Gesetzliche Rente 17.06.2011, 12:10 Uhr

Rente: Wer künftig früher aussteigen darf

Ab 2012 steigt das gesetzliche Renteneintrittsalter stufenweise an. Die Rente mit 67 ist das – vorläufige – Ziel. Wer früher in den Ruhestand gehen möchte, muss Abschläge hinnehmen oder besonders lange eingezahlt haben.

Es wird ernst. Letztmals können in diesem Jahr Arbeitnehmer ohne Abschlag bei der Rente mit Vollendung des 65. Lebensjahres aus dem Beruf ausscheiden. Und dabei möchten viele noch nicht einmal so lange arbeiten. „Das durchschnittliche Alter der Männer beim Renteneintritt lag 2009 bei 63,5  Jahren, von Frauen bei 62,9 Jahren“, erklärt Bruno Glanz von der Deutschen Rentenversicherung in Berlin.

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Nach Ansicht der OECD führt dennoch kein Weg an einem noch längeren Arbeitsleben vorbei. Im OECD-Bericht zur Alterssicherung vom März diesen Jahres heißt es: „Die Rentenbezugszeit steigt mit der Lebenserwartung der Menschen kontinuierlich an: In Deutschland leben Männer heute ab dem gesetzlichen Renteneintrittsalter noch durchschnittlich 17 Jahre (Frauen 20,7), 2050 werden sie den Prognosen nach schon für 20,3 Jahre Rente beziehen (Frauen 24,4).“

Gothaer-Studie: 84 % würden gerne früher als mit 67 in Rente gehen

Laut einer Studie im Auftrag der Gothaer Lebensversicherung würden 84 % der deutschen Arbeitnehmer gerne früher als mit 67 in Rente gehen. Und Menschen mit körperlich und psychisch anstrengenden Berufen müssen sogar tendenziell früher in den Ruhestand gehen, bestätigt eine Studie des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Uni Duisburg-Essen. Menschen in manuellen Berufen, wie Bauarbeiter und Industriemechaniker, könnten ihren Beruf ab 60 Jahren überdurchschnittlich häufig nicht mehr ausüben. Elektriker, Werkzeugmacher, Mechaniker, aber auch Polizisten, Feuerwehrleute und Lokführer steigen vergleichsweise häufig schon mit 52 Jahren aus.

Ab 2012 steigt nun das gesetzliche Renteneintrittsalter stufenweise an. Arbeitnehmer des Jahrgangs 1947 müssen einen Monat länger arbeiten, der Jahrgang 1948 schon zwei Monate länger. Wer 1964 oder später geboren wurde, darf dann erst mit 67 Jahren in Rente. Tatsächlich wird es aber auch künftig Ausnahmen von der Regel geben. Ein Überblick:

Rente für Langzeitversicherte: Versicherte, die 45 Jahre Pflichtbeiträge geleistet haben, können weiterhin mit 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Berücksichtigt werden auch Erziehungszeiten und Zeiträume mit nur geringfügiger Beschäftigung (Minjob). Phasen der Arbeitslosigkeit zählen jedoch nicht mit.

Wer mehr als 35 Versicherungsjahre nachweist, kann frühestens mit 63 in Rente gehen

Wer mindestens 35 Versicherungsjahre nachweist – inklusive Zeiten der Ausbildung, Erziehungszeiten und Arbeitslosigkeit –, kann frühestens mit 63 Jahren in Rente gehen. Für jeden Monat, der noch zum Erreichen des jeweils gültigen gesetzlichen Renteneintrittsalters fehlt, werden allerdings 0,3 % von der Rente abgezogen – lebenslang. 1964 und später Geborene müssen also auf maximal 14,4 % verzichten, wenn sie mit 63 in den Ruhestand gehen. Für Arbeitnehmer des Jahrgangs 1952 reduziert sich die Rente um maximal 9 %.

„Rund die Hälfte aller Renten in Deutschland werden mit einem Abschlag ausgezahlt“, berichtet Pressereferent Bruno Glanz. Im Durchschnitt betrage der Abschlag 100 €.

Altersrente für Frauen: Arbeitnehmerinnen, die vor dem 1. 1. 1952 geboren wurden, dürfen frühestens mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen. Dazu müssen sie jedoch mindestens 15 Jahre Wartezeit erfüllen und nach Vollendung des 40. Lebensjahres mindestens zehn Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Für jeden Monat, den die Arbeitnehmerinnen vorzeitig Rente beziehen, wird ein dauerhafter Abzug von 0,3 % vorgenommen. Wer also mit 60 Jahren in Rente geht, muss dauerhaft auf 18 % verzichten. Für ab 1952 Geborene gilt diese Ausnahmeregelung nicht mehr.

Altersrente wegen Arbeitslosigkeit/nach Altersteilzeit: Arbeitslose und Arbeitnehmer in Altersteilzeit, die vor 1952 geboren wurden, können unter bestimmten Bedingungen schon mit 60 Jahren in Rente gehen. Arbeitslose müssen die Mindestwartezeit von 15 Jahren erfüllen, innerhalb der zehn Jahre vor Rentenbeginn mindestens acht Jahre lang Pflichtbeiträge geleistet haben und ab dem Alter von 58,5 Jahren mindestens 52 Wochen ohne Beschäftigung gewesen sein. Für die Altersrente nach Altersteilzeit gilt entsprechend, dass der Versicherte mindestens 24 Monate Altersteilzeitarbeit ausgeübt haben muss. Für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbezugs wird die Leistung um 0,3 % dauerhaft gekürzt. Für Versicherte ab dem Jahrgang 1952 wurde die Altersgrenze von 60 auf 63 Jahre angehoben.

Schwerbehinderte Menschen: Rente mit 65 statt mit 63 Jahren

Schwerbehinderte: Für schwerbehinderte Menschen steigt das Rentenalter ab Jahrgang 1952 stufenweise von 63 auf 65 Jahre. Sie können ab 62 in Rente gehen, müssen hier aber Abzüge von 0,3 % pro Monat in Kauf nehmen – höchstens also 10,8 %.

Vertrauensschutz gibt es für Versicherte, die vor dem 17. November 1950 geboren sind und spätestens am 16. November 2000 anerkannt schwerbehindert waren. Sie können weiterhin mit 60 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen.

Erwerbsminderungsrenten: Bei den Erwerbsminderungsrenten steigt das Rentenalter ohne Abzüge von 63 auf 65 Jahre. Wer aus gesundheitlichen Gründen früher aus dem Arbeitsleben ausscheidet, muss in der Regel Abzüge in Kauf nehmen – bis höchstens 10,8 %. Ausnahmen gibt es für Versicherte mit 35 (ab 2024 mit 40) Pflichtbeitragsjahren. Für sie gilt weiterhin die Altersgrenze 63.   

Ein Beitrag von:

  • Martin Volmer

    Redakteur VDI nachrichten. Fachthemen: Wirtschaft, Konjunktur, Wirtschaftspolitik.

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