmbH
Gilching Zum Job 
Rhein-Sieg Netz GmbH-Firmenlogo
Ingenieur (m/w/d) Strategische Netzplanung Rhein-Sieg Netz GmbH
Siegburg Zum Job 
Quantum-Systems GmbH-Firmenlogo
Manager (m/w/d) Export/Zoll & Auftragsabwicklung Quantum-Systems GmbH
Gilching Zum Job 
Quantum-Systems GmbH-Firmenlogo
.Net Software Developer (Munich or Kyiv) (f/m/d) Quantum-Systems GmbH
Gilching, Kiew (Ukraine) Zum Job 
EMKA Beschlagteile GmbH & Co KG-Firmenlogo
Produktmanager für elektronmechanische Produkte (m/w/d) EMKA Beschlagteile GmbH & Co KG
Wuppertal Zum Job 

Der berühmte gelbe Schein gehört endgültig der Vergangenheit an. Als Beschäftigte muss man keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr in Papierform oder gescannt an den Arbeitgeber schicken. Mit anderen Worten: Arbeitgeber sind ab sofort verpflichtet, am Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) teilzunehmen. Damit kommt die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter voran.

eAU: Mehraufwand für Arbeitgeber

Grundsätzlich ändert es sich am Ablauf der Krankmeldung nicht viel: Wenn man krank ist, muss man spätestens am dritten Tag zum Arzt oder Ärztin gehen und sich krankschreiben lassen. Früher hat man bei einer Krankheit drei gelbe Scheine ausgehändigt bekommen: einmal – für den Arbeitgeber (ohne Diagnose), einmal für die Krankenkasse (wenn die Praxis es selbst nicht übermittelt) und einmal – für eigene Unterlagen. Danach mussten die erkrankten Mitarbeitenden den Schein für den Arbeitgeber an ihre Vorgesetzten oder Personalabteilungen schicken.
Sollten die Beschäftigten länger erkrankt sein, als es im gelben Schein angegeben war, mussten sie einen neuen Schein vorlegen. Arbeitgeber hingegen mussten nichts aktiv unternehmen. Es sei denn, sie haben eine ärztliche Bescheinigung früher (nicht nach dem 3. Tag der Erkrankung) verlangt.

Diese Procedere konnte sehr mühselig sein, wenn man beispielsweise ein hohes Fieber und deshalb keine Kraft hatte, sich um den Papierkram zu kümmern bzw. den Computer hochfahren, um die Unterlagen zu scannen und per Mail abzuschicken.

Ab jetzt sind die Arbeitgeber verpflichtet, elektronische Krankmeldung (eAU) online bei den Krankenkassen abzufragen. Sie müssen im Vergleich zu früher selbst tätig werden und aktiv die eAU abrufen. Das bedeutet, sie haben ab jetzt einen Mehraufwand .

Wie soll die elektronische Krankmeldung übermittelt werden?

Die Krankenkassen erhalten diese Daten direkt von den Arztpraxen. Die Arbeitgeber können sie von den Krankenkassen abrufen. Wenn erkrankte Beschäftigte zum Arzt gehen, erhalten sie aber trotzdem auch eine AU in Papierform (gegeben falls auf Wunsch) – allerdings nur für die eigenen Unterlagen. Schließlich kann man technische Ausfälle nicht ausschließen. Da man trotzdem eine AU in Papierform bekommt, bleibt sie als Beweismittel erhalten, falls die Übermittlung im elektronischen Verfahren fehlschlagen sollte.

Die elektronische Krankmeldung gilt für alle gesetzlich Krankenversicherte. Privat Krankenversicherte müssen nach wie vor gelbe Scheine postalisch oder elektronisch an ihren Arbeitgeber und die Krankenversicherungen übermitteln.

Elektronische Krankmeldung: Alle Änderungen in Übersicht

  • Alle gesetzlich versicherten Arbeitnehmer erhalten keine gelben Scheine mehr von den Ärzten.
  • Ärzte sind verpflichtet, Krankscheine digital an die Krankenkasse zu übersenden.
  • Arbeitgeber können die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse abrufen.

Welche Daten sind in einer eAU enthalten?

  • Dauer der voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit
  • Datum der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit
  • Information, ob es eine Erst- oder Folgemeldung ist
  • Mögliche Anhaltspunkte für einen Arbeitsunfall
  • Der Name des Arztes soll nicht mehr übermittelt werden.

Wichtig zu beachten ist, dass Arbeitnehmer trotzdem verpflichtet sind, ihrem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen, dass er oder sie erkrankt sind und wie lange sie voraussichtlich ausfallen werden. Denn es kann sein, dass die eAU erst später übermittelt werden kann.

Ausnahmen für eAU-Verfahren

Wie auf der Webseite der AOK nachzulesen ist, gibt es auch Ausnahmen für das neue Verfahren: Darunter sind u.a. Zeiten von Rehabilitations- und Vorsorgemaßnahmen, privat krankenversicherte Arbeitnehmer, Minijobs in Privathaushalten. Ausgenommen werden auch Fälle, in denen die Arbeitsunfähigkeit durch eine Zahn- und Arztpraxis im In- oder Ausland festgestellt wird, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt.
Die TK bezeichnet das neue Übermittlungsverfahren als „bequem, sicher – und umweltschonend“ und versichert, dass „dass Ihre eAU uns noch am gleichen Tag erreicht“.

Nun bleibt es abzuwarten, ob die neuen Regelungen gut umsetzbar sind und so, wie geplant, funktionieren. Am besten ist aber – gesund bleiben!

 

 

Ein Beitrag von:

  • Alexandra Ilina

    Redakteurin beim VDI-Verlag. Nach einem Journalistik-Studium an der TU-Dortmund und Volontariat ist sie seit mehreren Jahren als Social Media Managerin, Redakteurin und Buchautorin unterwegs.  Sie schreibt über Karriere und Technik.

Themen im Artikel

Zu unseren Newslettern anmelden

Das Wichtigste immer im Blick: Mit unseren beiden Newslettern verpassen Sie keine News mehr aus der schönen neuen Technikwelt und erhalten Karrieretipps rund um Jobsuche & Bewerbung. Sie begeistert ein Thema mehr als das andere? Dann wählen Sie einfach Ihren kostenfreien Favoriten.