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Urlaub: Diese Rechte als Arbeitnehmer sollten Sie kennen

23. Juni 2022

Mann und Frau im Liegestuhl
Ohne Fallstricke den Urlaub genießen. Foto: panthermedia.net/haveseen
Jedes Jahr dasselbe: Die einen können nur während der Ferien verreisen, andere schieben einen Berg an Resturlaub vor sich her. Doch was steht Ihnen zu? Wie viel Anspruch auf Urlaub haben Sie? Und darf der Arbeitgeber Sie aus den Ferien zurückholen? Die wichtigsten Antworten.
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Die schönste Zeit im Jahr steht an, der wohlverdiente Urlaub kann endlich beginnen. Doch im Büro kommt es immer wieder auch zu Querelen bei der Urlaubsfrage: Wer darf wann weg? Gibt es eine Urlaubssperre? Und muss man bei Betriebsferien Urlaub nehmen?

Wie viel Urlaub steht mir zu?

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt den Mindestanspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Vorgesehen sind 24 Werktage Urlaub pro Jahr, die jedem Arbeitnehmer und jeder Arbeitnehmerin zustehen. Aber: In Deutschland gilt der Samstag als Werktag, de facto gilt also: Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf 4 Wochen bezahlten Urlaub. Der Mindesturlaubsanspruch richtet sich anhand der Länge der Arbeitswoche:

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  • Bei einer Sechstagewoche: mindestens 24 Urlaubstage
  • Bei einer Fünftagewoche (für die meisten üblich): mindestens 20 Urlaubstage

Schwerbehinderte ab einem Schwerbehinderungsgrad von 50 % bekommen 5 Tage zusätzlichen Urlaub im Jahr. In Deutschland kommen die meisten Arbeitnehmer auf 25 bis 30 Tage pro Jahr, zusätzlich gesetzlicher Feiertage. Damit haben die Deutschen im Vergleich zu ihren europäischen Kollegen das beste Verhältnis aus Gehalt und Freizeit.

Wann steht mir der volle Urlaubsanspruch zu?

Laut Gesetz steht Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der volle Anspruch auf bezahlten Urlaub zu, wenn sie mindestens sechs Monate beim Unternehmen arbeiten.

Gilt beim Urlaubsantrag „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“?

Nein. Wollen zwei Kollegen zur gleichen Zeit Urlaub haben und ist das nicht möglich, muss der Arbeitgeber entscheiden, wer unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang hat. Während der Schulferien wäre das zum Beispiel der Mitarbeiter, der schulpflichtige Kinder hat. Auch pflegebedürftige Angehörige muss der Arbeitgeber berücksichtigen. Ein weiterer Entscheidungspunkt kann sein, wer im vergangenen Jahr vorrangig Urlaub bekommen hat.

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Verfällt nicht genommener Urlaub zum Jahresende?

Es ist ein verbreiteter Irrtum, dass nicht genommene Urlaubstage automatisch ins folgende Kalenderjahr übertragen werden. Grundsätzlich soll der Jahresurlaub nämlich in dem Jahr genommen werden, in dem er gewährt wird. Deshalb war ein Übertrag von Erholungsurlaub ins neue Jahr bisher nicht die Regel, sondern die Ausnahme. Nun hat der Europäische Gerichtshof, kurz EuGH, jedoch entschieden, dass Urlaub nur dann verfallen darf, wenn der Arbeitgeber seine Mitarbeiter im Vorfeld darüber aufgeklärt hat und sie auch in die Lage versetzt hat, ihre Ansprüche geltend zu machen (Urteil vom 6.11.2018 unter dem Aktenzeichen C-619/16 und C 684/16).

Das heißt: Der Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter frühzeitig und schriftlich darauf hinweisen, dass ihr Urlaub zum Jahresende verfällt und sie ihn noch nehmen sollen. Wenn ein Mitarbeiter also noch einen Urlaubsanspruch von 10 Tagen hat, reicht es nicht, wenn sein Vorgesetzter ihm fünf Tage vor Jahresende darauf hinweist, dass er seinen Urlaub hätte nehmen sollen. Andererseits heißt das auch: Tritt der Mitarbeiter seinen Urlaub trotz frühzeitiger und schriftlicher Information nicht vor dem Jahresende an, gilt das als freiwilliger Verzicht und sein Anspruch verfällt.

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Kann der Urlaub trotz Information seitens des Arbeitgebers aus betrieblichen (z.B. dringender Auftrag) oder persönlichen Gründen (z.B. Krankheit) nicht genommen werden, wird der Resturlaub ins nächste Jahr übertragen. Dieser ist dann aber bis spätestens 31. März zu nehmen, sonst verfällt er. Ausnahmen davon können nur einvernehmlich und in individuellen Fällen vom Arbeitgeber gewährt werden.

Darf ich im Urlaub andere Jobs annehmen?

Während des Urlaubs soll sich der Mitarbeiter erholen. Anstrengende, bezahlte Arbeit ist daher tabu. Davon ausgenommen sind aber sogenannte Working Holidays, zum Beispiel für den National Trust in Großbritannien. Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie derartige Vorhaben mit Ihrem Vorgesetzten absprechen. Wenn die Tätigkeit nicht in Konkurrenz zu Ihrer Position steht, hat er zwar keinen Grund, Ihre Pläne zu durchkreuzen, dennoch spielen Sie dann mit offenen Karten.

Was ist mit meinem Urlaub, wenn ich krank bin?

Wer in seinem gesetzlichen Erholungsurlaub krank wird, kann diese Tage retten, indem er sich am Urlaubsort ein Attest vom Arzt geben lässt. Immerhin ist die Erholung durch Krankheit zumeist eingeschränkt, womit der Urlaub seinen Zweck nicht erfüllt. Diese Tage dürfen später nachgeholt werden. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer vor dem Urlaub krank wird und die Ferien nicht antreten kann.

Muss ich im Urlaub erreichbar sein?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, im Urlaub über Smartphone und Laptop erreichbar zu sein. Das hat auch das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2000 bestätigt (Az.: AZR 404 und 405/99). Danach muss der Mitarbeiter im Urlaub weder telefonisch für seinen Arbeitgeber erreichbar sein, noch ihm seine Urlaubsanschrift mitteilen. Die Praxis sieht allerdings häufig anders aus, wer sicher gehen will, sollte die eigenen Vorstellungen mit den Erwartungen des direkten Vorgesetzten abstimmen.

Was passiert, wenn ich verspätet aus dem Urlaub zurückkomme?

Hier kommt es darauf an, wer die Verspätung zu verschulden hat. Sind Sie zu spät abgereist, riskieren Sie eine Abmahnung. Passiert das häufiger, ist sogar eine Kündigung möglich. Wurden Sie dagegen Opfer eines Streiks oder höherer Gewalt, zum Beispiel Erdbeben oder Vulkanausbruch, muss der Arbeitgeber Ihnen für die ausgefallenen Tage kein Gehalt zahlen, kann Sie aber auch nicht abmahnen.

Darf der Arbeitgeber jemanden aus dem Urlaub zurückholen?

Nicht ohne triftigen Grund. Solange ein Arbeitnehmer nicht ausdrücklich zustimmt, kann der Arbeitgeber ihn nicht zwingen, seinen Urlaub abzubrechen. Nur echte Notfälle wie Überschwemmung oder ein Brand sind eine Ausnahme.

Darf mich mein Arbeitgeber in den Zwangsurlaub schicken?

Viele Arbeitnehmer fragen sich daher, ob der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern vorschreiben darf, wann sie freizunehmen haben. Das kommt in manchen Fällen wie Zwangsurlaub daher, den der Arbeitnehmer gar nicht möchte. Doch grundsätzlich darf der Arbeitgeber Erholungsurlaub anordnen, etwa in Form von Betriebsferien. Allerdings gilt das nur unter strengen Voraussetzungen. Betriebsferien und Zwangsurlaub sind dann gerechtfertigt, wenn…

  • in einer bestimmten Jahreszeit (z.B. von Weihnachten bis Silvester) die Kundenanzahl im Unternehmen üblicherweise stark sinkt.
  • das Unternehmen hauptsächlich als Zulieferer für ein Unternehmen arbeitet, das seinerseits Betriebsurlaub macht.
  • ohne die Anwesenheit des Chefs keine Arbeit möglich ist (z.B. Arztpraxen).
  • der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung geschlossen hat.
  • den Mitarbeitern genug Urlaubstage zur freien Verfügung bleiben.

eine Alternative zum Zwangsurlaub kann die Kurzarbeit sein, etwa wenn es dem Betrieb wirtschaftlich nicht gut geht oder er saisonalen Schwankungen unterliegt und zu gewissen Zeiten weniger Arbeit anfällt.

Muss ich Heiligabend und Silvester Urlaub nehmen?

Heiligabend und Silvester sind nach dem Gesetz keine Feiertage, sondern ganz gewöhnliche Arbeitstage. Daher müssen Sie auch Urlaub nehmen, wenn Sie an diesen Tagen frei haben wollen. Manche Arbeitgeber sind aber so kulant und verlangen nur je einen halben Tag Urlaub oder sogar gar keinen.

Tipp:

Urlaub und Sabbatical: Wie lange und wann?

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