Heiko Mell 02.01.2016, 13:12 Uhr

Wie finde ich eine Teilzeitstelle?

(In Frage 2.841 ging es um eine Mutter, die beim Wiedereinstieg nach der Elternzeit eine Teilzeitstelle suchte, aber keine fand. Sie hatte offensichtlich schon in ihrer Bewerbung um Vollzeitstellen den Teilzeitwunsch geäußert und bekam ständig Absagen. Ich riet ihr, erst im Vorstellungsgespräch die Teilzeitfrage zu diskutieren; H. Mell):

Aus eigener Erfahrung bestätige ich Ihnen, dass Ihre Empfehlung, in Bewerbungsunterlagen keine Angaben zum Teilzeitwunsch zu machen, funktioniert.

Beispiel 1: In unserem Betrieb wurde eine Stelle vakant. Die Betriebsleitung hatte intern kommuniziert, dass aus ihrer Sicht keine Teilzeitbeschäftigung vorstellbar war. Bei Bewerbungsgesprächen wurde aber festgestellt, dass die einzige infrage kommende Person in Teilzeit arbeiten möchte, am liebsten 50%.

Es wurde ein Kompromiss gefunden: 65%. Die Entscheidung hat sich bewährt, die Person ist bereits seit zwei Jahren bei uns beschäftigt.

Beispiel 2: Als meine Nachbarin nach der Elternzeit nach einer Stelle gesucht hat, stand mir das Beispiel 1 vor Augen. Ich habe ihr empfohlen, keine Teilzeitwünsche in der Bewerbung anzugeben. Ergebnis: Sie hat sich um eine Vollzeitstelle beworben und arbeitet in Teilzeit (65%). Ihr Mann hat sein Engagement auf 80% reduzieren können. Das läuft bereits 1,5 Jahre, alle drei Seiten sind zufrieden.

In beiden Beispielen haben die betroffenen Frauen mir Rückmeldung gegeben, sie seien in die Vorstellunggespräche mit dem Gedanken gegangen, dass für sie ausschließlich eine Halbtagsstelle mit der Arbeitszeit am Vormittag infrage käme. Aber dann hätten sie jeweils „diese netten Leute“ und die angenehme Atmosphäre dort erlebt – und es sei ihnen klar geworden, dass sie die Stelle unbedingt haben mussten. Und dann wären sie sich sicher gewesen, dass es „sich doch vereinbaren lässt“.

Und, das sage ich aus eigener Erfahrung, Kinder werden groß. Das bedeutet, es kommt oft der Tag, an dem Mütter überlegen, ihre Arbeitszeiten wieder aufzustocken. Nochmal vielen Dank für Ihre Kolumne.

Antwort:

Das sind wertvolle Beispiele aus der Praxis, vielen Dank auch Ihnen.

Ich nutze die Gelegenheit zum Hinweis, dass hier vonseiten der Bewerberinnen Fingerspitzengefühl gefragt ist:

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Nicht empfehlenswert ist die knallhart formulierte, plötzlich in die Diskussion hineinplatzende Aussage: „Ich kann aber nur in Teilzeit zur Verfügung stehen.“ Dabei könnten sich Arbeitgebervertreter, die in ihrer Anzeige von Vollzeit ausgegangen sind und die auch der Bewerbung nichts Gegenteiliges entnehmen konnten, düpiert fühlen, sie könnten „einrasten“ und das Gespräch abbrechen.

Hier ist taktisches Geschick angesagt. Etwa so: „Ich finde die Position hochinteressant und würde die Aufgabe sehr gern übernehmen. Nun haben wir familienintern noch nicht endgültig entschieden, welche Arbeitszeit (Voll- oder Teilzeit) für mich infrage kommt. Daher frage ich: Welche Möglichkeiten einer Teilzeittätigkeit gäbe es denn hier im ‚Notfall‘?“

Die Arbeitgebervertreter werden darauf in der Regel nicht begeistert reagieren. Dann könnte die Bewerberin wieder fragen: „Damit es kein Missverständnis gibt: Müsste ich bei meinen Planungen zu Hause also vorsichtshalber davon ausgehen, dass Sie hier keine Möglichkeit zum Kompromiss sehen? Sodass ich, wenn ich familienintern letztlich keine Vollzeit-Möglichkeit realisieren könnte, Ihnen absagen müsste (immer vorausgesetzt, Sie sind überhaupt an mir interessiert)? Ich würde das außerordentlich bedauern.“

Bei dieser Formulierung bleibt für den Arbeitgeber offen, ob er diese Bewerberin nicht vielleicht doch in Vollzeit bekommt. Und falls es Teilzeit sein muss – vielleicht wird es mit der auszuhandelnden Quote (Prozentbetrag der Vollzeittätigkeit) nicht so schlimm. Also, könnte er denken, warum die Tür vorzeitig zuschlagen? Warten wir doch erst einmal ab, wie sich die Dinge entwickeln.

Natürlich gibt es auch bei noch so geschicktem Vorgehen keine Garantie dafür, dass dieser Ansatz stets zum Ziel führt. Aber weiter als mit dem Satz in der Bewerbung „Ich bin ausschließlich an einer Teilzeittätigkeit interessiert“ kommt man auf alle Fälle. Immer vorausgesetzt, man hat als Bewerber(in) eine überzeugende Qualifikation zu bieten, (was aber stets anzustreben ist).

Frage-Nr.: 2863
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 8
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2017-02-23

Ein Beitrag von:

  • Heiko Mell

    Heiko Mell ist Karriereberater, Buchautor und freier Mitarbeiter der VDI nachrichten. Er verantwortet die Serie Karriereberatung innerhalb der VDI nachrichten. Auf Wikipedia erfahren Sie mehr zu Heiko Mell

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