Bau 25.06.1999, 17:22 Uhr

Ausgetrickst: „Der Bagger soll hier weg!“

„Zum Baumaschinendiebstahl kommt es meist nur deshalb, weil sich das Baustellenpersonal vom Dieb dreist austricksen läßt.“

Die Objekte der Begierde am Bau werden immer größer. Laut Gesamtverband der Versicherungswirtschaft haben die jährlichen Schäden, die den Bauunternehmern und ihren Versicherungen durch den Diebstahl von Baggern, Radladern und Kranen entstehen, mittlerweile die 100-Mio.-DM-Grenze überschritten. Während einzelne Baumaschinenhersteller ihre Geräte bereits mit Wegfahrsperren ausrüsten, Versicherungsunternehmen gar an Satellitenortungsanlagen denken, empfielt eine Münchener Detektei, ganz einfach am Bau größeres Mißtrauen walten zu lassen. Denn der Dieb stamme meist aus dem unmittelbaren Umfeld der Baustelle.
Von der Öffentlichkeit fast unbemerkt hat sich mit dem – aller Wahrscheinlichkeit organisierten – Diebstahl auf Baustellen eine kriminelle „Wachstumsbranche“ mit jährlichen Zuwachszahlen von 20 % und einem „Umsatz“ von rund 400 Mio. DM im vergangenen Jahr herausgebildet. Diese explosionsartige Schadenentwicklung bei Arbeitsmaschinen muß nach Ansicht des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft sofort gestoppt werden. Denn die Schadensituation ist für die Technischen Versicherer ebenso dramatisch wie der Diebstahlboom vergangener Jahre bei privaten Pkw für die Kaskoversicherer. Die Autodiebstähle konnten seit 1993 erfolgreich mit der Einführung von Wegfahrsperren bekämpft werden. Die Einführung von Wegfahrsicherungen ist jedoch nach Meinung der Technischen Versicherer bei Baumaschinen nicht ausreichend, denn viele der hochwertigen Gerate sind nicht selbstfahrend. Zudem werden Baumaschinen oft per Kran und Tieflader entwendet.
Dabei gehen die Diebe mit einer kaum zu glaubenden Dreistigkeit zu Werke: So ist es keine Ausnahme, wenn während der Arbeitszeit am hellen Tage ein Tieflader auf eine Baustelle fährt, und ein Bagger, Radlader oder sogar Kran fachgerecht verladen und abtransportiert wird. Daß dabei die Fahrt nicht zu einer anderen Baustelle des gerade bestohlenen Unternehmens geht, merken die Betroffenen meist erst Stunden später. Doch bis dahin sind die Maschine und die „netten Kollegen“ längst über alle Berge. Hat dann das Gerät erst einmal die Grenze ins benachbarte Ausland passiert, oder wurde die möglicherweise verräterische Farbe durch eine andere ersetzt, ist auch bei Großgeräten ein späteres Auffinden, geschweige denn eine Wiederbeschaffung so gut wie aussichtslos.

Größte Teil der Diebesbeute bleibt in Deutschland

Gerne möchte man annehmen, daß das Ziel der gestohlenen Geräte Osteuropa sei. Um so erstaunlicher ist es, daß nach Erkenntnissen der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamtes der mit Abstand größte Teil der Diebesbeute in Deutschland verbleibt. Ein beliebtes Ziel sind allerdings auch die Niederlande. So kann es durchaus sein, daß das Diebesgut nach seinem Verschwinden von einer deutschen Baustelle noch einmal kurz bei einer Auktion in einem niederländischen Hafen auftaucht. Es soll nicht erst einmal vorgekommen sein, daß ein Bauunternehmer, der unter dem Druck einzuhaltender Terminzusagen in Rotterdam Ersatz für eine gestohlene Maschine ersteigern wollte, unter den angebotenen Geräten sein Eigentum wiederfand.
Möglich ist diese Kuriosität, weil einerseits bei den versteigerten Geräten kein Eigentumsnachweis erforderlich ist, während andererseits die niederländische Polizei bei in Deutschland gestohlenen Baumaschinen grundsätzlich keinerlei Ermittlungen anstellt. Und ist ein solches Auktionsgeschäft erst einmal abgeschlossen, hat der rechtmäßige Eigentümer der Maschine selbst nach deutschem Recht keinerlei Möglichkeiten mehr, sein Eigentum zurück zu bekommen. Denn nach dem Bürgerlichen Recht gilt, daß „der gutgläubige Käufer … Eigentum an den Sachen, die im Wege einer öffentlichen Versteigerung veräußert werden“ erwirbt (§ 935, Abs. 2 BGB).
Für den Geschädigten unerheblich, für die Strafverfolgung jedoch bedeutsam ist eine Tatvariante, die immer häufiger im Zusammenhang mit Baumaschinen zu beobachten ist: die Unterschlagung. Hierbei wird eine neue oder auch gebrauchte Maschine angemietet und über Mittelsmänner an einen Dritten verkauft und anschließend als gestohlen gemeldet.

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Baumaschinen mit elektronischer Wegfahrsperre

Damit solche Delikte in Zukunft von vornherein ausgeschlossen werden, fordern die Versicherer mittlerweile ein kombiniertes Maßnahmenpaket. So sollten Arbeitsmaschinen künftig schon ab Werk über elektronische oder mechanische Wegfahrsperren verfügen. Außerdem sollte ein „Bau- maschinenbrief“ – ähnlich dem Kfz-Brief – eingeführt und die Geräte an verschiedenen Stellen mit Identifikationsnummern versehen werden, die auch nach Manipulationen (zum Beispiel Ausschleifen) wieder sichtbar zu machen sind. Darüber hinaus sollte bei der Ausfuhr von Baumaschinen ins Ausland künftig grundsätzlich ein Eigentumsnachweis notwendig sein.
Der „Klau am Bau“ führte auch bei einzelnen Maschinenherstellern zu Konsequenzen: So liefert der Baumaschinenkonzern Zeppelin seit der letzten Münchener Baumaschinenmesse „Bauma“ seine Geräte ausnahmslos mit einer elektronischen Wegfahrsperre aus. Diese Sperre, die über eine eigenständige Stromversorgung verfügt und nur mit erheblichen Beschädigungen an der Maschine entfernt werden kann, gehört zu einem Schutzpaket, daß eine detaillierte Stammdatei für jedes Gerät umfaßt. Da jedes Ersatzteil für eine über Zeppelin gelieferte Maschine nur unter Angabe von bestimmten Maschinendaten ausgeliefert werden kann, läßt sich eine als gestohlen gemeldete Maschine über das weltweite Händlernetz früher oder später orten.
Für die Versicherungsunternehmen, die für besonders teuere Geräte sogar schon den Einbau von GPS-Satellitenortungsanlagen in Erwägung ziehen, kann allerdings die nachhaltige Diebstahlsicherung von Baumaschinen nicht schnell genug gehen: Um Baustellen und Baumaschinen für die Zukunft überhaupt versicherbar zu halten, trägt man sich bereits mit dem Gedanken, Versicherungsnehmer, die künftig keine ausreichenden Vorkehrungen gegen den „Klau am Bau“ treffen, über eine veränderte Vertragsgestaltung wie etwa eine hohe Selbstbeteiligung oder erweiterte Ausschlüsse im Diebstahlsfall am Gesamtschaden zu beteiligen.
„Trotz aller technischen Hilfsmitteln sollten die einfachsten Vorkehrungen nicht vergessen werden,“ rät Robert Hildebrandt, Geschäftsführer der auf Wirtschaftskriminalität spezialisierten Detektei Lloyd in München. Die Praxis zeige, daß eine bei Nacht beleuchtete Baustelle für Diebe ebenso unattraktiv sei, wie eine Baustelle, die von einem Wachdienst besucht werde. Denn die meisten Diebstähle würden mit „Insiderwissen“ verübt, das Firmenangehörige an die Täter weitergegeben hatten.
HAN
Baumaschinen als Objekt der Begierde: Wurden früher in Deutschland am Bau meist nur Werkzeuge, Kraftstoff und kleinere Geräte entwendet, machen sich Diebe zunehmend an Bagger, Lader und Krane heran. Im vergangenen Jahr erreichte der „Klau am Bau“ einen „Umsatz“ von 400 Mio. DM.

 

Ein Beitrag von:

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