Windenergie 14.09.2012, 11:52 Uhr

Repowering von Windkraftanlagen verläuft schleppend

Der Austausch von alten Windmühlen gegen moderne Windenergieanlagen ist in diversen Ausbauszenarien eine entscheidende Trumpfkarte. Doch stechen will sie aus unterschiedlichen Gründen bisher nicht.

Repowering von Windkraftanlagen verspricht große Potentiale.

Repowering von Windkraftanlagen verspricht große Potentiale.

Foto: Bundesverband WindEnergie

Oft beschworen, aber kaum zu sehen. So könnte man den aktuellen Sachstand beim sogenannten Repowering, dem Abbau alter Windkraftanlagen und dem Aufbau neuer, leistungsstärkerer am gleichen Ort, zusammenfassen. In Zahlen ausgedrückt wurden in Deutschland bisher nur 460 MW abgebaut und im Gegenzug 1000 MW an neuer Nennleistung errichtet.

Bis zur Jahresmitte 2012 waren es ganze 15 Maschinen, die gegen zehn neue Anlagen ausgetauscht wurden. Diese eher magere Bilanz präsentierten der Bundesverband Windenergie (BWE) und VDMA Power Systems Anfang August. Zusammengetragen hatte das Zahlenwerk der Ingenieurdienstleister Deutsche Windguard im Rahmen einer Herstellerbefragung.

Repowering von Windkraftanlagen spielt für Erhöhung der Nennleistung entscheidende Rolle

Unterm Strich bleibt damit vorerst nur das mögliche Potenzial weiterhin beachtlich. Nach Berechnungen des BWE wären nämlich gut 13 750 Windräder mit einer Nennleistung von 12 GW im repoweringfähigen Alter. Der Verband selbst forciert das Thema nach Kräften und visiert eine Erhöhung der installierten Nennleistung von aktuell 30 GW auf 45 GW an. Dafür spielt das Repowering eine entscheidende Rolle.

Ganz ähnlich ist das Kalkül in Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Die Landesregierung in Hannover hat in ihrem neuen Energiekonzept ein Repoweringpotenzial von 2400 MW ausgemacht. Sie will über diesen Hebel die installierte Nennleistung bis 2020 auf 7500 MW mehr als verdoppeln – ohne die Anlagenzahl im großen Stil zu erhöhen. Dafür sollen Gemeinden künftig nach dem Willen der Politik auf Höhenbegrenzungen und pauschale Abstandsregeln verzichten.

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In Schleswig-Holstein sitzen die Akteure ohnehin in den Startlöchern und warten im Zuge der Fortschreibung der Regionalpläne auf die Ausweisung neuer Windeignungsflächen in den Kommunen. Zudem ist es das einzige Bundesland, das per Erlass auch das Repowering außerhalb sogenannter Eignungsflächen erlaubt.

Auf Eignungsflächen würde die Betriebsgenehmigung nach einer Laufzeit von 20 Jahre eigentlich erlöschen. Stattdessen gibt es für zwei alte Maschinen im Tausch eine neue. So will man die Nennleistung bis 2020 von 3200 MW auf 9000 MW steigern.

Dabei geht es nach Schätzungen des BWE-Regionalverbandes um Investitionen von bis zu 10 Mrd. €. Von den 2648 Windrädern, die Ende 2011 in Schleswig-Holstein standen, so schätzt das dortige Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, wurde gut ein Drittel vor dem 1. Januar 2002 errichtet und ist damit repoweringfähig.

Das novellierte EEG öffnet dem Repowering Tür und Tor

Diesen Stichtag gibt das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz vor. Im Gegensatz zur alten Regelung öffnet es dem Repowering Tür und Tor. Während vorher die repowerte Leistung mindestens das Zweifache der alten Leistung und höchstens das Fünffache erreichen durfte, wird jetzt nur die Untergrenze festgelegt: die doppelte Leistung. So ließe sich theoretisch eine alte Mühle mit 150 kW durch 2 MW oder 3 MW ersetzten.

Dazu erhalten Windmüller wieder die erhöhte Anfangsvergütung von 8,93 Cent/kWh und können diese mit einem Repoweringbonus (0,5 Cent/kWh) sowie bis Ende 2014 mit dem Systemdienstleistungsbonus (0,48 Cent/kWh) aufbessern. An den lukrativen Randbedingungen liegt es also nicht.

Allerdings gehören viele der Altanlagen Kommanditgesellschaften. „Man muss sich die Eigentümerstruktur und die finanzielle Situation ansehen. Bei Windparks, die ausschütten oder bald aus der Tilgung heraus sind, wollen die Anleger Geld erst einmal mitnehmen“, erläutert Stefan Dietrich, Pressesprecher von Projektentwickler Windwärts.

Dass ökonomische Faktoren ein Hinderungsgrund sind, bestätigt auch Peter Spengemann. Er ist für das Repowering beim Projektierer wpd zuständig. „Zum einen muss eine Gesellschaft entschuldet sein, zum anderen stellen sich Anleger die Frage, ob ein Repowering sinnvoll ist, wenn ein Windpark gut ausschüttet. Darum müssen die Repoweringkonzepte wirtschaftlich überzeugen“, weiß er aus Erfahrung.

Repowering muss sich für Investoren auch wirtschaftlich lohnen

Mit Blick auf die Vereinfachungen im EEG sieht er dennoch viel Potenzial. „Ab 2013 geht es richtig los. Alleine wpd hat gemeinsam mit Kommanditisten zurzeit 40 Projekte in der Planung. Eine grundsätzliche Voraussetzung im Binnenland ist aber, dass es keine Höhenbegrenzungen auf 100 m gibt“, so der Fachmann.

Genau das ist zumindest aus Sicht der Projektierer in Schleswig-Holstein eine der wesentlichen Bremsen. „Weil Anlagen, die darüber hinausgehen, für den Flugverkehr mit einer Hindernisbefeuerung ausgerüstet werden müssen, scheuen sich die Gemeinden, in ihren Bauleitplänen größere Höhen zuzulassen. Sie fürchten, dass das eine Steilvorlage für Bürgerproteste ist, die sich damit gegen die Befeuerung wehren“, macht Olaf Nicolaisen, Geschäftsführer der BGZ Fondsverwaltung GmbH sowie der WKN Windkraft Nord Beteiligungs-GmbH deutlich.

Die oft als Bremser geltenden Kommunen kämpfen augenscheinlich an anderen Fronten. Das ergab zumindest eine druckfrische Hemmnisanalyse im Auftrag der Initiative der Kommunalen Umwelt-Aktion U.A.N. Ganz oben auf der Agenda stehen die Akzeptanz vor Ort und damit die Schwierigkeit, eine Vielzahl unterschiedlicher Interessen unter einen Hut zu bringen. Nicht selten hätten auch Projektierer nur die „Dollarzeichen im Auge“ und würden den Gemeinden fertige Planungen „auf den Tisch knallen“.

Und sie fühlen sich von der Politik im Stich gelassen. Während auf Landesebene hehre Ausbauziele formuliert und zusätzliche Windeignungsflächen gefordert werden, klappt laut der Befragung das Zusammenspiel zwischen Gemeinden und den Trägern der Regional- bzw. der Landesplanung offensichtlich nicht. Häufig sitzen die Gemeindevertreter zwischen allen Stühlen.  

Ein Beitrag von:

  • Torsten Thomas

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