Altersversorgung 23.06.2006, 19:22 Uhr

Betriebsrente: Alles auf einen Schlag?  

VDI nachrichten, Düsseldorf, 23. 6. 06, ps – Bei niedrigen Betriebsrenten ist es für Arbeitnehmer bisweilen sinnvoll, sich das Geld auszahlen zu lassen. Vorteilhaft ist die Einmalzahlung vor allem für Rentner, die unverheiratet oder verwitwet sind. Auch die Unternehmen können profitieren.

Mancher Arbeitnehmer ist geschockt, wenn er zum ersten Mal sieht, wie niedrig seine Betriebsrente ist. Mit den 70 € oder 100 €, die ein Beschäftigter nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen vom ehemaligen Arbeitgeber pro Monat bekommt, lassen sich keine großen Sprünge machen. Deswegen denken immer mehr Arbeitnehmer darüber nach, sich die Betriebsrente auf einen Schlag auszahlen zu lassen. „Das macht in vielen Fällen Sinn“, sagt Rüdiger Zielke, Rentenexperte der zur Sauer Finance Gruppe gehörenden PensionCapital in Hamburg. Zum Beispiel, wenn mit der Abfindung ein Darlehen getilgt und dadurch Zinsen gespart werden. „Mit den einmaligen Auszahlungen bekommt der Arbeitnehmer einen größeren Geldbetrag in seine Privatsphäre. Er kann selbst entscheiden, was er damit macht“, betont Zielke. Er berichtet von einem 65-jährigen Rentner, der sein Leben lang in einem norddeutschen Medienunternehmen tätig war: „Er hatte Anspruch auf eine Betriebsrente in Höhe von 70 € im Monat, hat sich aber entschieden, lieber die Abfindung von 10 000 € zu nehmen.“ Die musste er zwar – wie die Betriebsrente – versteuern, konnte jedoch die vorteilhafte Fünftelregelung nach § 34 Absatz 1 EstG nutzen, die die Steuerprogression verringert.

„Nur wenige Arbeitnehmer wissen auch, dass eine Betriebsrente nicht uneingeschränkt vererbbar ist“, nennt Zielke ein weiteres Argument für eine Einmalzahlung. Lediglich die Witwe oder der Witwer haben Anspruch – und auch sie meist nur auf 60 % der monatlichen Rente.

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„Wenn es keinen Ehepartner gibt, ist das Geld oft verloren, es sei denn, eine Sonderregelung ist vereinbart“, betont Finanzberater Thomas Langfeld von Langfeld & Friends. Tipp für den Arbeitnehmer: die individuelle Lebenssituation prüfen und dann entscheiden!

Auch für den Firmenchef kann eine Abfindungszahlung sinnvoll sein: Pensionsrückstellungen stehen in der Bilanz und sind Verbindlichkeiten, die den Wert des Betriebes in den Augen von Kreditinstituten und Kaufinteressenten belasten. Gerade für Mittelständler ist das oft bei ihrer Nachfolgeregelung ein Problem.

Auch, wenn der Chef nicht an einen Verkauf denkt, stellen Rentenzusagen, deren Höhe auf der gesetzlich verankerten statistischen Sterbewahrscheinlichkeit von etwa 80 Jahren basieren, ein Betriebsrisiko dar. Zielke: „Das ist wie eine Wette: Wenn der Arbeitnehmer nur 70 Jahre alt wird, hat der Unternehmer gewonnen, wenn er 100 Jahre alt wird, verloren.“

Dieses Risiko übernehmen zwar Versicherungen, aber die kosten „etwa das 1,5-Fache der Pensionsrückstellungssumme“, sagt Zielke. Er beziffert die Einsparungspotenziale für Betriebe durch Abfindungen von bereits in Rente befindlichen Personen auf „bis zu 50 %“. Die Möglichkeit, ihre Rentner, die bis zum 31. Dezember 2004 ihre erste Betriebsrente bezogen haben, mit dem § 6a-Barwert abzufinden, entlastet die Betriebe auch bei ihren internen und externen Verwaltungskosten.

Empfehlenswert ist es für Unternehmer, frühzeitig den Betriebsrat und die Personalabteilung einzubeziehen. „Denn die Abfindung von Rentnern ist ein hochsensibles Thema“, betont Zielke. Er rät Firmenchefs, „möglichst sanft“ vorzugehen und möglicherweise sogar die regionale Presse bei der Kommunikation einzubeziehen: „Leicht entsteht ein falscher Zungenschlag. Es sollte nicht der Eindruck entstehen, der Unternehmer wolle sich aus der Verantwortung stehlen. Vielmehr entsteht eine klassische Win/Win-Situation.“

Bei der Organisation von Abfindungen von Rentenansprüchen sind Pensionsberater, spezialisierte Unternehmensberater und Wirtschaftsprüfer behilflich. Die übernehmen die exakten Berechnungen der Summen, informieren Personaler und den Betriebsrat und beraten die Mitarbeiter.

JÜRGEN HOFFMANN

 

Ein Beitrag von:

  • Jürgen Hoffmann

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