Personalausweis 15.10.2010, 19:49 Uhr

Wackelpartie in Kommunen für den neuen Personalausweis

Ab 1. November sollen Bürger den neuen digitalen Ausweis beantragen können. Doch ein Blick in die Kommunen, bei denen die Bürger ihre Anträge abgeben und die Ausweise in Empfang nehmen müssen, weckt starke Zweifel, dass sich der Termin halten lassen wird.

Claudia Drescher, Referentin beim Bayerischen Gemeindetag, weiß, dass in den Kommunen der Unmut über den Bund im Moment groß ist. Sie müssen nämlich für die Umstellung auf die neue Ausweistechnik einen wesentlich höheren Aufwand treiben als erwartet. Weil die Technik noch gar nicht funktioniert, konnten Arbeitsabläufe zudem noch nicht erprobt werden. Anton Hanfstengl, seines Zeichens Leiter des Bürgerbüros München, meint, dass der neue Personalausweis „eines der kritischsten Projekte ist, die wir je durchgeführt haben“. Er glaubt, „dass wir die Zeit bis zur Einführung und die mit dem Projekt verbundenen Schwierigkeiten unterschätzt haben“.

Das größte Problem stellen zurzeit die Änderungsterminals dar, die von der Bundesdruckerei gestellt werden. Sie müssen in das System der Gemeinde eingebunden werden. Dafür investieren laut Drescher viele Kommunen in eine neue PC-Hardware, weil ihre alten Rechner den Anforderungen der Bundesdruckerei nicht mehr genügen. Dennoch scheint das für eine gelungen Anbindung bislang nicht auszureichen.

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Hanfstengl sind bis heute keine Kommunen bekannt, die die Änderungsterminals mithilfe der von der Bundesdruckerei gelieferten Software bereits anbinden konnten. „Wir haben bereits verschiedene Versionen erhalten, aber alle waren so fehlerbehaftet, dass sie sich als nicht einsatzfähig herausstellten.“

Die meisten Hersteller von kommunaler Software, die in den Melde- und Ausweisbehörden zum Einsatz kommt, hätten die Software nicht in die Systeme einbinden können. Daher konnte bislang kaum ein Verfahren durchgetestet werden. Ärger machen auch die herstellerabhängigen Vorgaben der Bundesdruckerei, die etwa die Verwendung von Microsoft-Produkten bindend vorgeben.

Für das Präsidium des Deutschen Städtetags ist dieses Vorgehen mit Blick auf „Open-Source-Städte“ wie München, Freiburg oder Jena „nicht akzeptabel“. Es fordert daher den Bund auf, „bei der Vorgabe von Hard- und Softwareanforderungen an die zur Beantragung und Ausgabe der neuen Ausweise benötigte IT-Ausstattung der Behörden die Kompatibilität mit offenen Standards wie z. B. Linux zu gewährleisten“.

Auch die letzte, vor wenigen Tagen erst angelieferte Version der Anbindungssoftware für die Änderungsterminals war derart fehlerbehaftet, dass sie zumindest in München nicht einsatzfähig war. Anton Hanfstengl: “ Für uns ist es unersichtlich, ob das am Programm oder unserer IT-Umgebung liegt. Jedenfalls wird es mit der Umsetzung bis zum 1. November kritisch.“ Eine Schulung der Mitarbeiter ist nämlich so nur eingeschränkt möglich. Hanfstengl führt die Probleme jedenfalls auf die sehr unterschiedliche IT- und Verfahrens-Ausstattung der Kommunen zurück.

Selbst wenn die Änderungsterminals doch noch funktionieren sollten, gibt es etliche Experten, die sich in ihren Terminkalender für den 1. November den Termin „8.00 Uhr, neuen Personalausweis beantragen“ notiert haben. Punkt 8 Uhr ist wohl nötig, denn die Wartezeiten könnten rasch sehr lang werden: Bislang hat die Ausgabe des Personalausweises fünf bis zehn Minuten gedauert, künftig wird sie etwa eine halbe Stunde dauern. Kommunen wie München, Frankfurt und Düsseldorf rechnen mit dreifachen Bearbeitungszeiten. Das bedeutet, dass bereits der Dritte in der Warteschlange bei einem Bearbeiter eine Stunde lang warten müsste. Bei der Einführung des digitalen Reisepasses hatte sich laut Hanfstengl die Bearbeitungszeit um den Faktor zwei erhöht.

Weil der Verwaltungsaufwand sich verdreifacht, haben die Kommunen neues Personal eingestellt. Die Stadt München etwa hat eben 20 neue Stellen eingerichtet. Um das neue Personal unterzubringen und größere Warteräume bereitstellen zu können, hat das Bürgerbüro seine Räumlichkeiten erweitert – andere Dienststellen mussten ausweichen, die Stadt musste neue Räume anmieten. Die Änderungsterminals, an denen die Bürger etwa die PIN ändern können, sollen aus Gründen der IT-Sicherheit sowie Praktikabilität nicht öffentlich aufgestellt werden.

Es kommen aber auch höhere Kosten auf die Kommunen zu: Sie müssen nämlich für jeden Ausweis 22,80 € an die Bundesdruckerei abführen und dürfen 6 € als Verwaltungskostenpauschale einbehalten.

Wenn die Gebühr für den Personalausweis bei Bedürftigkeit ganz erlassen wird, müssen die Kommunen ihren Obolus an die Bundesdruckerei dennoch entrichten. Dasselbe ist bei den Personen unter 24 Jahren der Fall, die nur 22,80 € für den Personalausweis zahlen müssen.

Die Kommunen müssen außerdem auf eigene Kosten das Informationsmaterial vorhalten, für das der Bund lediglich das Konzept vorgibt. Das Präsidium des Deutschen Städtetages kritisiert daher, dass die Verwaltungskostenpauschale für die Kommunen nicht kostendeckend ist. CHR. SCHULZKI-HADDOUTI

Ein Beitrag von:

  • Christiane Schulzki-Haddouti

    Freie Journalistin und Buchautorin in Bonn. Scherpunktthemen: Bürgerrechte, Informationsfreiheit, Datenschutz und Medienethik.

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