Internet 06.01.2012, 12:02 Uhr

Datenschützer gegen statische IP-Adressen

Das alte Internetprotokoll IPv4 bietet keine neuen IP-Adressen mehr, das neue IPv6 steht in den Startlöchern. Doch Datenschützer schlagen Alarm wegen der Möglichkeit, jedem Nutzer eine statische IP-Adresse zuordnen zu können. Die Deutsche Telekom arbeitet bereits an einem Datenschutzkonzept für IPv6.

Jeder Nutzer, ja jedes Endgerät kann durch den enorm vergrößerten Adressraum des neuen Internetprotokolls IPv6 mit einer eigenen, festen IP-Adresse ausgestattet werden – mit der Onlinebewegungsprofile erstellt werden könnten. Datenschutzexperten warnen vor den Risiken der statischen Adressierung.

„Statische IP-Adressen führen zu einer dauerhaften Verkettbarkeit aller Aktivitäten eines Internetanschlusses“, erläutert Hannes Federrath, Leiter des Arbeitsbereichs Sicherheit in verteilten Systemen an der Universität Hamburg. „Dies kann nicht im Interesse eines Kunden sein, da es die Profilbildung deutlich vereinfacht.“

Datenschützer fordern von Providern weiterhin dynamische IP-Adressen

Gerade für global agierende Internetdienste, wie Werberinge, die sich auf Profilbildung spezialisiert haben, entstehe ein umfassendes Bild der Netznutzung. In Mexiko-Stadt verabschiedeten die Datenschutzbeauftragten zahlreicher Länder bei ihrer jährlichen Tagung eine vom obersten deutschen Datenschützer, Peter Schaar, initiierte Entschließung, mit der Internet-Serviceprovider, die IPv6 einführen, aufgefordert werden, Nutzern Adressen weiterhin dynamisch zuzuteilen.

Einen Verlust an Anonymität durch die statische Adressvergabe befürchteten auch die Experten bei der Deutschen Telekom. Bei der Zahl von 340 Sextillionen IPv6-Adressen wäre es für Provider einfach und technisch komfortabel, jedem einzelnen Endgerät seine feste Adresse zuzuordnen – und es damit gleich eindeutig identifizierbar zu machen.

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Gegen die möglichen Folgen – Bewegungs- und Nutzerprofile – soll nun ein Datenschutzkonzept der Telekom helfen, das teilweise auf einem bereits von den Entwicklern vorgelegten Konzept der „Privacy-Erweiterung für IPv6“ aufbaut.

„Privacy Extensions“ verhindern statische IP-Adressen

Mit den „Privacy Extensions“ wird sichergestellt, dass der für das Endgerät reservierte hintere Teil der Nummer jeweils nach einem Zufallsfaktor errechnet wird. Gleichzeitig bietet die Telekom aber auch regelmäßig veränderte Nummern im vorderen Teil der IP-Adresse, mit dem das Netzwerk des Providers identifiziert wird. Ein zusätzlicher Privacy-Knopf erlaubt, dass Nutzer sich jeweils nach Belieben eine neue Adresse geben lassen, wenn sie es für notwendig halten. „Wenn Sie alle drei Stufen der Datenschutzlösung der Telekom verwenden, bleiben aus derzeitiger Sicht keine Restrisiken für den Datenschutz oder besser das IP-Tracking“, sagt Telekom-Sprecher Martin Lichtenthäler.

Allerdings verweisen alle Experten darauf, dass die Profilbilder nicht zwangsläufig auf die Nachverfolgung der IP-Adressen angewiesen sind. „Bereits heute kann ein sehr detailliertes Tracking über Cookies erfolgen“, so Lichtenthäler. Allerdings rechnet man bei der Telekom damit, dass sich Do-not-Track-Standards, die dem Kunden erlauben sollen, sich gegen Cookies zu wehren, in Zukunft mehr und mehr durchsetzen werden. Ohne Datenschutzlösung für die IP-Adressierung könnte künftig IP-Tracking die Cookies ersetzen.

Hasso-Plattner-Institut: Verbote für Weitergabe von Nutzerdaten sind der Hebel für den Datenschutz

Letztlich sind es die Netzprovider und, nicht zu vergessen, die Gerätehersteller, in deren Hand sich die Nutzer geben, sagt Christoph Meinel, Direktor des Hasso-Plattner-Instituts in Potsdam, Veranstalter der alljährlichen Gipfeltreffen zum Thema IPv6. Der Provider, der immer weiß, wer unter welcher IP-Adresse wo unterwegs war, sei wie eine Art Steuerberater, sagt Meinel. Verbote für die Weitergabe von Nutzerdaten – auch für die Betreiber sozialer Netzwerke – seien der Hebel, wenn es um Datenschutz gehe.

Meinel verweist überdies darauf, dass am Ende die Kunden schon beim Kauf von Mobilfunkgeräten dafür sorgen können, dass sie besser vor einem Verlust von Anonymität geschützt sind. „Die ersten iPhones“, so mahnt Meinel beispielsweise, „arbeiteten standardmäßig mit einer festen Adresszuordnung für die Geräte.“ Für sich selbst nennt er es ein Kaufkriterium, ob ein mobiles Gerät die besseren Standards unterstützt. „Das schöne Design allein sollte nicht das alleinige Argument für den Kauf sein.“

Ein Beitrag von:

  • Monika Ermert

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