Heiko Mell ist Karriereberater, Buchautor und freier Mitarbeiter der VDI nachrichten. Er verantwortet die Serie Karriereberatung innerhalb der VDI nachrichten. Hier auf ingenieur.de haben wir ihm eine eigene Kategorie gewidmet.
Ich bin seit mehr als fünf Jahren als Ingenieur tätig, mehr als drei Jahre davon beim zweiten Arbeitgeber. Ich werde dort als „Engineer“ geführt, die nächsthöhere Bezeichnung ist der „Senior Engineer“.
Meine jährliche persönliche Bewertung fällt normalerweise leicht überdurchschnittlich aus (3+ auf einer Skala von 1/Überflieger bis 5/ungenügend), wobei ich dazusagen muss, dass im Unternehmen darauf geachtet wird, dass der Abteilungsdurchschnitt ziemlich genau „3“ sein soll.
Nun stellt sich mir die Frage, ob ich in naher Zukunft mit einer Beförderung rechnen kann. Sollte ich diese vielleicht sogar fordern oder sollte ich nur abwarten? Falls ich den Arbeitgeber wechseln sollte, bevor ich befördert werde: Kann ich beim neuen Arbeitgeber fordern, als „Senior Engineer“ eingestellt zu werden, ohne überheblich zu erscheinen?
Ich bin angehender Maschinenbaustudent. Nach längerem Überlegen habe ich mich für die TU … entschieden. Dort bietet man neben dem Bachelor/Master zum kommenden Einstiegssemester noch den „alten“ Diplomstudiengang an. So stellen sich mich (aber, aber, Herr Student in spe; H. Mell) die Frage, ob dieser Studiengang noch zeitgemäß ist bzw. wie es um seine Wertigkeit bei den Unternehmen in ca. fünf Jahren bestellt ist.
Frage: Ich suche eine Empfehlung für ein Schreiben, das wahrscheinlich jeder gerne aufsetzt, wenn er es denn braucht: die Kündigung auf eigenen Wunsch. Was sollte in ein Kündigungsschreiben rein? Wem übergebe ich das Kündigungsschreiben, der Personalabteilung oder meinem direkten Vorgesetzten? Grund für die Kündigung ist der Wunsch, mich neuen Aufgaben widmen zu wollen, hinzu kommt noch der Wechsel des Fachgebietes. Ich bin seit Längerem als externer Mitarbeiter bei einem Automobilkonzern eingesetzt. Der Auftrag, für den mein (Verleih-)Arbeitgeber tätig ist, wurde gerade erst verlängert. Sollte ich die Mitteilung meines Ausscheidens beim Kundenunternehmen meinem Chef überlassen oder sollte ich selber vorher schon ein Gespräch mit dem Vorgesetzten beim Kunden suchen? Gefühlsmäßig würde ich zu Letzterem tendieren. Antwort: Entsprechend den drei Absätzen Ihrer Frage antworte ich in drei Teilen, die ersten beiden sind allgemeingültig, betreffen also das klassische „feste“ Arbeitsverhältnis. Die besondere Situation der Arbeitnehmer-Verleihung kommt erst im dritten Teil. 1.1 Formal reicht ein an den Arbeitgeber gerichtetes Schreiben etwa dieses Inhalts völlig aus: „Sehr geehrte Damen und Herren,hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis zum … (Datum des letzten Arbeitstages gemäß vertraglicher Kündigungsfrist). Mit freundlichen Grüßen(Datum, Unterschrift).“ Die Formulierung „auf eigenen Wunsch“ verwendet man nicht. Sie taucht später im Zeugnis auf – weil es eine Kündigung auf Ihren Wunsch hin war, nicht etwa weil Sie das so ausgedrückt hätten. Es handelt sich um eine Besonderheit der Zeugnisgestaltung, nicht des Kündigungsschreibens. Wählen Sie immer die Schriftform, sie ist ohnehin in den meisten Verträgen vorgeschrieben. 1.2 Wenn Sie sich in einem halbwegs vernünftig laufenden Arbeitsverhältnis befinden, brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen über einen eventuellen Postweg per Einschreiben, über die Mitnahme eines Zeugen bei Abgabe der Kündigung, über eine Quittung der Personalabteilung oder über die denkbare „Ausrede“ des Arbeitgebers, er habe die Kündigung nie erhalten (mit der Konsequenz, dass Sie dann gleichzeitig zwei Arbeitsverhältnisse hätten). So etwas macht niemand. Wenn Sie sich jedoch im „Kriegszustand“ mit dem Arbeitgeber befinden, wenn nur noch über Anwälte miteinander gesprochen wird etc., dann sollten Sie sich auch für den Kündigungsablauf rechtlichen Rat holen. 1.3 Standard-Adressat der schriftlichen Kündigung ist die Personalabteilung. Aber: Ihr Vorgesetzter, dessen Wohlwollen Sie für die anschließende Formulierung des Arbeitszeugnisses oder für die spätere Abgabe von Referenzen noch brauchen, sollte unter keinen Umständen(!) erst durch einen Anruf der Personalabteilung von Ihrer Kündigung erfahren. Das wäre eine ziemliche Blamage für ihn, die er Ihnen übel nehmen würde. Denn von einer Führungskraft wird erwartet, dass sie weiß, was in ihrem Zuständigkeitsbereich vorgeht. Also: Sie informieren Ihren Vorgesetzten mündlich, überreichen ihm ggf. eine Kopie der Kündigung (keinesfalls zwingend erforderlich) und übermitteln im Anschluss daran der Personalabteilung Ihr Kündigungsschreiben. 1.4 Das war die „Pflicht“, jetzt kommt die „Kür“ einer solchen Kündigung. Sie umfasst zwei Elemente: a) die Information des Vorgesetzten:Wenn Sie ein guter Mitarbeiter sind – und eigentlich reden wir hier nur von solchen -, dann ist Ihre Kündigung für Ihren Chef die Ansage eines unangenehmen Verlustes. Versuchen Sie, Ihre Information nicht so hinüberzubringen, dass sie wie ein Schock empfunden wird.Planen Sie ein paar Minuten für das Gespräch ein. Sagen Sie einleitend etwas Nettes (wie gern Sie dort arbeiten, wie viel Sie lernen konnten, wie wertvoll seine Unterstützung für Ihre Arbeit war – irgendetwas in dieser Art). Dann wäre es hilfreich, wenn Sie auf irgendeinen konkreten Punkt innerhalb Ihres Verhältnisses Bezug nehmen könnten, z. B.: „Sie erinnern sich, dass ich in der letzten Zeit mehrfach die Frage gestellt hatte, wie es mit mir weitergehen könnte. Leider konnten Sie mir wegen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage keine konkreten Hoffnungen machen, was ich ja auch absolut verstanden habe. Aber nun habe ich ein Angebot eines Unternehmens vorliegen, von dem ich zumindest glaube, dass sich meine Erwartungen dort erfüllen werden. Ich habe mich entschlossen, dieses Angebot anzunehmen. Die Entscheidung habe ich mir nicht leicht gemacht, schließlich gebe ich hier einiges auf, das mir etwas bedeutet hat. Vielleicht mache ich ja auch einen Fehler, das weiß man immer erst hinterher. Aber bei Ihnen möchte ich mich schon jetzt für die gute, für mich sehr wertvolle Zusammenarbeit bedanken. Die schriftliche Kündigung gebe ich bei der Personalabteilung ab. Ich habe Ihnen eine Kopie mitgebracht.“ b) das Kündigungsschreiben:Dann lautet ein „Kür“-Schreiben einer Kündigung etwa so: „Sehr geehrte Damen und Herren,hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis zum …Ich betone bei dieser Gelegenheit ausdrücklich, dass ich hier sehr gern gearbeitet habe. Dabei habe ich viel lernen können. Ebenso dankbar bin ich für das Vertrauen, das meine Vorgesetzten mir entgegengebracht haben und die aus meiner Sicht stets als angenehm empfundene Zusammenarbeit. Ich habe mich nun zwar entschlossen, ein anderes Angebot anzunehmen, die Entscheidung ist mir aber, das sage ich gern, nicht leichtgefallen.Mit freundlichen Grüßen(Datum, Unterschrift)“ Mit so einem Schrieb lebt nicht nur Ihr Arbeitgeber irgendwie besser (das sind auch nur Menschen), auch Ihr Chef hat, wenn er seinen Chef über Ihr Ausscheiden informiert, „etwas Nettes“ vorzuweisen, wenn er die Kopie Ihrer Kündigung vorlegt. 1.5 Zwei mögliche Vorgehensweisen sind tabu: – die Kündigung am letztmöglichen Tag im Rahmen Ihrer Kündigungsfrist. Letztere dient dazu, dass Ihr Chef Zeit für die Suche nach einem Nachfolger hat, das würden Sie ihm nun erschweren. Sie würden juristisch korrekt handeln, aber Ihren Chef verärgern. Manchmal sind die Verhältnisse so, dass es nicht anders geht, dann entschuldigen Sie sich für diesen „unschönen Termin“, an dem Sie kündigen und sagen Sie beispielsweise, Sie hätten den neuen Arbeitsvertrag wegen irgendwelcher Probleme erst seit gestern vorliegen, daher könnten Sie leider erst in der allerletzten Minute kündigen, was Sie sehr ungern so gestalten würden. – jegliche Art von kritischen Äußerungen über die Verhältnisse beim bisherigen Arbeitgeber. Die schmerzlich vermisste Gehaltserhöhung bleibt ebenso unerwähnt wie die „ungerechte Behandlung“ durch den Chef. Ein aufrechter Mensch, der sich beklagen will, tut das vorher. Wer es anlässlich oder nach der Kündigung ausspricht, muss damit rechnen, dass man sein Vorgehen als „billig“ einstuft. 2.1 Nennen Sie im Kündigungsschreiben und möglichst auch im Gespräch von sich aus überhaupt keine Gründe für Ihren Wechsel. Wird nachgefragt, äußern Sie sich so allgemein wie es geht. Vor allem triumphieren Sie nicht etwa: „Sie haben mich nie befördern wollen, der […]
In „Service für Querleser“ zur 2.340. Frage (VDI nachrichten v. 07.08.2009) schreiben Sie: „Zeitgleich lassen sich zwei so umfassende Projekte wie Schwangerschaft und Arbeitgeberwechsel kaum realisieren.“ Sie kennen doch den Unterschied zwischen den Begriffen „zeitgleich“ und „gleichzeitig“. Sie verwenden das Modewort „zeitgleich“ unpassend zum Aussageinhalt. Ich sehe darin eine Verunglimpfung der deutschen Sprache.
Denken Sie darüber nach?
Ihre Ausführungen bezüglich der Unterschiede zwischen FH- und Universitätsstudiengängen (Nr. 2326 + 2327) sind sehr interessant und entsprechen auch meinen Erfahrungen.
In diesem Zusammenhang ist mir aufgefallen, dass manche Fachhochschulabsolventen den Zusatz (FH) in ihrem Titel weglassen. Ist das namensrechtlich legitim? Wie ist Ihre Meinung dazu?
Wie ist es zu bewerten, wenn die Geschäftsleitung eines Unternehmens anordnet, die Titelzusätze (FH), (BA) auf den Visitenkarten und in E-Mail-Anhängen wegzulassen?
Ist einem Universitäts-Absolventen zu empfehlen, seinem Titel den Zusatz (TH) hinzuzufügen?
Frage/1: Ich habe einen Firmenwagen zur privaten Nutzung und dieser wird über die 1 %-Methode abgerechnet. Dadurch wird mein (fixes) Bruttogehalt imaginär erhöht, um entsprechend versteuert zu werden. Die spannende erste Frage: Welches Bruttogehalt setze ich beim Gehaltsvergleich an?
Frage/2: Wenn ich genau zu rechnen versuche, dann fällt das zuungunsten des Arbeitnehmers aus. Wenn ich meinem Arbeitgeber vorschlagen würde, auf den Wagen (oder zumindest die private Nutzung) zu verzichten, was wäre dann mein korrektes Bruttogehalt? Das ursprüngliche Fixgehalt ohne oder mit Berücksichtigung des Firmenwagens?
Wie stark wird in der beruflichen Praxis zwischen Techniker und Ingenieur in Bezug auf den Schwierigkeitsgrad der Aufgaben unterschieden? Die Frage ist deshalb wichtig, weil ich mein FH-Studium nur mit der obligatorischen Note „gut“ abgeschlossen habe und mittlerweile Zweifel bekomme, ob ich den beruflichen Anforderungen, die an einen Ingenieur gestellt werden, gewachsen bin. Daher habe ich mich auf Technikerpositionen beworben und auch eine Zusage erhalten. Wie ist Ihre Meinung dazu?
Seit Mitte meines Studiums lese ich Ihre Karriereberatung. Den Inhalt empfinde ich als sehr praxisbezogen und Ihren Schreibstiel als sehr schöne Verpackung, von belustigend bis sarkastisch (wenn Sie weiterhin meinen Schreibstil mit dem Stiel eines Besens gleichsetzen, drohen Ihnen zusätzliche Kostproben, H. Mell).
Meine Frage betrifft den Familienstand im Lebenslauf: Gibt es eine offizielle Bezeichnung für „als Paar zusammenlebend“?
Manche Bewerbungsempfänger lesen aus dem Familienstand verschiedene Einsatzkriterien ab. Zum Beispiel: ledig = unabhängig, frei einsetzbar, überstundentauglich …; verheiratet und Kinder = gebunden, nicht mehr flexibel, kann managen …
Mein privater Werdegang ist: ledig; dann verheiratet mit einem Kind; dann geschieden (hier ist die Angabe zum Kind schon schwierig für einen Vater, der sein Kind nur alle 14 Tage hat); jetzt zusammenlebend (der Mann mit jenem zeitweise präsenten Kind, die Frau mit einem immer anwesenden Kind).
Laut Gesetz habe ich den Status geschieden, der mir persönlich absolut nicht gefällt und die Realität falsch beschreibt. Mein Familienstand ist eigentlich, so empfinde ich es, verheiratet.
Frage: Ich werde meine Stelle wechseln und habe ein Abschluss-Mitarbeitergespräch mit meinem Chef gehabt. Dabei haben wir mein Abschlusszeugnis durchgesprochen, bevor er die Bewertung an die Personalabteilung als Basis für ein offizielles Zeugnis weiterleitet.
Mein Chef hat mich früher immer gelobt und sich auch gewünscht, dass ich länger geblieben wäre. Er hat ganz offen gesagt, dass er lange gezögert hat, ob er mir die Höchstnote gibt oder nicht. Er hat sich aber dagegen entschieden, da er meint, dass ich noch einiges an „Verbesserungspotenzial“ habe (um ehrlich zu sein, muss ich ihm dabei recht geben).
Als Gesamtbeurteilung hat er mir deswegen die zweitbeste Bewertung gegeben: „Der Mitarbeiter hat mit seinen Leistungen unsere volle Anerkennung gefunden.“ Noch besser wäre: „… in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung …“
So wie ich es interpretiere, habe ich die Note 2 (gut) bekommen. Wenn ich aber mit Freunden und Bekannten spreche, dann gibt es keinen, der eine schlechtere Bewertung als „volle Anerkennung“ oder „volle/vollste Zufriedenheit“ bekommen hat. Damit wäre die Bewertung, die ich von meinem Chef bekommen habe, eine höchst mittelmäßige.
Da mein Chef mir wirklich eine gute Note geben wollte, stelle ich mir die Frage, ob seine Bewertung wirklich die war, die er beabsichtigt hatte.
Wird der neue Arbeitgeber denken, dass es sich um einen guten oder nur um einen durchschnittlichen Mitarbeiter handelt, wenn er das Zeugnis liest?
Antwort: Das Verwenden dieser Begriffe für die Menschen um uns herum unterliegt einem steten – zum Glück allmählichen – Wandel. Und nicht immer wandelt sich etwas zum Besseren (nur Berufs-Sanierer und notorische Fortschritts-Gläubige scheinen vom Gegenteil überzeugt zu sein). Derzeit liest man, in Zeugnissen beispielsweise oder in Bewerbungen, die unwahrscheinlichsten Begriffe für geradezu simple Tatbestände. Das reicht im Ergebnis von „schwer verständlich“ bis „schlicht falsch“. Fangen wir oben an: „Vorgesetzter“ ist gängig, einprägsam, nie falsch und spiegelt wider, worum es geht. „Chef“ ist ebenso gängig, hat aber einen umgangssprachlichen Touch, gilt für Vorgesetzte erst etwa ab Abteilungsleiter aufwärts und taugt besser fürs Gespräch als für Bewerbungsanschreiben und gar nicht für Zeugnisse. „Ich berichte an …“ umschreibt dieses höhere Wesen, verzichtet auf seine klare Einstufung, unterstreicht grundsätzlich aber ebenfalls die Tatsache, dass „der da oben“ mehr in der Hierarchie darstellt als Sie. Häufig wirkt diese Darstellung leicht affektiert. In komplexen, oft auch noch internationalen Matrixstrukturen ist diese Bezeichnung jedoch oft der einzige Weg, schwierige mehrdimensionale Abhängigkeitsverhältnisse zu verdeutlichen. „Führungskraft“, in diesem Zusammenhang ausschließlich mit dem Zusatz „meine“, wird als moderne Variante in vielen Unternehmen ganz offiziell für den eigenen Chef verwendet. „Manager“ findet sich in dem Zusammenhang gar nicht. Es ist eine allgemeine Bezeichnung für den Inhaber einer verantwortungsvollen Position, der nicht zwingend Personal führt. „Mein Manager“ taugt vielleicht als individuelle Liebeserklärung, sonst jedoch nicht. Zur zweiten Kategorie: „Kollegen“ nennt die Gewerkschaft alle ihre Mitglieder und gelegentlich tituliert der Betriebsrat so die Gemeinschaft aller wahlberechtigten Mitarbeiter „seines“ Unternehmens. Im Sinne einer präzisen Darstellung gilt Kollege nur für die Inhaber von Positionen in vergleichbaren hierarchischen Ebenen. Für den Sachbearbeiter sind alle anderen ausführenden Personen Kollegen, für den Abteilungsleiter die anderen mittleren Führungskräfte. Ein Bereichsleiter, der den Vorstand oder die Geschäftsführung als Kollegen bezeichnet, greift entschieden zu hoch.“Kollege“ im Zusammenhang mit unterstellten Positionsinhabern ist schlicht falsch („… führte er seine Kollegen zielstrebig …“). Über die Inhaber der Positionen in den nachgeordneten Ebenen: „Mitarbeiter“ sind zunächst einmal pauschal alle „Beschäftigen“ des Unternehmens. In Verbindung mit „seine“ resp. „meine“ werden daraus diejenigen Beschäftigten, denen man vorgesetzt ist bzw. die dem Erzähler unterstellt sind. „Untergebene“ gibt es nicht (mehr). Also schon noch, aber der Begriff ist antiquiert. „Ist/sind mir gegenüber berichtspflichtig“ gilt als nicht unkorrekt, wirkt aber leicht geschraubt.Also bis dahin: Mit den Wörtern „Vorgesetzter“, „Kollegen“ und „Mitarbeiter“ für die Personen über, neben und unter Ihnen machen Sie grundsätzlich nichts falsch. Man kann aber aus dem Thema durchaus noch etwas mehr herausholen: „Meine Führungskraft“ ist im Sprachgebrauch immer nur der Chef über mir. „Meine Führungskräfte“ als Bezeichnung für meine Vorgesetzten der verschiedenen Ebenen (Chef, Chef-Chef usw.) ist unüblich. Es könnten so die zwei mir unterstellten Abteilungsleiter bezeichnet werden, aber tun Sie das wegen fehlender Klarheit lieber nicht – die wären dann besser „mir unterstellte“ oder „die mir nachgeordneten“ Führungskräfte. Für die Chefs in gerader Linie über Ihnen ist „meine Vorgesetzten“ unmissverständlich, „meine Vorgesetzten und die anderen Führungskräfte dieser Ebenen“ bezeichnet die gesamte Managementebene über Ihnen. Ach ja: eigentlich dürfen Sie jemandem, an den Sie „berichten“, durchaus an den Kopf werfen: „Sie können zwar meine Berichte erwarten, aber von Ihrem Recht auf Anweisungen an mich ist nirgends die Rede.“ Tun Sie es lieber nicht. Nur die Begriffe ändern sich, die wirklichen Strukturen haben ein zähes Beharrungsvermögen. Und: Gelegentlich bin ich froh, dass ich das System nicht geschaffen habe, sondern es „nur“ interpretieren muss. Oder besser: Ich berichte Ihnen darüber. Aber Weisungsrecht mir gegenüber haben Sie deshalb noch nicht. Obwohl ich durchaus weisungsgebunden bin: Schließlich bin ich verheiratet. Aber das ist ein ganz anderes Thema. Kurzantwort: Das Verwenden dieser Begriffe für die Menschen um uns herum unterliegt einem steten – zum Glück allmählichen – Wandel. Und nicht immer wandelt sich etwas zum Besseren (nur Berufs-Sanierer und notorische Fortschritts-Gläubige scheinen vom Gegenteil überzeugt zu sein). Derzeit liest man, in Zeugnissen beispielsweise oder in Bewerbungen, die unwahrscheinlichsten Begriffe für geradezu simple Tatbestände. Das reicht im Ergebnis von „schwer verständlich“ bis „schlicht falsch“. … Frage-Nr.: 323 Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 15 Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2008-04-09