Karriere 26.04.2002, 17:33 Uhr

Gezielte Schüsse in den Rücken des Kollegen

Mobben ist ein Volkssport, könnten Zyniker behaupten. Nahezu jeder zweite Deutsche fühlt sich von Kollegen psychisch unter Druck gesetzt. Wer keinen anderen Ausweg weiß, wechselt den Job oder leitet rechtliche Schritte ein.

Auf den neuen Job hatte sich Petra Frankenberger diebisch gefreut. Schließlich wird einer Volontärin nicht jeden Tag eine gut dotierte unbefristete Stelle geboten. Die Freude war aber bald vorbei, denn ihr neuer Arbeitsplatz erwies sich schon bald als Hölle auf Erden.
Im Zweimann-Team sollte sie ein Projekt aufbauen. Ihr wesentlich älterer Kollege akzeptierte jedoch die 24-jährige Hochschulabsolventin von Anfang an nicht. Für ihn war sie „nur seine Sekretärin“, mit der er weder über die Vorgehensweise sprechen wollte, noch ihr eigenständige Arbeitsbereiche zugestand. „Auch gemeinsame Gespräche, die ich mit meinem Vorgesetzten und meinem Kollegen gesucht habe, änderten nichts an der Situation. Selbst als der Geschäftsführer vor meinem Kollegen die Eigenständigkeit meiner Arbeitsgebiete hervorhob, kanzelte mein Teampartner mich immer wieder ab“, berichtet das Mobbing-Opfer. Da Frankenberger mit keinem ihrer Lösungsvorschläge bei ihren Vorgesetzten Gehör fand, suchte sie sich nach eineinhalb Jahren schließlich eine neue Stelle. Ein Schritt, den sie bis heute als die einzig richtige Entscheidung in einer solchen Situation wertet.
„Die Gründe für Mobbing können verschieden sein, sei es, dass durch die Struktur bereits Probleme vorhanden sind oder dass eine Person bereits in sich Konflikte trägt. Der ältere Kollege etwa hatte offenkundig Angst, die junge Frau könne besser sein als er. Zudem hatte er wohl auch Scheu davor, mit Frauen zusammen zu arbeiten“, analysiert die Berliner Psychologin und Mobbing-Expertin Rita Metzner.
Petra Frankenberger ist kein Einzelfall. Fast jeder zweite Deutsche fühlt sich von Kollegen oder Vorgesetzten am Arbeitsplatz unter psychischen Druck gesetzt. Von denjenigen, die den Arbeitsplatz wechseln, stufen sogar 51 % Mobbing als relevant ein. Das hat eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Emnid im Auftrag des Internet Stellenanbieters Jobware ergeben. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat errechnet, dass der Fehltag eines Mitarbeiters ein Unternehmen durchschnittlich 100 € bis 400 € kostet. Ein Krankenstand von 1 % belastet ein Unternehmen mit rund 1000 Mitarbeitern mit ca. 200 000 € jährlich.
Generell kann Mobbing jeden treffen, den leitenden Angestellten ebenso wie eine Aushilfskraft. Nicole Lazar, Psychologin am Kölner Institut für Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) GmbH der AOK Rheinland, hat jedoch festgestellt, dass Mobbing vor allem in Dienstleistungsbereichen, wo viele Menschen eng zusammen arbeiten, vorkommt. „Vorgesetzte sollten darauf achten, dass neue Mitarbeiter ins Team passen.
Denn die, die nicht hinein passen, können leicht Mobbing-Opfer werden“, warnt die Psychologin. Oftmals sind – so die Erkenntnis der Beratungsstellen – Führungskräfte nicht in der Lage, einen Mobbingkonflikt zu lösen. Stattdessen vermeiden sie Auseinandersetzungen und halten ihre Mitarbeiter an, die schwierige Situation selbst zu lösen. Dies sei aber nur möglich, wenn stringent an einer Konfliktlösung gearbeitet werde. Elisabeth Metzner empfiehlt hierfür das „Harvard-Konzept“, das auf dem Prinzip „win-win“ beruht. „Beim Konfliktgespräch werden für beide Seiten Perspektiven aufgezeigt und nicht der eine vor den Augen des anderen abgestraft. Wenn der Mobber jedoch den Konflikt nicht eingestehen möchte, dann ist es schwierig, eine Lösung zu finden.“
Entschließt sich das Opfer zum arbeitsrechtlichen Gegenangriff, kann es sich auf das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und die darin verankerte Fürsorgepflicht des Arbeitgebers berufen. Danach ist die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern. Für einen solchen Rechtsstreit ist es hilfreich, ein Mobbing-Tagebuch zu führen. Darin sollte die Situation mit Datum, Hintergrund, anwesenden Kollegen und Uhrzeit vermerkt sein.

Die rechtliche Lage
Mobben ist kein Kavaliersdelikt
Anfang vergangenen Jahres hat das Landesarbeitsgericht Thüringen erstmals einem Betroffenen Kündigungsschutz gewährt. Dabei hatten die Richter dem Mobbing-Opfer Beweiserleichterung unter Berufung auf die Europäische Menschenrechtskonvention zugestanden. Im September 2001 wurde einem gemobbten Bankangestellten sogar vor Gericht Schadensersatz zugesprochen. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz verurteilte den Vorgesetzten zur Zahlung von 7500 €, weil er die persönliche Ehre und das berufliche Selbstverständnis seines Mitarbeiters verletzt hatte. „Neu an dem Fall ist, dass aus der Persönlichkeitsverletzung Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld abgeleitet wird. Der Betrag von 7500 € wurde früher für schwere Schädelverletzungen zugesprochen“, berichtet der Kölner Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Martin Glöckner. Seiner Ansicht nach reiche der derzeitige Gesetzesrahmen aus, um Mobbing zu ahnden. Allerdings sei eine Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichtes wünschenswert – auch um Mobbern klar zu machen, dass sie eine Straftat begehen. jgö

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