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Bundesförderung für effiziente Gebäude 27.01.2022, 09:25 Uhr

KfW: Sofortiger Stopp für Bundesförderung

Die Töpfe sind leer, die Antragsflut gewaltig. Am 24. Januar gab die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bekannt, keine Anträge für Förderungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude mehr zu bearbeiten. Das Förderprogramm wurde mit sofortiger Wirkung gestoppt. Wann es fortgesetzt wird ist offen.

Eigenheimbesitzer müssen neu planen: Seit dem 24. Januar 2022 nimmt die KfW keine Förderanträge im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude mehr entgegen. Foto: panthermedia.net/ AndreyPopov

Eigenheimbesitzer müssen neu planen: Seit dem 24. Januar 2022 nimmt die KfW keine Förderanträge im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude mehr entgegen.

Foto: panthermedia.net/ AndreyPopov

Die neue Woche begann für viele Häuslebauer mit einer äußerst unliebsamen Überraschung. Und auch zahlreiche Architekten und Planer werden von der Nachricht des Bundeswirtschaftsministeriums nicht begeistert gewesen sein. Zwar stand schon länger fest, dass die Neubau-Förderung für das Effizienzhaus 55 (EH55) Ende Januar 2022 auslaufen wird, dass kurzfristig aber auch alle weiteren im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vorgesehenen Förderprogramme ausgesetzt werden, überrascht.

Antragsflut sprengt Fördertopf

Die Begründung: Die enorme Antragsflut im Monat Januar – insbesondere für Anträge für die EH55-Neubauförderung – hat die bereit gestellten Mittel deutlich überstiegen. Allein im Zeitraum November 2021 bis 24. Januar 2022 seien bei der KfW Anträge in Höhe von über 20 Milliarden Euro Fördervolumen eingegangen. Dadurch seien die bereitgestellten Haushaltsmittel bereits ausgeschöpft, eine Aufstockung aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung derzeit nicht absehbar. Daher habe der Vorstand der KfW nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gemeinsam beschlossen, die Bundesförderung für effiziente Gebäude der KfW mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp zu belegen.

Welche Förderprogramme sind betroffen?

Seit dem 24. Januar 2022 können keine neuen Anträge für Fördermittel für die KfW-Programme in der Bundesförderung für effiziente Gebäude gestellt werden. Dies gilt für alle drei KfW-Programmbereiche: Für das Effizienzhaus / Effizienzgebäude 55 im Neubau, das Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 im Neubau sowie für energetische Sanierungen. Alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp am 24. Januar 2022 eingegangen sind (hierbei handelt es sich um rund 24.000 Anträge) würden von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und die förderfähigen genehmigt. Wichtig in diesem Zusammenhang: Der Förderstopp gilt nicht für die BEG-Förderprogramme des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) für Einzelmaßnahmen (beispielsweise Heizungssanierung). Diese laufen unverändert weiter.

Werden die Förderprogramme fortgesetzt?

Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten werde vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel in Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme in der Bundesregierung zügig entschieden, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Generell soll die Gebäudeförderung neu ausgerichtet werden. Hierbei gehe es darum „eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.“ Um keine Liquiditätslücken für baureife Projekte auf Seiten der Antragsteller entstehen zu lassen, prüfen Bundesregierung und KfW ein Darlehensprogramm, das Kredite für alle Antragsteller anbietet, deren Anträge nicht bewilligt wurden. Auf diese Weise wolle man etwaige Härtefälle bei privaten Bauherren abfedern. Auch die KfW-Förderung für energetische Sanierungen werde wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind.

Ausgesetzte KfW-Förderung: Programmstopp mit Ansage?

Bereits 2021 war die Nachfrage größer als die vorhandenen Mittel. Die ehemalige Bundesregierung stockte den Fördertopf für die BEG deshalb mehrmals auf: 5,8 Milliarden Euro wurden durch den Haushaltsausschuss am 24. Juni 2021 bereits genehmigt, weitere 5,7 Milliarden Euro kamen im September hinzu. Insgesamt stand für die BEG im vergangenen Jahr somit ein Neuzusagevolumen von 11,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Diese „Rekordsumme“, so der damalige Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, sei gut angelegtes Geld für Klimaschutz und für Arbeitsplätze. Allerdings waren zu diesem Zeitpunkt bereits Fördergelder in Höhe von 10,6 Milliarden Euro bewilligt. Für das Gesamtjahr rechne er (so Altmaier im September 2021) mit Bewilligungen „von über 15 Milliarden Euro, vielleicht sogar mit bis zu 18 Milliarden Euro.“

 

 

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