Heiko Mell ist Karriereberater, Buchautor und freier Mitarbeiter der VDI nachrichten. Er verantwortet die Serie Karriereberatung innerhalb der VDI nachrichten. Hier auf ingenieur.de haben wir ihm eine eigene Kategorie gewidmet.
Seit langem lese ich Ihre „Karriereberatung“. War ich anfangs sehr kritisch gegenüber Ihren Erklärungen, kann ich nach fast zwanzig Berufsjahren sagen, dass Ihre Beiträge den „Nagel auf den Kopf“ treffen: eine Pflichtlektüre für alle, welche sich dem Thema Karriere verschrieben haben. Ihre Hintergrundinformationen, Erklärungen und Ratschläge verwende ich nicht nur für mich, sondern vielfach bei Personalgesprächen mit meinen Mitarbeitern.
Mein bisheriges Berufsleben hat sich positiv entwickelt: Ich bin Leitender Angestellter bei einem großen Unternehmen mit P&L-Verantwortung und ich genieße das Vertrauen meiner Führungskräfte. Details entnehmen Sie bitte meinem beigefügten Lebenslauf.
Ich wurde angesprochen, um die Aufgabe des Vorstandsvorsitzenden eines kleinen Unternehmens zu übernehmen. Dieses Unternehmen hat seinen Schwerpunkt in der gleichen Industrie, in der ich momentan tätig bin und die Aktien werden öffentlich gehandelt.
An dieser Aufgabe würde mich reizen, dass ich hier mein „eigenes“ Unternehmen leiten könnte und mich mit allen Belangen eines Aktienunternehmens auseinandersetzen könnte.
Kann es im Hinblick auf die weitere Karriereentwicklung überhaupt zielführend sein, ein solch kleines Unternehmen zu übernehmen?
Kürzlich habe ich einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Die Alternative wäre eine betriebsbedingte Kündigung gewesen (bei der man sich vor dem Arbeitsgericht wiedergetroffen hätte).
Bei meinen bisherigen Bewerbungen habe ich die Tatsache immer verschwiegen, da ich erst in ca. vier Wochen freigestellt sein und in vier Monaten ausscheiden werde. Ich habe bisher immer eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende angegeben und hoffe sehr, eine Stelle zu finden, bevor ich diese Aufhebung/Freistellung nicht mehr leugnen kann.
Bei einem VDI nachrichten-Recruiting-Tag hatte ich ein Beratungsgespräch mit einem Karriereberater. Dieser hatte mir empfohlen, den Aufhebungsvertrag als Grund für den Wechsel anzugeben, da er mit diesem Umstand bei einer Stellenbesetzung keine Probleme hätte. Von einem anderen Personalleiter habe ich zu hören bekommen, dass er nur Leute aus einer sicheren Position einstellen würde – und keine arbeitslosen, die es nur eilig hätten, einen Job zu bekommen.
Mir stellen sich nun folgende Fragen: …
Vor einer Reihe von Jahren habe ich (w.) meine jetzige Stelle als … angenommen. Wegen des Nachwuchses arbeite ich seitdem nur in Teilzeit. Soll in meinem Arbeitszeugnis die Wochenstundenzahl angegeben werden?Einerseits könnte man bei Erwähnung der tatsächlichen Arbeitszeit positiv bewerten, dass die genannten Leistungen im günstigen Verhältnis zur eingeschränkten Stundenzahl stehen. Andererseits könnte negativ gewertet werden, dass ich in diesen vielen Jahren durch die Teilzeit weniger Berufserfahrung erwerben konnte.
Falls das Arbeitszeugnis keinen Hinweis auf Teilzeit erhalten sollte, muss dann bei Bewerbungen in Anschreiben oder Lebenslauf die Wochenstundenzahl angegeben werden?
Mit einer anonymen Veröffentlichung bin ich prinzipiell einverstanden.
Das mittelständische Unternehmen, bei dem ich seit … Jahren als Leiter … … tätig bin, hat einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Bisher habe ich jedoch noch keine Kündigung erhalten.
1. Soll ich jetzt ein Zwischenzeugnis beantragen oder mich ohne Nachweise über die derzeitige Tätigkeit woanders bewerben?
2. Wie formuliert man den Insolvenztatbestand in einem Zeugnis?
3. Erwähne ich im Bewerbungsschreiben das Insolvenzverfahren? Wie könnte man das formulieren?
Frage: Ich schreibe aus Arbeitgebersicht. In unserer Forschung und Entwicklung kommen zahlreiche Ingenieurstudenten als Praktikanten zum Einsatz. Für die weitere Karriere wünschen sich diese Studenten häufig ein Zeugnis, bei dem auch die Leistung bewertet wird. Dabei kommt es immer wieder zu Verstimmungen.
Die Praktikanten erwarten auch bei nur dreimonatiger Beschäftigung ein sehr ausführliches, jedes Tätigkeitsdetail umfassendes Zeugnis – und sind unzufrieden, wenn es „nur“ eine Seite lang ist. Sie sind vielfach hochmotiviert; daraus entsteht eine Erwartungshaltung an die Leistungsbewertung, die in allen Punkten „sehr gut“ umfassen soll.
Ich will weder nur reine Bestätigungen, noch ausschließlich nette Super-Zeugnisse ausstellen.
Frage: Mir soll nach kurzer Dienstzeit gekündigt werden (Auftragsmangel). Man lässt mir die Wahl, „auf eigenen Wunsch“ oder „aus betrieblichen Gründen“ im Zeugnis zu bekommen.
Gelegentlich lese ich etwas über „Referenzadressen“, habe aber noch nie Näheres darüber gehört. Wie bekommt man eine solche Adresse, ist die Referenz ähnlich zu sehen wie ein Zeugnis? Kann ein Bewerbungsempfänger Referenzen verlangen?
Frage: Nach dem Studium trat ich vor zehn Jahren meine erste Stelle in einem Tochterunternehmen der XY AG an. Dort bin ich mittlerweile als … tätig.Mein „übernächster“ Vorgesetzter (Abteilungsleiter) wird in Kürze aus dem Unternehmen ausscheiden. Somit stellt sich mir die Frage, ob ich ihn um ein Zwischenzeugnis bitten soll oder ob das eher ein Signal für das Unternehmen ist, dass hier jemand wechselwillig ist.
Welche Bedeutung kann ein solches Zwischenzeugnis überhaupt haben? Kann es für einen in- oder externen Wechsel wichtig sein?
In unserer Studenten-WG schreiben wir in diesen Tagen Bewerbungen. Dabei herrscht Unklarheit bei der Frage, wie Fremdsprachenkenntnisse einzustufen sind.
Was wird von einem Bewerber erwartet, der „Englisch gut“ schreibt, was von jemandem mit „sehr gut“? Ab wann spricht man von „verhandlungssicher“ und welche Abstufungen gibt es noch?
Außerdem fragen wir uns, ob es sinnvoll ist, ein Latinum, ein Hebraicum oder ein Graecum anzugeben.
Gleichzeitig danke ich für Ihre wertvollen Tips in Ihrer Serie.
Welche Rolle spielt die in Ratgeberbüchern gelegentlich zu lesende Frage, ob ein Bewerbungsanschreiben länger sein darf oder mit einer Seite auskommen muß?