Interview 01.01.2016, 01:03 Uhr

„Großer Widerstand gegen unbefristete Übernahme“

Leiharbeit ist für IG-Metall-Bezirksleiter Hartmut Meine, anders als für die Arbeitgeber, mit dem Tarifabschluss in der Metall- und Elektroindustrie nicht befriedet. Leiharbeit sei immer noch Arbeit zweiter Klasse. Meine verteidigt die jüngste Lohnerhöhung bei Volkswagen. Der Haustarif der Wolfsburger orientiere sich beim Entgelt an den Steigerungen bei anderen Automobilherstellern.

VDI nachrichten: Die VW-Beschäftigen in Westdeutschland bekommen 4,3 % mehr Lohn. Das Produktivitätswachstum von Volkswagen ist aber deutlich höher. Hätten Sie nicht mehr rausholen können?

Meine: Wir orientieren uns bei Entgelterhöhungen auch an den Mitbewerbern, die unter den Flächentarifvertrag fallen. Bei VW gibt es dieselbe nachhaltig wirkende Tariferhöhung wie bei Daimler, BMW oder Audi. Zudem wird mit dem Abschluss der besonderen Situation bei VW Rechnung getragen. So gibt es, anders als beim Flächentarifabschluss, keinen „Nullmonat“. Damit liegt das Ergebnis über dem des Flächentarifvertrages. Die höhere Produktivität bei Volkswagen spiegelt sich im Erfolgsbonus wider, der in diesem Jahr 7500 € für jeden Beschäftigten betragen hat.

Der VW-Haustarif war lange Zeit ein Vorbildtarif für die IG Metall. In den vergangenen Jahren hat er sich dem Flächentarifvertrag angenähert. Wird er damit nicht überflüssig?

Nein. Es handelt sich um ein umfangreiches Tarifvertragssystem, das sich in Teilen deutlich von der Fläche unterscheidet. Die Entgelte liegen auf dem Niveau des Flächentarifvertrages, die Arbeitszeit liegt für den größten Teil der Beschäftigten bei 33 bzw. 34 Stunden pro Woche. Die Bedingungen für Leiharbeitsbeschäftigte sind deutlich besser und die unbefristete Übernahme der Ausgebildeten haben wir schon vor Jahren bei Volkswagen erreicht.

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Bei Volkswagen wird die Zahl der Auszubildenden erhöht. Werden die auch alle übernommen?

Alle, die ihre Ausbildung bestanden haben, werden in der Regel unbefristet übernommen. Bei VW werden Auszubildende gecoacht und bewertet. Dieses System hat dafür gesorgt, dass im letzten Ausbildungsjahr 95 % der Ausgebildeten gut abgeschnitten haben und unbefristet übernommen wurden. Die restlichen 5 % werden zunächst für zwei Jahre übernommen und haben danach eine zweite Chance auf eine unbefristete Übernahme. Das ist wesentlich besser als in anderen Branchen.

Im Flächentarif wollte die IG Metall die Pflicht zur Übernahme aller Ausgebildeten durchsetzen. Herausgekommen ist lediglich die Absichtserklärung, dass alle übernommen werden sollen. Warum haben Sie das unterschrieben?

Es gibt auf Arbeitgeberseite großen Widerstand gegen die unbefristete Übernahme, der stark ideologisch geprägt ist. Das ist unverständlich vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels. Der Kompromiss, der am Ende gefunden wurde, sieht vor, dass Ausgebildete im Grundsatz unbefristet übernommen werden. Aber es gibt drei Ausnahmen: wenn über Bedarf ausgebildet wird, bei Beschäftigungsproblemen und bei personenbedingten Gründen. Entscheidend für die Übernahme ist der Bedarf eines Betriebes.

Vorher galt die Regelung, dass Ausgebildete, die nicht unbefristet übernommen worden sind, wenigstens 12 Monate weiter beschäftigt werden. Das ist künftig nicht mehr der Fall.

Das stimmt nicht. Wenn über Bedarf ausgebildet wurde, mussten nach der alten Regelung Ausgebildete nicht übernommen werden. Heute sind die Auszubildenden, die den Bedarf abdecken, unbefristet zu übernehmen. Wer über Bedarf ausgebildet wurde, ist für 12 Monate zu übernehmen. Das ist besser als vorher. Wir gehen davon aus, dass vor diesem Hintergrund die große Mehrheit der Auszubildenden in der Metall- und Elektroindustrie übernommen wird.

Wird eine Betriebsvereinbarung über die Zahl der Auszubildenden geschlossen, entfällt aber die Pflicht zur befristeten Übernahme.

Der Vorteil einer freiwilligen Betriebsvereinbarung liegt aber darin, dass Betriebsrat und Arbeitgeber vereinbaren, wie groß der Bedarf an Auszubildenden ist. Dabei besteht in diesem Falle das Risiko, dass diejenigen, die über Bedarf ausgebildet werden, vom Arbeitgeber nicht übernommen werden.

Eine Übernahmegarantie gibt es nur dann, wenn der Arbeitgeber allein bestimmt, wie viele Auszubildende eingestellt werden.

Das ist richtig, daher neigen wir zu dieser Variante, bei der der Arbeitgeber den Bedarf festlegt. Darüber muss er immer noch mit dem Betriebsrat beraten. Die über Bedarf Ausgebildeten werden in diesem Modell wenigstens zwölf Monate beschäftigt.

Zur Leiharbeit: Ist das Ergebnis, dass Sie bei VW erzielt haben, richtungweisend über Volkswagen hinaus?

Die Regelungen zur Leiharbeit sind bei VW für die Beschäftigten besser als im Flächentarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie und in dem Tarifvertrag mit der Leiharbeitsbranche, mit dem Branchenzuschläge vereinbart wurden. Die gleiche Bezahlung von Stamm- und Leihkräften bleibt Ziel der IG Metall.

Im Flächentarif wird die Übernahme von Leihkräften nach 24 Monaten festgeschrieben. Ist das nicht theoretisch? Im Schnitt bleiben Leiharbeitnehmer in der Metall- und Elektroindustrie nur rund ein Jahr in einem Entleihunternehmen.

Wir haben damit erst mal die schlimmsten Auswüchse begrenzen können. Dass jemand beispielsweise 11 Jahre als Leiharbeiter, wie in einem großen Unternehmen der Luft- und Raumfahrtindustrie geschehen, arbeitet, wird künftig nicht mehr möglich sein. Im Tarifvertrag ist festgelegt, dass Leiharbeitsbeschäftigte nicht auf Dauerarbeitsplätzen eingesetzt werden sollen. Uns wäre eine Übernahme nach 12 Monaten natürlich lieber gewesen, aber das ist Teil des Kompromisses.

Mit den Branchenzuschlägen steigt der Lohn ab dem neunten Monat auf über 90 % der Stammbelegschaften. Damit wird Leiharbeit als Niedriglohnmodell unattraktiv.

Wenn die Löhne stark steigen, werden die Leiharbeiter eben vorher ausgetauscht.

Das ist allenfalls theoretisch möglich. Denn Leiharbeiter müssen auch eingearbeitet werden. Deshalb erwarten wir, dass Belegschaften nicht ohne Weiteres ausgetauscht werden können und die Unternehmen diese Zuschläge zahlen oder die Leiharbeiter wenigstens befristet übernehmen. Die Spielregeln der Leiharbeit werden durch die Tarifabschlüsse neu gestaltet. Hinzu kommt die Tatsache, dass angesichts von Fachkräftemangel gerade Leiharbeitsfirmen mehr und mehr Schwierigkeiten haben, Fachkräfte zu rekrutieren.

Die stärkere Regulierung der Leiharbeit wurde erkauft durch die Ausweitung der Arbeitszeit, vor allem für hoch Qualifizierte. Werden damit die Interessen von Belegschaften gegeneinander ausgespielt?

Dies ist nicht der Regelfall des Tarifvertrages. Die Erhöhung der Wochenarbeitszeit ist nur durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung möglich. Ich gehe davon aus, dass sie in der Praxis nicht sehr häufig genutzt werden wird.

Arbeitgeber-Präsident Martin Kannegiesser geht davon aus, dass das Thema Leiharbeit jetzt befriedet ist. Teilen Sie diese Auffassung?

Nein. Leiharbeit ist vom Charakter ein Arbeitsverhältnis zweiter Klasse. In Krisenzeiten sind Leiharbeiter die Ersten, die entlassen werden. Vom Entgelt her stellt sich die Situation jetzt wesentlich besser dar. Von der Sicherheit her bleibt es ein Arbeitsverhältnis zweiter Klasse.

 

Ein Beitrag von:

  • Hartmut Steiger

    Redakteur VDI nachrichten. Fachthemen: Aus- und Weiterbildung, Studium, Beruf.

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