Auf Fristen achten 24.08.2022, 12:28 Uhr

Arbeitslos melden: Das müssen Sie beachten

Menschen mit einer guten Ausbildung haben in der Regel gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Doch jedem kann es passieren, den Job zu verlieren. Dann ist es wichtig, zeitnah die richtigen Schritte zu gehen. Wir erklären, was zu tun ist.

Jobverlust kann jeden treffen. Wichtig: sich rechtzeitig arbeitslo melden. Foto: Panthermedia.net/ikostudio

Jobverlust kann jeden treffen. Wichtig: sich rechtzeitig arbeitslo melden.

Foto: Panthermedia.net/ikostudio

Es gibt unterschiedliche Gründe, die dazu führen können, dass Sie arbeitslos werden. Das kann zum Beispiel ein befristeter Arbeitsvertrag sein, Ihnen wird betriebsbedingt gekündigt, oder Sie beenden das Arbeitsverhältnis selbst, weil Sie mit Ihrem Arbeitsplatz nicht zufrieden sind. Ganz gleich, welcher Fall bei Ihnen vorliegt, Sie sollten sich immer möglichst schnell bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Dafür gibt es gesetzliche Fristen.

Grundsätzlich gilt: Setzen Sie sich am besten so früh es geht mit der Agentur für Arbeit in Verbindung. Das hat auch den Vorteil, dass Sie Unterstützung erhalten bei der Suche nach einem neuen Job. Im Idealfall schaffen Sie es, gar nicht erst arbeitslos zu werden, sondern finden eine neue Beschäftigung, bevor das bisherige Arbeitsverhältnis endet. Auch deshalb legt die Agentur für Arbeit so viel Wert darauf, dass Sie sich frühzeitig melden, sobald Sie von Arbeitslosigkeit bedroht sind.

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Wann muss ich mich arbeitslos melden?

Der §38 des Sozialgesetzbuches Drittes Buch schreibt den Ablauf und die Fristen vor: Zuerst müssen Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Das funktioniert am besten online und soll dabei helfen, dass Sie mit Unterstützung der Agentur für Arbeit schnell eine neue Stelle finden. Diese Meldung machen Sie so früh wie möglich: entweder sofort oder spätestens drei Monate, bevor Ihr Beschäftigungsverhältnis endet. Wenn Sie kurzfristig Ihre Arbeitsstelle verlieren, sollten Sie sich innerhalb von drei Tagen arbeitssuchend melden.

Im zweiten Schritt melden Sie sich arbeitslos. Das ist nicht verpflichtend. Möchten Sie allerdings finanzielle Unterstützung in Form von Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen, sollten Sie sich auf jeden Fall arbeitslos melden. Und das dann ebenfalls so früh wie möglich. Schließlich müssen Sie davon ausgehen, dass es eine gewisse Zeit dauert, bis Ihr Antrag bearbeitet worden ist. Arbeitslos melden können Sie sich frühestens drei Monate vor dem Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses. Spätestens aber am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit müssen Sie Kontakt zur Agentur für Arbeit aufnehmen. Versäumen Sie dies, können Ihnen möglicherweise finanzielle Nachteile entstehen.

Was ist der Unterschied zwischen arbeitssuchend und arbeitslos melden?

Die Agentur für Arbeit unterscheidet, ob Sie sich arbeitssuchend oder arbeitslos melden. Arbeitssuchend bedeutet erst einmal, dass Ihr aktuelles Beschäftigungsverhältnis bald endet oder möglicherweise schon beendet ist und Sie zu einem bestimmten Termin eine neue Stelle antreten können und wollen. Darüber müssen Sie die Agentur für Arbeit informieren. Gleichzeitig gibt Ihnen das die Chance, dass Sie mit deren Unterstützung rasch eine neue Stelle finden.

Das kann bedeuten, dass Sie nahtlos von einem Job in den nächsten wechseln. Der Vorteil: Sie müssen sich nicht arbeitslos melden, Ihr Lebenslauf weist weder eine Lücke auf, noch müssen Sie Leistungen wie Arbeitslosengeld beziehen. Klappt dieser direkte Übergang nicht, melden Sie sich arbeitslos. Es reicht nicht aus, sich nur arbeitssuchend zu melden, wenn Sie später zum Beispiel Leistungen wie Arbeitslosengeld beziehen möchten.

Was muss ich tun, wenn ich arbeitslos bin?

Sobald Ihr Beschäftigungsverhältnis endet und Sie arbeitslos werden, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit melden. Das hat vor allem zwei Gründe:

  1. Nur, wenn Sie sich rechtzeitig arbeitslos melden, können Sie auch Arbeitslosengeld erhalten.
  2. Sie sind dann über die Agentur für Arbeit sozialversichert.

Am einfachsten melden Sie online, dass Sie arbeitslos werden oder sind. Dafür müssen Sie sich einmalig auf der Website der Agentur für Arbeit registrieren und ein persönliches Kundenkonto anlegen. Anschließend stehen Ihnen zahlreiche elektronische Services, sogenannte eServices, zur Verfügung. Als Erstes füllen Sie das Formular zur Arbeitssuchendmeldung aus. Das soll dabei helfen, einen neuen Job zu finden. Danach können Sie sich arbeitslos melden, wenn Sie schon wissen, wann Ihr aktuelles Beschäftigungsverhältnis endet.

Steht der Zeitpunkt noch nicht fest, müssen Sie darauf warten. Das kann auch bedeuten, dass Sie sich spontan arbeitslos melden. In solchen Fällen geht das, wie bereits erwähnt, noch am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. In den meisten Fällen haben Sie dann Anspruch auf Arbeitslosengeld. Bedenken Sie: Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert eine gewisse Zeit. Je später Sie sich arbeitslos melden, desto wahrscheinlicher ist es, dass Sie auf eine Unterstützung warten und möglicherweise ein paar Tage oder Wochen aus eigener Tasche überbrücken müssen, bevor Ihnen das Arbeitslosengeld rückwirkend ausgezahlt wird. Wenn Sie sich nicht online arbeitslos melden möchten, können Sie das alternativ persönlich vor Ort tun. Auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über die Eingabe eines Ortsnamens oder der Postleitzahl die für Sie zuständige Agentur für Arbeit.

Was braucht man alles, um sich arbeitslos zu melden?

Ganz gleich, ob Sie sich online oder persönlich in der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden, Sie benötigen immer einen Personalausweis. Wenn Sie den digitalen Weg vorziehen, muss dafür die Online-Funktion Ihres Ausweises funktionieren. Diese ist nicht automatisch aktiviert. Das müssen Sie veranlassen. Alle neuen Ausweise enthalten einen Chip, auf dem der Nachweis der Identität gespeichert ist. Diese Daten können Sie nur in Verbindung mit einem sechsstelligen Pin freigeben. Das funktioniert in der Regel mit einem Smartphone. Ein separates Kartenlesegerät ist meistens nicht notwendig. Falls Sie Ihren Online-Ausweis noch aktivieren müssen, können Sie das über die Website vom Bundesministerium des Innern und für Heimat erledigen. Dort erfahren Sie auch alle Details, wie Sie den Ausweis aktivieren und einen neuen Pin bekommen.

Neben dem Personalausweis gibt es weitere Möglichkeiten, sich online auszuweisen:

  • mit einem elektronischen Aufenthaltstitel
  • mit einer sogenannten eID-Karte nach dem eID-Karte-Gesetz, die ähnlich funktioniert wie der Online-Ausweis
  • mit einem nationalen Ausweis von Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)

Wie lange kann man arbeitslos sein?

Die Frage, wie lange Sie arbeitslos sein dürfen, steht natürlich vor allem damit im Zusammenhang, wie lange Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben. Und die lässt sich so pauschal nicht beantworten. Das hängt damit zusammen, ob und wie lange sie pflicht- oder freiwillig versichert waren. Wer in einem klassischen Angestelltenverhältnis arbeitet, ist immer pflichtversichert. Selbstständige können sich freiwillig versichern, wenn sie dies direkt zu Beginn ihrer selbstständigen Tätigkeit beantragen.

Hinzu kommt: Sie müssen in den vergangenen 30 Monaten mindestens zwölf Monate gearbeitet haben und damit pflichtversichert gewesen sein. Die Beschäftigung darf sich auch aus mehreren kürzeren Zeiträumen zusammensetzen. Es müssen am Ende nur zwölf Monate zusammenkommen. Dann haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wie lange Sie dieses bekommen, hängt von zusätzlichen Faktoren ab.

Ihr Alter wird zum Beispiel berücksichtigt:

  • Sind Sie jünger als 50 Jahre, erhalten Sie maximal zwölf Monate lang Arbeitslosengeld. Dafür müssen Sie allerdings auch vorher 24 Monate oder länger in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, und zwar als Pflichtversicherte oder Pflichtversicherter. Waren Sie nur zwölf Monate pflichtversichert, haben Sie lediglich Anspruch auf bis zu sechs Monate Arbeitslosengeld.
  • Sind Sie älter als 50 Jahre, verlängert sich der Zeitraum in Schritten auf bis zu 24 Monate. Waren Sie befristet für acht Monate versicherungspflichtig beschäftigt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf bis zu vier Monate Arbeitslosengeld. Um die Details zu erfahren, vereinbaren Sie am besten ein persönliches Gespräch mit einer Ansprechpartnerin oder einem Ansprechpartner bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit.


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Ein Beitrag von:

  • Nina Draese

    Nina Draese hat unter anderem für die dpa gearbeitet, die Presseabteilung von BMW, für die Autozeitung und den MAV-Verlag. Sie ist selbstständige Journalistin und gehört zum Team von Content Qualitäten. Ihre Themen: Automobil, Energie, Klima, KI, Technik, Umwelt.

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