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Einspeisevergütung vor dem Aus: Lohnt sich eine Solaranlage ab 2027 noch?

15. September 2026

Solaranlage
Ab 2027 wird die Einspeisevergütung für neue Solaranlagen schrittweise abgebaut. Trotzdem kann sich die Installation noch rechnen. Foto: picture alliance/dpa | Bernd Weißbrod
Für neue PV-Anlagen soll die feste Einspeisevergütung schrittweise verschwinden. Schon 2027 ändern sich die Regeln. Warum Speicher und Eigenverbrauch wichtiger werden – und ob sich ein Solardach noch lohnt.
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Für Hausbesitzer steht bei der Photovoltaik Änderungen ins Haus. Die Bundesregierung will die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen abschaffen und Solarstrom stärker in den Strommarkt integrieren. Doch anders als manche Schlagzeile vermuten lässt, fällt die Vergütung am 1. Januar 2027 nicht einfach auf null.

Inhaltsverzeichnis

Der Regierungsentwurf für das EEG 2027 liegt inzwischen im Bundestag. Beschlossen ist die Reform bislang aber noch nicht (Stand: 14. September 2026). Für die beihilferechtlich relevanten Bestimmungen, die Zahlungen an Anlagenbetreiber betreffen, ist zudem eine Genehmigung der EU-Kommission erforderlich.

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So viel erhalten Hausbesitzer aktuell

Wer seine Anlage noch 2026 in Betrieb nimmt, fällt zunächst unter das geltende EEG. Für Dachanlagen bis 10 kW gibt es bei Teileinspeisung seit dem 1. August 2026 7,70 Cent/kWh. Bei Volleinspeisung sind es 12,22 Cent. Für den Leistungsanteil bis 40 kW gelten 6,66 Cent beziehungsweise 10,24 Cent.
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht diese Sätze nach derzeit geltendem Recht für Inbetriebnahmen vom 1. August 2026 bis 31. Januar 2027.

Tritt das geplante EEG 2027 wie vorgesehen zum 1. Januar 2027 in Kraft, gelten für neue Anlagen ab diesem Zeitpunkt jedoch die neuen Regeln. Bestehende Anlagen sollen ihre bereits zugesicherte Förderung über die vorgesehene Laufzeit behalten. Die Änderungen der Vergütungslogik betreffen damit vor allem Neuanlagen ab 2027. Einzelne andere Regelungen des neuen EEG können allerdings auch Bestandsanlagen berühren.

Ab 2027 beginnt der Ausstieg aus der festen Vergütung

Für neue kleine Dachanlagen soll die bisherige langfristige Einspeisevergütung durch eine befristete Übergangszahlung ersetzt werden. Sie wird nach Anlagengröße und Jahr der Inbetriebnahme gestaffelt: 2027 können Anlagen mit weniger als 50 kW die Übergangszahlung nutzen, 2028 Anlagen unter 25 kW. Für 2029 und 2030 sinkt die Grenze auf weniger als 7 kW. Ab 2031 ist im Regierungsentwurf grundsätzlich keine Übergangszahlung für neu in Betrieb genommene Anlagen mehr vorgesehen.

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Die Zahlung ist für jede berechtigte Anlage auf höchstens 36 Monate begrenzt. Zum Start ergibt sich für die Übergangszahlung ein Wert von 5,2 Cent/kWh: Der neue anzulegende Wert von 6,2 Cent wird bei der Netzbetreiberabnahme um 1 Cent reduziert. Für später in Betrieb genommene Anlagen sinkt der zugrunde liegende Wert ab dem 1. August 2027 alle sechs Monate um 1 %.

Danach soll die Direktvermarktung zum Normalfall werden. Betreiber verkaufen überschüssigen Solarstrom dann über einen Direktvermarkter am Markt. Für Anlagen mit weniger als 25 kW sieht der Entwurf einen zusätzlichen Direktvermarktungsbonus von 1,5 Cent je eingespeister kWh vor. Er wird bei sonstiger Direktvermarktung längstens für 48 Monate nach dem erstmaligen Wechsel in die Direktvermarktung gezahlt. Damit verliert das bisherige Modell mit einem über viele Jahre kalkulierbaren Preis für jede eingespeiste Kilowattstunde bei Neuanlagen schrittweise immer mehr an Bedeutung.

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Eigenverbrauch wird wichtiger als Einspeisung

Für Hauseigentümer verändert sich einiges. Wer bislang möglichst viel Solarstrom produzierte und Überschüsse verlässlich vergütet ins Netz gab, muss künftig stärker darauf achten, den Strom selbst zu nutzen. Das gilt bereits heute. Denn jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ersetzt Strom, der sonst zu einem deutlich höheren Preis aus dem Netz gekauft werden müsste. Dabei kann eine Photovoltaikanlage auch ohne klassische Einspeisevergütung wirtschaftlich sein. Das gilt vor allem bei hohem Eigenverbrauch, passender Anlagengröße und sinnvoll dimensioniertem Speicher. Wärmepumpe oder Elektroauto können den Eigenverbrauch zusätzlich erhöhen.

Fraunhofer: Eigenverbrauchsquote müsste rund 15 % höher liegen

Wie sich ein Wechsel in die Direktvermarktung auswirken kann, hat das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE untersucht. Nach den Berechnungen wäre bei kleinen PV-Dachanlagen derzeit eine um rund 15 % höhere Eigenverbrauchsquote nötig, um in der Direktvermarktung einen vergleichbaren wirtschaftlichen Ertrag wie mit der EEG-Vergütung zu erzielen. Bei gleicher Eigenverbrauchsquote könne sich die Amortisationszeit um zwei bis drei Jahre verlängern.
Die Forschenden weisen gleichzeitig darauf hin, dass Direktvermarktung bei kleinen Anlagen zusätzliche technische und administrative Prozesse erfordert. Werden Anlagen als Reaktion darauf kleiner dimensioniert, könnte weniger verfügbare Dachfläche für Photovoltaik genutzt werden.

Auch die Solarbranche sieht Hürden

Der Bundesverband Solarwirtschaft hatte sich bereits im Frühjahr 2026 dafür ausgesprochen, für kleine Dachanlagen einen Vergütungsanspruch im EEG zu erhalten und auf eine verpflichtende Direktvermarktung für diese Anlagengruppe zu verzichten. Der Verband forderte zudem einfachere administrative Regeln sowie klare Übergangs- und Bestandsschutzregelungen. Die Position ist als Interessenvertretung der Solarwirtschaft einzuordnen und stammt aus einer früheren Phase des Gesetzgebungsverfahrens. Damit überschneiden sich wissenschaftliche Analyse und Verbandsposition zumindest in einem Punkt: Soll Direktvermarktung auch für sehr kleine Anlagen zum Standard werden, müssen Vermarktung, Messtechnik und Abrechnung mit geringen Transaktionskosten funktionieren.

Neue Solaranlagen sollen höchstens 50 % ihrer Leistung einspeisen

Ein weiterer Punkt des Regierungsentwurfs dürfte die Auslegung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern beeinflussen. Neue Solaranlagen des zweiten Segments mit weniger als 100 kW, die Strom ins Netz einspeisen, sollen ihre Wirkleistung am Netzverknüpfungspunkt dauerhaft auf maximal 50 % der installierten Leistung begrenzen. Ausgenommen sind unter anderem Steckersolargeräte bis insgesamt 2 kW installierter Leistung und 800 VA Wechselrichterleistung.

Das bedeutet nicht, dass automatisch die Hälfte des jährlich erzeugten Solarstroms verloren geht. Entscheidend ist, wie häufig die Anlage die Leistungsgrenze erreicht. Batteriespeicher und intelligentes Energiemanagement können Erzeugungsspitzen aufnehmen und Abregelungsverluste reduzieren. Vollständig vermeiden lassen sie sich dadurch aber nicht in jedem Anlagen- und Verbrauchsprofil.
Speicher gewinnen damit eine zusätzliche Funktion: Neben der Erhöhung des Eigenverbrauchs können sie helfen, Leistungsspitzen zu verschieben und die 50-%-Grenze am Netzanschlusspunkt besser auszunutzen.

Ab 2029 könnten zusätzliche Netzkosten hinzukommen

Parallel arbeitet die Bundesnetzagentur an einer Reform der Netzentgelte. Der derzeit konsultierte Festlegungsentwurf zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom soll ab 2029 die bisherige Stromnetzentgeltverordnung ablösen. Die endgültige Festlegung ist für Ende 2026 geplant.
Für sogenannte Prosumer – Haushalte, die Strom sowohl verbrauchen als auch selbst erzeugen – ist ein höherer Grundpreis vorgesehen. Die Bundesnetzagentur geht von regional unterschiedlichen zusätzlichen Belastungen von voraussichtlich weniger als 100 €/Jahr aus. Steckersolaranlagen sollen davon ausgenommen sein.

Sollte man deshalb noch 2026 eine PV-Anlage installieren?

Wer ohnehin eine Solaranlage plant und sie noch 2026 in Betrieb nehmen kann, erhält nach geltendem Recht mehr Planungssicherheit: Für die Anlage gelten die bei Inbetriebnahme maßgeblichen Vergütungsregeln, während für Neuanlagen ab 2027 nach den Plänen der Bundesregierung ein schrittweiser Systemwechsel beginnt.

Allein aus Angst vor der EEG-Reform sollte eine Investition aber nicht überstürzt werden. So ist es nicht sinnvoll, nur wegen der geplanten Änderungen unter Zeitdruck eine Anlage zu kaufen. Eine bereits geplante Installation unnötig auf 2027 zu verschieben, ist allerdings ebenso wenig sinnvoll.
Ob sich Photovoltaik rechnet, hängt weiterhin von Anlagenpreis, Dach, Stromverbrauch, Finanzierung und der Auslegung von Speicher und Anlage ab. Wärmepumpe oder Elektroauto können den selbst genutzten Anteil des Solarstroms erhöhen.

Für Anlagen, die einen großen Teil ihrer Produktion ins Netz abgeben, dürften die Bedingungen nach dem Regierungsentwurf schwieriger werden. Bei hohem Eigenverbrauch kann sich Photovoltaik dagegen weiterhin rechnen. Die Einspeisevergütung verliert damit ihre Rolle als Mittelpunkt der privaten Solarrechnung. Ab 2027 soll vor allem derjenige profitieren, der seinen Solarstrom möglichst intelligent selbst nutzt und nur noch den Rest verkauft.



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