Verkehrsdaten frei verfügbar 02.10.2024, 14:15 Uhr

Mobilitätsdatengesetz verabschiedet: So wird der Verkehr smarter

Das Mobilitätsdatengesetz macht Verkehrsdaten in Deutschland frei zugänglich. Welche Chancen und Herausforderungen dies für den Verkehr bietet, erfahren Sie hier.

Zug fährt durch Bahnhof

Das neue Mobilitätsdatengesetz soll die Bereitstellung von Verkehrsdaten wie Zugverspätungen in Echtzeit erleichtern.

Foto: PantherMedia / marclschauer

Mit dem Mobilitätsdatengesetz treibt die Bundesregierung die Digitalisierung des Verkehrssektors voran. Dieses Gesetz, das vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, soll Reisenden und Pendlern in Deutschland zukünftig eine optimierte Nutzung von Verkehrsdaten ermöglichen. Es verspricht, den öffentlichen und privaten Verkehr nahtlos zu vernetzen, indem Verkehrsdaten für die Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Dies umfasst Informationen in Echtzeit zu Staus, Verspätungen und der Verfügbarkeit von Verkehrsmitteln. Gleichzeitig stehen datenschutzrechtliche Bedenken im Raum, da Verkehrsunternehmen die Offenlegung von Betriebsgeheimnissen befürchten.

Die Vorteile des Mobilitätsdatengesetzes

Das Mobilitätsdatengesetz zielt darauf ab, Verkehrsabläufe effizienter zu gestalten und die Nutzung verschiedener Verkehrsmittel zu vereinfachen. Fahrgäste sollen zukünftig über eine zentrale Plattform Zugang zu Echtzeitinformationen erhalten, die über Verspätungen oder Ausfälle von Bussen und Bahnen sowie die Verfügbarkeit von Parkplätzen oder Taxis informieren. Volker Wissing, Bundesverkehrs- und Digitalminister, betonte: „Mit dem Mobilitätsdatengesetz ebnen wir den Weg für die freie Verfügbarkeit von Verkehrsdaten und schaffen die Grundlage für innovative, nachhaltige Mobilitätslösungen.“

Das Gesetz ermöglicht zudem die anbieterübergreifende Buchung und Bezahlung von Verkehrsmitteln. Dadurch können Busse, Bahnen oder Carsharing-Dienste in einer einzigen App kombiniert und nahtlos genutzt werden. Dies ist besonders relevant für multimodale Reisen, bei denen mehrere Verkehrsmittel zum Einsatz kommen – etwa die Kombination von Zug, Taxi und E-Scooter.

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Eine zentrale Plattform für alle Daten

Ziel des Mobilitätsdatengesetzes ist es, sämtliche relevanten Verkehrsdaten auf einer zentralen Plattform zusammenzuführen. Diese Plattform, die sogenannte „Mobilithek“, fungiert als nationaler Zugangspunkt und bietet die Möglichkeit, Daten unterschiedlicher Anbieter zu vergleichen. Dies schafft nicht nur Transparenz für die Nutzer, sondern ermöglicht es auch, gezielt die besten Mobilitätsoptionen auszuwählen.

Ein weiterer Pluspunkt: Durch die zentrale Bereitstellung von Echtzeitinformationen können Verkehrsströme effizienter gesteuert werden. Staus könnten schneller vermieden und alternative Routen schneller angeboten werden. Dies wirkt sich nicht nur positiv auf das Reiseerlebnis der Nutzer aus, sondern trägt auch zur Reduktion von Emissionen bei.

Kontroverse um Geschäftsgeheimnisse

Trotz der vielen Vorteile ist das Gesetz nicht unumstritten. Besonders in der Mobilitätsbranche gibt es Bedenken. Unternehmen wie Flixbus befürchten, dass durch die Freigabe von Daten Betriebsgeheimnisse offengelegt werden könnten. Hierzu zählen beispielsweise Auslastungszahlen bestimmter Routen oder Fahrgastdaten. Der Gesetzesentwurf räumt den Anbietern zwar das Recht ein, bestimmte Daten zurückzuhalten, wenn sie als Geschäftsgeheimnisse eingestuft werden können. Doch die Beweislast liegt beim jeweiligen Unternehmen, was in der Praxis zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen könnte.

Verbraucherschützer wie Marion Jungbluth vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisieren diese Regelung scharf: „Wenn Unternehmen die Datenbereitstellung pauschal mit dem Hinweis auf Geschäftsgeheimnisse verweigern können, wird das Mobilitätsdatengesetz wenig Verbesserung zur jetzigen Situation bringen.“ Es besteht die Gefahr, dass die angestrebte Freigabe von Verkehrsdaten nur bedingt umgesetzt wird und das Gesetz seine Wirkung verliert.

Datenschutz bleibt eine Herausforderung

Neben der Diskussion um Geschäftsgeheimnisse wirft das Mobilitätsdatengesetz auch datenschutzrechtliche Fragen auf. Die Erhebung und Nutzung von Mobilitätsdaten, insbesondere von Bewegungsprofilen, erfordert einen sorgfältigen Umgang. Zwar verfolgt das Gesetz nicht das Ziel, personenbezogene Daten freizugeben, dennoch lassen sich aus Verkehrsdaten oft Rückschlüsse auf Einzelpersonen ziehen. Hier steht der Gesetzgeber vor der Herausforderung, den Schutz der Privatsphäre der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Die Anonymisierung von Mobilitätsdaten spielt dabei eine entscheidende Rolle. Methoden wie die Entfernung von Start- und Zielpunkten einer Fahrt oder die Generalisierung von Standortdaten werden bereits angewendet, um Rückschlüsse auf einzelne Personen zu verhindern. Doch auch hier gibt es Grenzen: Wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass bereits wenige Datenpunkte ausreichen können, um Personen zu identifizieren.

Ein Schritt in Richtung smarter Mobilität

Trotz der Herausforderungen stellt das Mobilitätsdatengesetz einen wichtigen Schritt in Richtung smarter Mobilität dar. Die Digitalisierung des Verkehrssektors birgt großes Potenzial, den Verkehr nachhaltiger und effizienter zu gestalten. Besonders im Bereich der Verkehrsinfrastruktur und des ÖPNV versprechen Echtzeitdaten eine deutliche Verbesserung der Abläufe.

Durch die zentrale Bereitstellung von Verkehrsdaten können innovative Mobilitätslösungen entwickelt werden. Diese reichen von vernetzten Verkehrssystemen bis hin zu neuen Geschäftsmodellen für Carsharing- und Ride-Hailing-Dienste. Eine „Super-Mobilitäts-App“, die alle Verkehrsmittel integriert und den Nutzern nahtlose Verbindungen bietet, wird dadurch realistischer. (mit dpa)

Ein Beitrag von:

  • Dominik Hochwarth

    Redakteur beim VDI Verlag. Nach dem Studium absolvierte er eine Ausbildung zum Online-Redakteur, es folgten ein Volontariat und jeweils 10 Jahre als Webtexter für eine Internetagentur und einen Onlineshop. Seit September 2022 schreibt er für ingenieur.de.

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