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Muss ich die Elternzeit im Lebenslauf angeben?

02. Januar 2016

Heiko Mell
Karriereberater Heiko Mell.
Frage: Ich bin seit Jahren begeisterte Leserin Ihrer Karriereberatung und schätze Ihre Tipps sehr. Meine Frage: Muss ich meine einjährige Elternzeit im Lebenslauf angeben? Antwort: Ich glaube nicht, dass es eine klare Rechtsvorschrift für Lebensläufe gibt. Aber es gibt natürlich das allgemeine Gebot der wahrheitsgemäßen Aussage im Bewerbungsprozess. Es gibt zusätzlich die Empfehlung, den Lebenslauf nicht entgegen dem Arbeitszeugnis zu formulieren (das man schon hat oder das man etwas später bekommt und dann auch dem jetzigen Bewerbungsempfänger nachreichen muss); in diesem Zeugnis stehen die Elternzeiten in der Regel genau drin. Dann gibt es noch die allgemeine Logik: Wozu dient der Lebenslauf? Er soll ja nicht dem Bewerber die Möglichkeit bieten, sich so gut wie möglich an der Wahrheit vorbeizumogeln, sondern er soll den Bewerbungsempfänger über die Qualifikation des Kandidaten informieren. Dazu gehören Art und Dauer der erworbenen Erfahrungen. Im Normalfall liest man diese an der Dienstzeit beim jeweiligen Unternehmen bzw. an der Dauer einer bestimmten Tätigkeit (bis zur nächsten internen Veränderung) ab. Und wenn da ein Jahr fehlt, ist das schon eine wichtige Sachinformation. Wenn das Jahr am Ende einer insgesamt nur zweijährigen Dienstzeit fehlt, ist das sogar eine sehr bedeutsame Aussage, die der Bewerbungsempfänger schon gern hätte. Man kann noch eine Hilfsüberlegung heranziehen: Wenn ein Prinzip (hier: „immer nennen“ oder „immer nicht nennen“) etwas taugt, dann muss es auch im Extrem funktionieren. Theoretisch wäre es ja denkbar, dass von den drei Beschäftigungsjahren die letzten 2,5 Jahre Elternzeit (mit totaler Abwesenheit) sind. Was sollte der arme Arbeitgeber, wenn er das im Zeugnis nicht anführen dürfte, dort wohl für eine Beurteilung abgeben? Sie wäre in jedem Fall auffällig „dünn“ – was mit dem Hinweis auf die lange Elternzeit zumindest verständlich wäre und nicht als „Leistungsschwäche“ des Mitarbeiters interpretiert werden müsste. Vergessen wir auch das nicht: Eine „Karriereberatung“ ist eine Rubrik für Menschen mit beruflichem Ehrgeiz, die etwas erreichen, etwas „werden“ wollen. Dazu brauchen sie das Wohlwollen(!) ihrer diversen Arbeitgeber. Denen in der Bewerbung eine zur Gesamtbeurteilung wesentliche Information zu verschweigen, das ist keine gute Basis für eine erfolgreiche Laufbahn dort. Im Rahmen dieser Serie und ihrer Zielsetzung gilt: Es nützt Ihnen gar nichts, sich ggf. mit bewusst „geschönten“ Angaben einen Job „mit Aussichten“ zu sichern und stets mit dem Gefühl leben zu müssen: Wenn meine Chefs zufällig die Wahrheit erfahren, könnten sie sehr enttäuscht sein. Man soll aber keine Chefs enttäuschen. Also neige ich zu dem Rat: Geben Sie diese Zeit im Lebenslauf an. Niemand zwingt Sie, das in hervorgehobenem Fettdruck zu tun und aus der Elternzeit etwa eine eigene Station in diesem Dokument zu machen. Geben Sie die Gesamtdienstzeit bei diesem Unternehmen an, machen Sie ein paar Angaben zu Art und Größe der Firma, nennen Sie Ihre dort ausgeübte(n) Position(en), führen Sie dazu jeweils in Stichworten die Schwerpunkte Ihrer Tätigkeit auf. Und wenn Sie dann darunter, also ganz am Schluss, in Klammern setzen „(von … bis … Elternzeit)“, dann waren Sie korrekt, haben aber den Leser nicht allzu „brutal“ auf diese Besonderheit gestoßen (ein ausführliches, allgemein gestaltetes Muster eines Lebenslaufes ist auf der Homepage www.heiko-mell.de frei zugänglich). Hoffentlich fragt jetzt niemand, was mit längeren Krankheiten ist (im Normalfall stehen die weder im Lebenslauf, noch im Zeugnis; im Extremfall fragen Sie lieber einen Anwalt – aber eine besonders gute Basis für eine Karriere wäre so etwas in der Regel leider eher nicht).   Frage-Nr.: 2680 Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 14 Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2014-04-03
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Frage:

Ich bin seit Jahren begeisterte Leserin Ihrer Karriereberatung und schätze Ihre Tipps sehr. Meine Frage: Muss ich meine einjährige Elternzeit im Lebenslauf angeben?

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Antwort:

Ich glaube nicht, dass es eine klare Rechtsvorschrift für Lebensläufe gibt. Aber es gibt natürlich das allgemeine Gebot der wahrheitsgemäßen Aussage im Bewerbungsprozess. Es gibt zusätzlich die Empfehlung, den Lebenslauf nicht entgegen dem Arbeitszeugnis zu formulieren (das man schon hat oder das man etwas später bekommt und dann auch dem jetzigen Bewerbungsempfänger nachreichen muss); in diesem Zeugnis stehen die Elternzeiten in der Regel genau drin. Dann gibt es noch die allgemeine Logik: Wozu dient der Lebenslauf? Er soll ja nicht dem Bewerber die Möglichkeit bieten, sich so gut wie möglich an der Wahrheit vorbeizumogeln, sondern er soll den Bewerbungsempfänger über die Qualifikation des Kandidaten informieren. Dazu gehören Art und Dauer der erworbenen Erfahrungen.

Im Normalfall liest man diese an der Dienstzeit beim jeweiligen Unternehmen bzw. an der Dauer einer bestimmten Tätigkeit (bis zur nächsten internen Veränderung) ab. Und wenn da ein Jahr fehlt, ist das schon eine wichtige Sachinformation. Wenn das Jahr am Ende einer insgesamt nur zweijährigen Dienstzeit fehlt, ist das sogar eine sehr bedeutsame Aussage, die der Bewerbungsempfänger schon gern hätte.

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Man kann noch eine Hilfsüberlegung heranziehen: Wenn ein Prinzip (hier: „immer nennen“ oder „immer nicht nennen“) etwas taugt, dann muss es auch im Extrem funktionieren. Theoretisch wäre es ja denkbar, dass von den drei Beschäftigungsjahren die letzten 2,5 Jahre Elternzeit (mit totaler Abwesenheit) sind. Was sollte der arme Arbeitgeber, wenn er das im Zeugnis nicht anführen dürfte, dort wohl für eine Beurteilung abgeben? Sie wäre in jedem Fall auffällig „dünn“ – was mit dem Hinweis auf die lange Elternzeit zumindest verständlich wäre und nicht als „Leistungsschwäche“ des Mitarbeiters interpretiert werden müsste.

Vergessen wir auch das nicht: Eine „Karriereberatung“ ist eine Rubrik für Menschen mit beruflichem Ehrgeiz, die etwas erreichen, etwas „werden“ wollen. Dazu brauchen sie das Wohlwollen(!) ihrer diversen Arbeitgeber. Denen in der Bewerbung eine zur Gesamtbeurteilung wesentliche Information zu verschweigen, das ist keine gute Basis für eine erfolgreiche Laufbahn dort. Im Rahmen dieser Serie und ihrer Zielsetzung gilt: Es nützt Ihnen gar nichts, sich ggf. mit bewusst „geschönten“ Angaben einen Job „mit Aussichten“ zu sichern und stets mit dem Gefühl leben zu müssen: Wenn meine Chefs zufällig die Wahrheit erfahren, könnten sie sehr enttäuscht sein. Man soll aber keine Chefs enttäuschen.

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Also neige ich zu dem Rat: Geben Sie diese Zeit im Lebenslauf an. Niemand zwingt Sie, das in hervorgehobenem Fettdruck zu tun und aus der Elternzeit etwa eine eigene Station in diesem Dokument zu machen. Geben Sie die Gesamtdienstzeit bei diesem Unternehmen an, machen Sie ein paar Angaben zu Art und Größe der Firma, nennen Sie Ihre dort ausgeübte(n) Position(en), führen Sie dazu jeweils in Stichworten die Schwerpunkte Ihrer Tätigkeit auf. Und wenn Sie dann darunter, also ganz am Schluss, in Klammern setzen „(von … bis … Elternzeit)“, dann waren Sie korrekt, haben aber den Leser nicht allzu „brutal“ auf diese Besonderheit gestoßen (ein ausführliches, allgemein gestaltetes Muster eines Lebenslaufes ist auf der Homepage www.heiko-mell.de frei zugänglich).

Hoffentlich fragt jetzt niemand, was mit längeren Krankheiten ist (im Normalfall stehen die weder im Lebenslauf, noch im Zeugnis; im Extremfall fragen Sie lieber einen Anwalt – aber eine besonders gute Basis für eine Karriere wäre so etwas in der Regel leider eher nicht).

 

Frage-Nr.: 2680

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