Netzanschluss 01.10.2026, 18:08 Uhr

Stau am Stromnetz: Berlin verteilt den Mangel, Forscher sehen Platz für 150 GW Solar

Wer einen Solarpark oder eine Großbatterie ans Stromnetz bringen will, braucht Geduld. Beim Treffpunkt Netze des BDEW diskutierten Netzbetreiber, Projektierer und Politik über neue Regeln. Eine Fraunhofer-Studie sieht dagegen allein an 1313 ländlichen Umspannwerken Platz für rund 150 GW zusätzliche Solarleistung.

Stoppschild vor Umspannwerk

An vielen Umspannwerken gilt die Anschlusskapazität als ausgeschöpft. Eine Fraunhofer-Studie hält dagegen: Die meiste Zeit des Jahres laufen die Transformatoren unter ihrer Grenze.

Foto: picture alliance / imageBROKER | Arnulf Hettrich

Wenn in Westmecklenburg alle Stromkunden gleichzeitig Strom ziehen, kommen sie auf gut 400 MW. Am Netz des Verteilnetzbetreibers WEMAG Netz hängen dagegen Ökostromanlagen mit rund 3200 MW Leistung, fast achtmal so viel. Der Strom, den die dünn besiedelte Region nicht selbst verbraucht, fließt ins Höchstspannungsnetz und von dort zu anderen Verbrauchern im Rest der Republik.

Schaut man auf die Antragslage für neue Netzanschlüsse, ist die aktuelle Lage nur der Anfang. Derzeit liegen Anträge für rund 30 GW Leistung vor, sagt Tim Stieger, technischer Geschäftsführer der WEMAG Netz, am 30. September beim Treffpunkt Netze des Branchenverbands BDEW in Berlin. „Die Prognosen sagen alle, das findet nicht statt, weil die Flächen gar nicht da sind“, ergänzt er.

Bundesweit stauen sich die Anträge. Seit Ende September berät der Bundestag deshalb über ein Gesetz, das regeln soll, wer zuerst ans Netz darf. Eine Studie des Fraunhofer-Instituts IEE in Kassel im Auftrag der Solarbranche kommt dagegen zu dem Schluss, dass die bestehenden Netze noch rund 150 GW Solar aufnehmen könnten. Wie passt das zusammen?

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Warum es im Stromnetz eng wird

Speicher

Bundesweit summieren sich die Anschlussanträge für Großbatterien laut Gesetzentwurf der Bundesregierung zuletzt auf rund 400 GW. Allein bei den vier Betreibern der Höchstspannungsnetze liegen Anfragen für rund 250 GW. Zum Vergleich: Im Herbst 2025 waren laut Bundesnetzagentur Großbatterien mit rund 2,4 GW in Betrieb, also nicht einmal 1 % der Leistung, für die Anträge vorliegen.

Im Netz von Tim Stieger entfallen von den 30 beantragten GW etwa 9 GW auf Batteriespeicher. Er glaube allerdings nicht, „dass 9 GW Speicher in Westmecklenburg wirklich ans Netz wollen“. Viele Anträge seien vorsorglich gestellt, wie man es aus dem Familienleben kennt: Eltern melden ihr Kind bei der Wunsch-Kita an, doch weil die Plätze dort rar sind, melden sie es sicherheitshalber bei sieben weiteren an. Damit habe man quasi „aus einem Kind acht gemacht“.

Übertragen auf das Stromnetz heißt das: Wer beispielsweise einen Batteriespeicher plant, beantragt den notwendigen Netzanschluss an mehreren Orten gleichzeitig. Gebaut wird aber höchstens einer. „Die Eintrittsschwelle für einen Antrag ist super gering“, erklärt Stieger. Zudem lohnt es sich für die Betreiber, ihre Anträge frühzeitig einzureichen: Batteriespeicher, die bis zum 4. August 2029 in Betrieb gehen, zahlen 20 Jahre lang keine Netzentgelte für den Strom, den sie aus dem Netz laden.

Podiumsdiskussion auf Bühne
Wer zuerst ans Stromnetz darf, soll ein neues Gesetz regeln. Auf dem Podium beim BDEW-Treffpunkt Netze in Berlin zeigte sich, wie umstritten die Kriterien dafür sind. Foto: BDEW/Pedro Becerra

EE-Anlagen

Auch bei Wind- und Solarparks wächst der Andrang, und anders als bei den Speichern stehen hinter vielen Anträgen reale, genehmigte Projekte. 2025 erteilten die Behörden laut Bundesnetzagentur Genehmigungen für Windräder an Land mit knapp 20,8 GW, mehr als das Vierfache dessen, was im selben Jahr neu angeschlossen wurde (4,6 GW).

Das Netz kommt mit den Anschlussbegehren der EE-Parks nicht mit, denn es wächst trotz ambitionierter Neubauprojekte wie der Suedlink-Trasse zu langsam. Neue Stromleitungen brauchen laut Gesetzentwurf häufig acht bis zwölf Jahre. Wenn das Netz den erzeugten Strom nicht aufnehmen kann, was zum Beispiel bei Mittagsspitzen der Fall ist, regelt der Netzbetreiber die Anlagen ab und ersetzt den Betreibern die entgangenen Erlöse. Diese Eingriffe zählen zum sogenannten Redispatch.

2025 traf das laut Bundesnetzagentur rund 9,4 TWh Ökostrom, 3,5 % der erneuerbaren Erzeugung. Die Entschädigung lag bei 433 Mio. €. Beim Solarstrom hat sich die abgeregelte Menge fast verdoppelt, gut ein Drittel der Eingriffe ging auf Engpässe in den regionalen Verteilnetzen zurück.

Große Verbraucher

Um die knappen Anschlüsse konkurrieren nicht nur Erzeuger und Speicher, sondern auch große Verbraucher. Die Bundesregierung nennt im Gesetzentwurf unter anderem Industrieanlagen, Rechenzentren und Ladeinfrastruktur.

Für Ladeparks, an denen E-Lkw mit Megawatt-Leistung laden, braucht es teils eigene Umspannwerke. Ein Vertreter eines großen Flächennetzbetreibers berichtet, dass in seinem Netzgebiet solche Projekte bereits umgesetzt werden: Die Kunden hätten Baukostenzuschüsse gezahlt, mehrere Umspannwerke für Lkw-Speditionen seien in Planung und Bau. Die Warteschlange vor dem Stromnetz wird länger.

Was das Netzanschlusspaket ändern soll

Mit dem sogenannten Netzanschlusspaket will die Bundesregierung den Antragsknoten auflösen. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf am 29. Juli beschlossen, seit dem 24. September berät der Bundestag darüber. Im Kern sind drei Maßnahmen vorgesehen.

Priorisierungskriterien

Bislang gilt vielerorts das Windhundprinzip: Wer zuerst beantragt, kommt zuerst dran. Künftig sollen Netzbetreiber Anträge nach festen Kriterien vorziehen oder zurückstellen dürfen. Reservierte Kapazität behält nur, wessen Projekt nachweisbar vorankommt. Die Kriterien legen die Übertragungsnetzbetreiber fest, die regionalen Netzbetreiber dürfen sie übernehmen. Konkret geht es um:

  • die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Stromversorgung,
  • gesetzliche Ausbauziele für Wind- und Solarparks, Speicher und große Verbraucher,
  • die Annahmen, mit denen die Bundesnetzagentur den Netzausbau plant,
  • den Bedarf benachbarter und nachgelagerter Netze,
  • ob mehrere Anlagen einen Anschlusspunkt gemeinsam nutzen,
  • ob Land oder Gemeinde die Fläche in ihren Plänen ausgewiesen haben,
  • ob ein Projekt an genau diesen Standort gebunden ist.

Arne Genz, Referatsleiter Verteilnetze im Bundeswirtschaftsministerium, räumt ein, dass auch mit den neuen Regeln nicht jeder zum Zuge kommen könne. „Die Netzbetreiber haben jetzt den unangenehmen Job, diese Kriterien zu nehmen und zu gewichten“, sagt er. Dabei seien diese „nicht so griffig, wie alle sie gerne haben würden“.

Für WEMAG-Technikchef Stieger ist jedoch entscheidend, dass Netzbetreiber wie er anhand der Kriterien bald rechtssicher nach dem Prinzip „First Ready, First Serve“ vorgehen könnten statt wie bislang nach „First Come, First Serve“. Auch er sieht darin aber kein Allheilmittel: „Ich muss natürlich trotzdem jemandem etwas wegnehmen“, so Stieger. „Da wird auch mal ein Anwaltsbrief ins Haus flattern.“

Redispatchvorbehalt

Für Wind- und Solarparks in Regionen mit überlasteten Netzen sieht der Entwurf ein zweites Instrument vor: den Redispatchvorbehalt. Dort, wo Netzbetreiber im Vorjahr mehr als 5 % der Erzeugung abregeln mussten, dürfen sie das Gebiet nun für bis zu sechs Jahre als „kapazitätslimitiert“ ausweisen. Neue Anlagen müssen sie dann nur noch anschließen, wenn deren Betreiber im Falle einer Abregelung auf Entschädigung verzichten.

Das gilt für eine Strommenge von bis zu 20 % der Jahreserzeugung, bei Windparks in ausgewiesenen Windgebieten bis zu 18 %. Gleichzeitig müssen die Netzbetreiber diese Gebiete vorrangig ausbauen.

Systemdienliche Anschlussleistung (SAL)

Ein drittes Instrument gilt dauerhaft: die systemdienliche Anschlussleistung, kurz SAL. Solarparks, die ab dem 1. Januar 2027 ans Netz gehen, dürfen höchstens 70 % ihrer Nennleistung einspeisen, bei Windrädern richtet sich die Grenze nach der Rotorfläche (280 W pro m²). Teilen sich mehrere Anlagen einen Anschlusspunkt, gilt die Grenze für ihre gemeinsame Einspeisung.

Eine Batterie daneben kann die gekappte Mittagsspitze also aufnehmen und später abgeben. Therese Suckow, Senior Policy & Regulatory Advisor bei Vattenfall, begrüßt das grundsätzlich, gerade bei Solarparks mit Batterie gelinge das gut. Schwierig sei der kurzfristige Start, weil laufende Projekte umgeplant werden müssten. Planbarkeit ist für sie zentral: „Es kann nicht sein, dass bei einem Projekt, wo wir schon mehrere Jahre Arbeit reingesteckt haben, plötzlich die Tür zugeht.“

Die Gegenrechnung der Solarbranche

Ließe sich nicht auch anders Platz schaffen im Netz? Eine Mitte September erschienene Studie des Fraunhofer-Instituts für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE in Kassel legt das nahe. Sie untersucht, wie viel zusätzliche Solarleistung bestehende Umspannwerke aufnehmen könnten, also jene Knoten, an denen der Strom aus den örtlichen Leitungen auf die nächsthöhere Spannung gebracht wird.

Auftraggeber ist der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar). Er kritisiert den im Netzanschlusspaket vorgesehenen Redispatchvorbehalt seit Monaten und nutzt die Ergebnisse der Fraunhofer-Studie als Gegenargument. Diese geht nämlich davon aus, dass die Transformatoren in den Umspannwerken auf den ungünstigsten Fall ausgelegt sind und nur in wenigen Stunden des Jahres an ihrer Grenze laufen. In der übrigen Zeit bleibt Kapazität ungenutzt.

Platz für 150 GW Solar?

Die Forschenden werteten Betriebsdaten von 20 Transformatoren aus 13 Umspannwerken der Netzbetreiber Pfalzwerke Netz und Westnetz aus. Im zentralen Szenario hängt an jedem Umspannwerk doppelt so viel Ökostromleistung, wie der Transformator übertragen kann. Eine Batterie mit 40 % der Trafoleistung fängt die Spitzen ab, abgeregelt wird dann im Mittel nur rund 1 % des zusätzlichen Solarstroms. Hochgerechnet auf 1313 ländliche, von Ökostrom geprägte Umspannwerke ergäbe das Platz für rund 150 GW Solar. Dafür wären Batterien mit zusammen rund 60 GW Leistung und 240 GWh Speicherinhalt nötig.

Ein Vertreter eines großen Verteilnetzbetreibers hält die Rechnung für zumindest teilweise realistisch: auf dem Land sei die Umsetzung plausibel, in Ballungsräumen fehle dafür der Platz. Größere Zurückhaltung meldet hingegen die Speicherbranche selbst an: Green Flexibility aus Kempten baut Großbatterien direkt neben Umspannwerken. „Ein Speicher wird nie einen Netzausbau ersetzen“, sagt Christina Hepp, Director Strategy des Unternehmens, auf dem Treffpunkt Netze. „Man kann sich Zeit kaufen und das Netz effizienter nutzen, aber es muss ausgebaut werden.“

Quellen

Ein Beitrag von:

  • Magnus Schwarz

    Magnus Schwarz schreibt zu den Themen Wasserstoff, Energie und Industrie. Nach dem Studium in Aachen absolvierte er ein Volontariat und war mehrere Jahre als Fachredakteur in der Energiebranche tätig. Seit Oktober 2025 ist er beim VDI Verlag.

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