Zum E-Paper
Förderung durch EEG 18.02.2022, 13:01 Uhr

Agri-Photovoltaik: Landwirtschaft und Energieerzeugung im Einklang

Bisher ausschließlich landwirtschaftlich genutzte Flächen sollen nach Plänen der Bundesregierung zukünftig maßgeblich dazu beitragen die Erzeugung von erneuerbarem Strom in Deutschland zu steigern. Dafür ist geplant die Errichtung sogenannter Agri-PV-Anlagen grundsätzlich durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu fördern.

Die Bundesregierung möchte stärkere Anreize für die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen zur Stromerzeugung setzen. Foto: panthermedia.net/ scanrail

Die Bundesregierung möchte stärkere Anreize für die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen zur Stromerzeugung setzen.

Foto: panthermedia.net/ scanrail

„Wir haben uns vorgenommen, in weniger als neun Jahren 80 % unseres Stroms aus erneuerbaren Energien zu erzeugen. Heute sind wir bei knapp über 40 % und der Stromverbrauch wird steigen. Das heißt wir müssen den Anteil mehr als verdoppeln“, so Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Gemeinsam mit den Ministerien für Umwelt und Landwirtschaft hat sein Ressort einen Fahrplan erarbeitet, wie das ambitionierte Ziele erreicht werden soll. Die Grundidee: Vorhandene Flächenpotenziale sollen besser für den Ausbau der Solarenergie genutzt werden – etwa auch landwirtschaftliche Flächen sowie landwirtschaftlich genutzte Moorböden. „Wir rechnen damit, dass auf landwirtschaftlichen Flächen bis zu 200 Gigawatt zusätzliche PV-Leistung installiert werden kann“, konstatiert der Grünen-Politiker. Derzeit sind es knapp 60 Gigawatt, die auf Ackerflächen gewonnen werden.

Beteiligung an mehreren Förderprogrammen möglich

Um die Akzeptanz zu steigern plant die Bundesregierung sogenannte Agri-PV-Anlagen auf allen Ackerflächen grundsätzlich über das EEG zu fördern. Dies ermögliche eine sowohl landwirtschaftliche als auch energetische Nutzung ein und derselben Fläche. Die Förderung mit GAP-Mitteln (Unterstützung durch das Programm „Gemeinsame Agrarpolitik“ der Europäischen Union) werde zudem weiterhin möglich sein, sofern die landwirtschaftliche Nutzung nur bis zu 15 % durch die Stromerzeugung beeinträchtigt ist. Schutzgebiete, Grünland, naturschutzrelevante Ackerflächen und Moorböden werden aus Gründen des Naturschutzes und des Klimaschutzes ausgeschlossen. Dennoch sei das Potenzial groß, sind die beteiligten Ministerien überzeugt. Unter anderem, weil es aufgrund neuer EU-Kriterien zukünftig mehr sogenannte „benachteiligte Gebiete“ gebe. Hierzu gehören beispielsweise Berggebiete und Gebiete, in welchen die Aufgabe der Landnutzung droht und der ländliche Lebensraum erhalten werden muss. Auf diesen Flächen können PV-Freiflächenanlagen errichtet werden, wenn die Bundesländer diese Areale – wie bislang – dafür freigeben. Zudem sollen landwirtschaftlich genutzte Moorböden als neue Flächenkategorie im Erneuerbare-Energien-Gesetz aufgenommen werden. Voraussetzung für eine Förderung ist die Wiedervernässung dieser bisher entwässerten Böden. Ziel sei es, die Wiedervernässung als Beitrag zum Klimaschutz zu ermöglichen und gleichzeitig die Flächen für PV-Stromerzeugung zu nutzen. „Agri-Photovoltaik ermöglicht es unseren Landwirtinnen und Landwirten, einen Beitrag zur Versorgung mit erneuerbaren Energien zu leisten und landwirtschaftliche Nutzflächen trotzdem weiter bewirtschaften zu können. Unser Vorschlag beinhaltet Chancen für alle drei Bereiche, also ein Win-Win-Win für Klima, Natur und für unsere Landwirtschaft“, so Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir.

BSW: Gezielte Förderung wegen konstruktiv bedingter Mehrkosten für Agri-PV nötig

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) begrüßt im Grundsatz die von der Bundesregierung ressortübergreifend proklamierte Absicht, die Solarstromerzeugung nicht nur auf Gebäuden, sondern auch auf geeigneten Freiflächen vorantreiben zu wollen. Die in dem vorgelegten Eckpunktepapier unterbreiteten konkreten Vorschläge sind nach Auffassung der Solarwirtschaft jedoch unzureichend, um künftig hinreichend Flächen für die Solarstromerzeugung und die Umsetzung der Klimaschutzziele nutzen zu können. „Die unterbreiteten Vorschläge der Bundesministerien sind ein Schritt in die richtige Richtung, springen allerdings zu kurz,“ meint BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Als positiv bewertet der BSW die angestrebten Erleichterungen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen bei gleichzeitiger landwirtschaftlicher Nutzung. Die Doppelnutzung von Agrarflächen für die gleichzeitige Solarstromernte mittels sogenannter Agri-PV stelle eine besonders effiziente Form der Flächennutzung dar. Sie könne einen Beitrag zur Verringerung der Flächenkonkurrenz im Kontext der Energiewende leisten. Die Solarstromerzeugung mittels Agri-PV führe erfahrungsgemäß jedoch zu konstruktiv bedingten Mehrkosten, was eine gezielte Förderung mittels eines jährlich aufwachsenden Auktionsvolumens erforderlich mache. Andernfalls drohe die von der Bundesregierung angestrebte Öffnung der Standortkulisse für diese Nutzungsform weitgehend ins Leere zu laufen.

Das könnte Sie auch interessieren:

EuGH: Mindestsätze dürfen für Altverträge weiter angewendet werden

Farbige Solarmodule für breitere Akzeptanz

„Geothermie wichtiger Teil der Wärmewende“

Forschungsprojekt: Fassaden-Module mit integrierter Anlagentechnik

Heizungsindustrie steigert Absatz um zehn Prozent

Raumklima: Trockene Luft verursacht Beschwerden

Wärmepumpen: „Auf dem Weg zum Standardheizsystem“

Berliner Messe mit neuem Format für die SHK-Branche

Forschungsgruppe zum Thema Wasserstoff gestartet

Baustellen: Mangelnde Kommunikation verursacht Millionenschaden

Von Marc Daniel Schmelzer