Heike Mell 01.01.2016, 05:14 Uhr

Was ist ein Sperrvermerk bei einer Stellenanzeige?

In Anzeigen lese ich oft, „Sperrvermerke“ würden beachtet. Was ist das genau, was erreiche ich damit?

Antwort:

Es geht dabei ausschließlich um solche Stellenanzeigen, bei denen das eigentlich suchende Unternehmen namentlich nicht zu erkennen ist. Es bleibt also anonym und wird mitunter nur so vage be- bzw. umschrieben, daß der Bewerber befürchten könnte, es handele sich um seinen derzeitigen Arbeitgeber. Typische Beispiele sind Inserate, die von Beratern aufgegeben werden.

Erst wenn der Bewerber diese Befürchtung hat und seinerseits den Namen des derzeitigen Arbeitgebers im Lebenslauf nicht nennen will, (was gelegentlich vorkommt) wird ein Sperrvermerk sinnvoll. Dazu schreibt man am besten unten an deutlich sichtbarer Stelle unter die Unterschrift auf das Anschreiben:“Sperrvermerk: Diese Unterlagen bitte nicht weiterleiten an die Max Müller Maschinenfabrik in München.“

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Der gewissenhafte Berater wird das beachten. Nennt aber der Bewerber schlicht im Lebenslauf seinen derzeitigen Arbeitgeber (ist üblich!), so wird der gewissenhafte Berater die Bewerbung ohnehin nicht diesem Unternehmen vorlegen.

In der Praxis sind Sperrvermerke bei Bewerbungen, die auf Berateranzeigen eingehen, denn auch eher selten. Wohl auch, weil man ja aus dem Sperrvermerk auf den derzeitigen Arbeitgeber schließen könnte …

Frage-Nr.: 1396
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 23
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 1999-06-11

Ein Beitrag von:

  • Heiko Mell

    Heiko Mell ist Karriereberater, Buchautor und freier Mitarbeiter der VDI nachrichten. Er verantwortet die Serie Karriereberatung innerhalb der VDI nachrichten. Auf Wikipedia erfahren Sie mehr zu Heiko Mell

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