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Arbeitskampf 4.0: Menschen gegen Humanoide?

27. März 2026

In einer aktuellen Studie mahnen Experten: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich schon heute auf verbindliche Regeln für den Einsatz physischer KI verständigen. Sonst könnten die Rechte der Beschäftigten auf der Strecke bleiben.
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Persönlichkeitsschutz, Qualifizierung und Ethik gehören aus gewerkschaftlicher Sicht zu den wichtigsten Themen für die betriebliche Mitbestimmung beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) und Robotern in den Unternehmen. Dies hat eine gemeinsame Studie der Bonner Wirtschafts-Akademie (BWA), der Industriegewerkschaft IGBCE (Bergbau, Chemie, Energie) und der Denkfabrik Diplomatic Council (DC), die zum engsten Beraterkreis der Vereinten Nationen gehört (UN Consultative Status), zutage gefördert. Bei einer aktuellen Umfrage unter 150 Gewerkschaftsfunktionären und Arbeitgebervertretern nannten mehr als drei Viertel der Befragten (76 %) den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte als besonders wichtig für die Mitbestimmung, wenn KI und Robotik in den Betrieben zum Einsatz kommen. 69 % (Mehrfachnennungen waren erwünscht) hoben die besondere Bedeutung der Qualifizierung und Weiterbildung für die von den neuen Technologien Betroffenen hervor. An dritter Stelle stehen laut Umfrage ethische Leitlinien für den KI-Einsatz im Unternehmen. Als ebenfalls wichtig für die Mitbestimmung bei Künstlicher Intelligenz und Robotik stufen die Befragten den Arbeits- und Gesundheitsschutz (52 %) sowie Arbeitszeitregelungen (33 %) ein.

Rollt eine Welle von KI-Robotern auf Deutschland zu?

Studienleiter Harald Müller, Geschäftsführer der BWA und Co-Chairman im Diplomatic Council mit Zuständigkeit für das Themenfeld KI+Robotik, sagt: „Angesichts der Welle an KI-Robotern, die auf Deutschland in den nächsten Jahren voraussichtlich zurollen wird, sollten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer heute schon auf verbindliche Regeln für den Einsatz der neuen Blechgesellen mit künstlichem Denkvermögen verständigen. Für die Unternehmen ist der Einsatz der neuen Technologien unerlässlich, um international wettbewerbsfähig zu bleiben. Aber es gilt darauf zu achten, dass dabei nicht die Rechte der Arbeitnehmerschaft auf der Strecke bleiben.“

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Thomas Meiers, Landesbezirksleiter NRW bei der IGBCE erklärt: „Für uns steht fest: Der Mensch muss im Mittelpunkt bleiben. Technologische Entwicklungen dürfen nicht dazu führen, dass Menschen zu reinen Ausführenden von Maschinen werden. Gute Arbeit, Schutz der Persönlichkeit und faire Arbeitsbedingungen müssen auch im digitalen Zeitalter gesichert sein.“

Qualifizierungsoffensive für KI und Robotik

BWA-Chef Harald Müller regt unter anderem eine großangelegte Qualifizierungsoffensive in Sachen KI und Robotik an. Er sagt: „Die Belegschaften müssen rechtzeitig befähigt werden, die neuen Technologien im Betrieb einzusetzen. Das liegt auch im Interesse der Arbeitgeber, denn nur KI-kompetente Mitarbeitende können die von den Unternehmen erhofften Produktivitäts- und Kostenvorteile erzielen.“

IGBCE-Landesbezirksleiter Thomas Meiers ergänzt: „Ohne Wissen gibt es keine wirksame Mitbestimmung. Deshalb brauchen wir eine breite Qualifizierungsoffensive für Beschäftigte und Betriebsräte. Nur wer die Technologien versteht, kann ihre Einführung im Sinne der Beschäftigten aktiv gestalten.“

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Laut Umfrage gehen 62 % der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter davon aus, dass in Zukunft humanoide KI-Roboter, also dem Menschen nachkonstruierte und mit Künstlicher Intelligenz ausgestattete Maschinen, selbstständig betriebliche Aufgaben planen und ausführen können. Mehr als ein Drittel (36 %) der Befragten erwarten diese Entwicklung innerhalb der nächsten zehn Jahre. Dennoch fühlt sich nur ein gutes Viertel (26 %) der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter „gut informiert“ über KI und humanoide Roboter. „Aufklärung ist das Gebot der Stunde auf allen Seiten“, betont Harald Müller. Er erklärt: „Mangelndes Wissen führt zu Unsicherheit und diese zur Ablehnung. Als Industrienation kann sich Deutschland aber eine pauschale Ablehnung dieser neuen Technologien nicht leisten, wollen wir nicht an internationaler Wettbewerbsfähigkeit verlieren, was den Arbeitsmarkt weiter belasten würde.“

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Thomas Meiers führt aus: „Die Chancen von Künstlicher Intelligenz sind unbestritten. Sie kann Arbeit erleichtern und Prozesse effizienter machen. Aber sie darf niemals dazu führen, dass Beschäftigte an Einfluss verlieren oder unter zusätzlichen Druck geraten. Fortschritt braucht klare Regeln und starke Mitbestimmung.“

Lesetipp: Humanoide bekommen einen siebten Sinn

Akademie-Chef Harald Müller weiß aus seiner Tätigkeit bei der Denkfabrik Diplomatic Council: „Auch die Vereinten Nationen kommen bei ihrer Technologiefolgenabschätzung zu ähnlichen Ergebnissen.“ Er erinnert an die „Empfehlung zur Ethik der künstlichen Intelligenz“ der UNESCO aus dem Jahr 2021, die von 193 Staaten angenommen wurde. Daran heißt es unter anderem: „KI-Systeme dürfen nicht genutzt werden, um Arbeitnehmerrechte zu untergraben.“ Konkret wird vor den Gefahren der „invasiven Überwachung am Arbeitsplatz und diskriminierenden Algorithmen bei der Einstellung“ gewarnt.

Die zu den Vereinten Nationen gehörende International Labour Organization (ILO; Internationale Arbeitsorganisation, IAO) geht davon aus, dass KI die meisten Arbeitsplätze nicht wegrationalisieren, sondern ergänzen wird. „Es bleibt zu hoffen, dass diese globale Instanz für Themen rund um die Gestaltung der Arbeitswelt Recht behält“, sagt Harald Müller.



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