Heiko Mell 01.01.2016, 08:35 Uhr

Vereinbarungen des Unternehmens werden nicht eingehalten

Ich strebe eine Top-Management-Aufgabe an. Mehrere Jahre war ich erfolgreich für einen bedeutenden …hersteller tätig, u. a. als Führungskraft beim Aufbau eines Werkes im Ausland. Seit etwa zwei Jahren bin ich von meinem zweiten Arbeitgeber, einer großen deutschen AG, als Manager für einige Jahre in unser amerikanisches Headquarter entsandt. Dort übernahm ich kürzlich die Leitung einer Division, die in Kürze mehrere hundert Mio. $ Umsatz machen wird.

Mit Übernahme dieser Aufgabe wurde mit meinem direkten Vorgesetzten in Deutschland schriftlich vereinbart, dass ich zum Hauptabteilungsleiter bzw. in den entsprechenden Rang hier in den USA befördert werden sollte. Die Aufgabe ist eine faszinierende Herausforderung, die ich auch nach Meinung meiner Vorgesetzten in Deutschland (fachlich) und USA (disziplinarisch) zur allseitig vollsten Zufriedenheit erfülle.

Eigentlich ein Traumjob, wenn nicht die schriftlich vereinbarte Beförderung versagt geblieben wäre. Trotz der Bemühungen meines Vorgesetzten in Deutschland wird mir die Anerkennung von der lokalen, rechtlich unabhängigen Einheit versagt. Nach mehreren Gesprächen mit beiden Seiten scheint die Sache festgefahren.Schon frühere schriftliche Vereinbarungen zu Beginn meines Auslandsaufenthaltes (Dienstauto, Gehaltsanpassung) wurden von der lokalen Gesellschaft in den USA nicht erfüllt. Ich akzeptierte dennoch („Take it or leave it“), da die reale Möglichkeit, in den USA zu arbeiten, für mich Priorität hatte. Jetzt ist eine Grenze erreicht, die mich zum Handeln auffordert.

Ich sehe drei Möglichkeiten:

1. Ich bewerbe mich außerhalb des Konzerns in den USA oder in Europa neu.

2. Ich beende den Auslandsaufenthalt sofort, kündige nur hier lokal und nehme die vertraglich zugesicherte Rückkehr nach Deutschland mit Übernahme aller Kosten in Anspruch. Mir ist klar, dass damit in beiden Ländern Diskussionen ausgelöst werden, die für mich nachteilig sind.

3. Ich akzeptiere die Situation und mache bis zum Vertragsende (noch etwa ein Jahr) weiter.

Ich neige zu 1 und 2 gleichzeitig, für 3 kann ich mich nicht begeistern.

Grüße aus einem traumhaften US-Staat. Mit meiner Hochachtung für Ihre Arbeit …

Antwort:

Auslandspraxis, genauer gesagt Auslandsbewährung (bitte nie den Unterschied übersehen) hat einen hohen Stellenwert. Warum? Nicht weil man im Ausland war. Das kann man auch im Urlaub haben. Sondern weil man von einem deutschen Top-Konzern zur US-Tochter geschickt werden kann, mit schriftlichen Vertragszusagen der Mutter in der Tasche, auf die seitens der Tochter nur gehustet wird. Wenn man das sowohl er- als auch überlebt hat, darf man sich auslandserfahren nennen. Also, willkommen im Club, geehrter Einsender.

Warum setzt denn die deutsche Mutter ihren Vertrag nicht einfach durch? Die optimale Antwort darauf lautet: „Tja, so ist das eben.“ Mag sein, dass es andere Verträge zwischen Mutter und (US-)Tochter gibt, nach denen letztere in ihrer Vertragsgestaltung mit deutschen Angestellten absolut frei ist – dann hätte die Mutter dem Mitarbeiter die Zusage gar nicht geben dürfen. Oder „die Amerikaner“ verdienen Geld, fühlen sich entsprechend stark und zeigen der ungeliebten deutschen Mutter einmal, was Unabhängigkeit ist. Vermutlich geht es gar nicht um den betroffenen Mitarbeiter, der steht nur so günstig.

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Mein Rat an Sie, geehrter Einsender: Das Kind ist im Brunnen, für seine „Rettung“ zahlen Sie so oder so. Es geht nur noch darum, welche Lösung Sie am wenigsten kostet.

Ihre Version 1 führt vermutlich zu schlechtem Ruf bei Mutter und Tochter (Zeugnisse, enttäuschte Referenzgeber) – und Sie wären weggelaufen, hätten als Geschlagener das Schlachtfeld verlassen und einem Top-Konzern den Rücken gekehrt.

Version 2 führt zur größtmöglichen Problemhäufung, Ihre Reputation im Konzern wäre „im Eimer“, alles wäre kaputt. Das scheidet also absolut aus.Ich rate unbedingt dazu, die Realitäten zu sehen, die unerfüllbaren Vertragsdetails als unerheblich einzustufen, das beiden Chefs auch zu sagen – und Ihren Job erfolgreich zu Ende zu machen. Eine „Niederlage“ erleiden Sie erst, wenn Sie später jemandem von den nicht realisierten Zusagen erzählen – tun Sie das nicht, ist aus der Sicht Außenstehender gar nichts passiert. Nur Ihre Gefühle wurden verletzt. Stecken Sie das weg, das wird noch öfter geschehen. Sie sind „abhängig beschäftigter Manager“ – wenn Ihnen nicht mehr geschieht bis zur Pensionierung, sind Sie zu beneiden.

In schwierigen Situationen, in denen alles nach Aktion schreit, nach Abwägung aller Aspekte überlegt „gar nichts“ zu tun, zeichnet den reifen Mann und Manager aus. Es ist kein Allheilmittel, kann aber ein Zeichen von Stärke sein.

Kurzantwort:

Wenn man als Angestellter einen „Schlag“ einstecken muss, ist scheinbar eine scharfe Reaktion angesagt. Dennoch kann es das kleinste Übel sein, einfach gar nichts zu tun. Der unbeugsame Ast bricht – der biegsame Halm übersteht den Sturm (klingt nach „China“).

Frage-Nr.: 1547
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 48
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2000-12-01

Ein Beitrag von:

  • Heiko Mell

    Heiko Mell ist Karriereberater, Buchautor und freier Mitarbeiter der VDI nachrichten. Er verantwortet die Serie Karriereberatung innerhalb der VDI nachrichten.  Hier auf ingenieur.de haben wir ihm eine eigene Kategorie gewidmet.

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